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Montag, 16.03.2020

Coronavirus

Infos der REWI-Fakultät für Studierende und zu Veranstaltungen

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Situation werden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ab dem 11. März ebenso bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die den Lehrbetrieb und Veranstaltungen betreffen. Betont wird, dass keine unmittelbaren Gefährdungslage an der Universität Graz oder ihrer Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht, der Hintergrund der Maßnahmen ist bestmögliche Prävention und Schutz der Studierenden und der weiteren Angehörigen der Fakultät.

Der Lehrveranstaltungsbetrieb in Präsenz wird bis voraussichtlich 4. April eingestellt. Es wird daran gearbeitet, alternative Lehrangebote (z.B. in Onlineformaten) bereitzustellen. Lehrende wie Studierende werden nach Erarbeitung der jeweiligen Angebote umgehend in Kenntnis gesetzt.

Es werden an der REWI-Fakultät bis Ostern alle Prüfungen im Präsenzweg (schriftlich und mündlich) abgesagt. Neue Prüfungstermine werden bekanntgegeben. 

Schließung Referat für Studium und Lehre

Der physische Parteienverkehr im Referat für Studium und Lehre und an den Instituten ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Das Referat für Studium und Lehre steht Ihnen per E-Mail zur Verfügung (E-Mail: rewi.studium(at)uni-graz.at). Nämliches gilt für die Institute. Wir ersuchen um entsprechende individuelle Kontaktaufnahme im Bedarfsfall. 

Sämtliche Formulare können per E-Mail eingereicht werden, sofern diese über die von der Uni Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte sehen Sie voerst von der Einbringung von nicht zeitkritischen Anliegen (zB Einreichung von Freien Wahlfächern) ab, wir bemühen uns, das wir alle Anfragen auch in dieser speziellen Situation so rasch als möglich beantworten können.

Umgang mit Diplomarbeiten und Dissertationen ab dem 17.03.2020

Für wissenschaftliche Arbeiten gilt, dass voerst auf die Einreichung der gedruckten Exemplare verzichtet wird. Das genaue Prozedere der Einreichung finden Sie auf userer Homepage. Bitte beachten Sie, dass Schritt 2 nur vorerst entfällt, dh die gedruckten Exemplare sind bis  zum Abschluss Ihres Studiums nach der Wiedereinsetzung des Parteienverkehrs nachzureichen.

Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (insbes. auch zu Beihilfen) finden Sie hier.

Alle öffentlichen Publikumsveranstaltungen an der Uni Graz sind bis auf Weiteres abgesagt. Ersatztermine werden bekanntgegeben.

Der Präsenzbetrieb an der Universität Graz ist ab sofort eingestellt. Alle  Gebäude sind geschlossen,  Servicestellen sind per E-Mail erreichbar.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der Uni Graz, die Sie hier aufrufen können.

Wir danken für Ihr Verständnis für die Situation, die für alle Mitglieder der Fakultät – ungeachtet Ihrer Funktion – im gleichen Maße anspruchsvoll ist. Die derzeit verfügten Einschränkungen mögen belastend und zuweilen nachteilig sein. Dennoch muss der Sorge um das Wohlbefinden der Studierenden und der weiteren Angehörigen der Fakultät in der derzeitigen Situation das Hautaugenmerk gelten. Wir hoffen nach wie vor, so rasch wie möglich zum üblichen Betrieb an der Fakultät zurückkehren zu können. Seien Sie versichert, dass die REWI-Fakultät mit vereinten Kräften weiterhin an bestmöglichen Lösungen arbeitet und zeitnah die weiteren Schritte bekanntgeben wird.

Erstellt von Rechtswissenschaftliche Fakultät

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