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Montag, 29.01.2018

Völkerrechtliche Analyse

Georgien mit Abchasien, Adscharien und Südossetien. Quelle: Wikimedia Commons, public domain

Georgien mit den Autonomen Republiken Abchasien (de facto unabhängig) und Adscharien sowie der Region Südossetien, die völkerrechtlich ein Teil Georgiens, de facto aber unabhängig ist. Quelle: Wikimedia Commons, public domain

Jurist Benedikt Harzl betrachtet den georgisch-abchasischen Konflikt und zeigt Möglichkeiten zur Deeskalation auf

Nationalistische Bewegungen sind vielerorts auf dem Vormarsch. Manchmal gehen sie mit Unabhängigkeitsbestrebungen einzelner Regionen einher. Ein aktuelles Beispiel ist Katalonien. Der Jurist Ass.-Prof. Dr. Benedikt Harzl betrachtet Selbstbestimmungs- und Sezessionskonflikte aus völkerrechtlicher Perspektive und konzentriert sich dabei auf den Kaukasus. In seinem jüngsten Buch widmet er sich dem georgisch-abchasischen Konflikt.

Abchasien ist eine an das Schwarze Meer grenzende Region im Süden des Kaukasus, die sich 1999 als „Republik Abchasien“ von Georgien unabhängig erklärt hat. Völkerrechtlich betrachtet gehört das Gebiet aber nach wie vor zu Georgien. Nur Russland und vier weitere Staaten erkennen die Republik Abchasien als eigenen Staat an.
Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen und Kriegsverbrechen auf beiden Seiten sind die Fronten extrem verhärtet. „Jede Partei hat ihre eigene Interpretation der Motive für den Konflikt. Eine von allen anerkannte Sichtweise gibt es nicht, so dass eine Verständigung, geschweige denn eine Lösung mit gegenseitigen Zugeständnissen unmöglich ist“, beschreibt Harzl die verfahrene Situation. Hinzu komme, dass der Konflikt auch auf geopolitischer Ebene zwischen Russland und dem Westen ausgetragen werde.

Den einzigen Weg, ihn auf eine neutrale Basis zu führen, sieht der Jurist, der am Russian East European Eurasian Studies Centre (REEES) der Uni Graz forscht, in einer völkerrechtlichen Analyse, wie er sie in seinem jüngsten Buch unternimmt. Darin widmet er sich etwa der Frage, ob Russland gegen das im Völkerrecht verankerte Interventions- und das Gewaltverbot verstoßen hat. Oder wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Bezug auf Abchasien interpretiert werden kann. Auch das Verhalten Georgiens, das es den abtrünnigen Territorien extrem schwer macht, sich zu entwickeln, nimmt Harzl unter die Lupe.

Darüber hinaus zeigt der Autor Möglichkeiten auf, wie die EU mit Ländern wie Abchasien umgehen könnte. „Um eine langfristige deeskalierende Entwicklung zu fördern, wäre es wichtig, Wege zu finden, wie man solche de facto Staaten in ein globales System integrieren kann, ohne die Souveränität anderer Staaten und völkerrechtliche Bestimmungen zu verletzen“, betont der Jurist.
Großes Potenzial für eine gegenseitige Verständigung sieht Harzl in grenzüberschreitenden Bildungsinitiativen. „Sie ermöglichen Menschen, die sich im eigenen Land feindlich gegenüberstehen, einander in neuen Settings zu begegnen und miteinander zu kommunizieren.“

>> Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen UNIZEIT

Erstellt von Gudrun Pichler

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