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Mittwoch, 03.06.2015

Klage wegen Feinstaub

EU-BürgerInnen haben ein Recht auf den Schutz ihres Lebensraums. Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

EU-BürgerInnen haben ein Recht auf den Schutz ihres Lebensraums. Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Umweltrechtsforum an der Uni Graz diskutiert juristische Möglichkeiten für BürgerInnen zur Verbesserung der Luftqualität

Kommt es zu Verstößen gegen das Umweltrecht, müssen BürgerInnen und NGOs ihre Ansprüche auf den Schutz ihrer Lebensräume vor Gericht einklagen können. Das fordert die Aarhus-Konvention, die von allen EU-Mitgliedstaaten und von der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Derzeit ist das hierzulande aber noch nicht der Fall, weshalb die Europäische Kommission gegen Österreich 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Nun sollen Reformen neue Möglichkeiten schaffen. Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl und Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz sind ExpertInnen auf diesem Gebiet. Das von ihnen initiierte erste Umweltrechtsforum unter dem Titel „Das Recht auf saubere Luft. Bürger und Bürgerinnen zwischen Politik und Gerichten“ am 12. Juni 2015 soll VertreterInnen aus Wissenschaft und Praxis zusammenbringen und das Bewusstsein für die drängenden Herausforderungen schärfen.

„Derzeit stehen BürgerInnen in Österreich noch keine rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung, um in Umweltangelegenheiten vor Gericht zu ziehen“, weiß Eva Schulev-Steindl, die im Rahmen einer Studie die Umsetzung der Aarhus-Konvention analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet hat. Die Juristin verweist auf ein Beispiel: Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) – vor allem bekannt durch den „Feinstaub-Hunderter“ auf den Autobahnen – legt unter anderem fest, dass der Landeshauptmann ab einer gewissen Häufigkeit von Überschreitungen der Grenzwerte Maßnahmen zur Luftverbesserung setzen muss, indem er entsprechende Verordnungen erlässt. Tut er das nicht, hat das jedoch für gewöhnlich keine rechtlichen Konsequenzen. Denn: „Eine Verordnung kann man nicht einklagen“, so Schulev-Steindl, die trotzdem einen möglichen Ausweg sieht: „Über die Aarhus-Konvention und die EU-Luftqualitätsrichtlinie könnte ein Anspruch auf Klage abgeleitet werden, da Europarecht Vorrang vor nationalem Recht hat“, erklärt die Juristin.

Einer, der seinen Anspruch als EU-Bürger auf saubere Luft einfordert, ist Prof. Dr. Helmut Hoffmann. Unterstützt von den Grünen hat er vom Land Steiermark Maßnahmen gegen den Feinstaub eingeklagt. Beim Umweltrechtsforum an der Uni Graz wird Hoffmann mit VertreterInnen aus Politik und Wissenschaft diskutieren. Die Veranstaltung spannt den Bogen von den gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität bis hin zur konkreten Umsetzung in der Praxis und stellt Best-Practice-Beispiele vor.

Umweltrechtsforum 2015
„Das Recht auf saubere Luft. Bürger und Bürgerinnen zwischen Politik und Gerichten“
Zeit: 12. Juni 2015, 10-15 Uhr
Ort: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 2, HS 02.21, 8010 Graz
>> nähere Informationen

Erstellt von Gudrun Pichler

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