Dr. Meinrad Handstanger wurde nach seiner langjährigen Tätigkeit im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit 1. Jänner 1996 zum Hofrat des Verwaltungsgerichthofes ernannt. Hier war er stets mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Materien konfrontiert, zu denen beispielsweise das UVP-Gesetz, das Jagd- und Fischereirecht oder die Angelegenheiten der Luftfahrt gehörten. Diese Materien wird Dr. Handstanger in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes als Vorsitzender des Senates 3 weiter judizieren, zudem hat er den „Vergabesenat“ (Senat 4) übernommen.
Dienstag, 24.09.2019