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Freitag, 19.01.2024

Bricht Gangsta-Rap Gesetze?

Antonia Bruneder in rotem Kleid mit einem Chello ©Uni Graz/Tzivanopoulos

Antonia Bruneder forscht am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft. Foto: Uni Graz / Tzivanopoulos

Antonia Bruneder beschäftigt sich mit den unterschiedlichen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Aspekten des Kunstrechts. Am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Rap setzt sie sich mit dem Recht auf Kunstfreiheit auseinander.

„Juristisch ist die Grauzone erreicht. | Doch vor Gericht mach' ich es mir dann wieder leicht. | Zeig' mich an, und ich öffne einen Sekt. | Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“

So nimmt Rapper Danger Dan satirisch das Grundrecht auf Kunstfreiheit ins Visier. Antonia Bruneder befasst sich aus musikwissenschaftlicher und juristischer Perspektive mit diesem Thema. Sie diskutiert die Freiheit der Kunst am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Rap. Zum einen sind dessen Texte häufig von rassistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden und homophoben Inhalten geprägt. Zum anderen integrieren die Musiker:innen in ihrer Performance die Justiz bewusst in ihre Gesamtinszenierung.

Antonia Bruneder, eine gefragte Forscherin der Uni Graz.

Erstellt von Gudrun Pichler

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