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Dienstag, 01.09.2020

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Sabine Linhart arbeitet im Dekanat der REWI-Fakultät und gibt als eine von über 160 begünstigt behinderten MitarbeiterInnen der Universität Graz ihr Wissen und ihre Erfahrungen auch regelmäßig weiter. Foto: Uni Graz.

Sabine Linhart arbeitet im Dekanat der REWI-Fakultät und gibt als eine von über 160 begünstigt behinderten MitarbeiterInnen der Universität Graz ihr Wissen und ihre Erfahrungen auch regelmäßig weiter. Foto: Uni Graz.

Universität Graz setzt Zeichen für begünstigt behinderte MitarbeiterInnen

Aktuell zählt die Universität Graz unter ihren MitarbeiterInnen und Lehrlingen insgesamt über 160 Personen, die aufgrund einer behördlich festgestellten Behinderung am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar wären. Für ihr Engagement als inklusive Arbeitgeberin erhält die zweitgrößte Hochschule nun vom Sozialministeriumservice eine Prämie.

Bereits seit 2016 läuft das Projekt „Uniquability meets University“, das neue Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigung schaffen soll. Seit dem Projektstart wurden 93 begünstigt behinderte MitarbeiterInnen angestellt, 57 davon sind nach wie vor an der Universität Graz tätig. 2017 gewann die Initiative bereits eine Auszeichnung – den Berliner „HR Excellence Award“ für Leuchtturmprojekte im Personalmanagement.

Das Besondere an Uniquability meets University sei eine neue Art des Recruitings, schildert das dreiköpfige Projektteam Eva Regele, Lydia Kurz-Frieß und Philippe Streit: „Es werden keine Stellen mit vorgesehenen Tätigkeiten ausgeschrieben, sondern begünstigt behinderte Personen bewerben sich initiativ.“ Im Gespräch werden dann Fähigkeiten und Fertigkeiten identifiziert und passende Arbeitsplätze gesucht. Das Team hat damit stark zur universitätsweiten Sensibilisierung beigetragen, berichtet Regele: „Viele MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigung, die bereits vor Projektstart an der Universität angestellt waren, hatten erst dadurch den Mut, sich offiziell dazu zu bekennen.“

Ab einer Größe von 25 MitarbeiterInnen muss ein Unternehmen mindestens eine/n begünstigt behinderte/n MitarbeiterIn beschäftigen. Per Definition sind das Personen mit einem behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

>> Weitere Informationen
 

Erstellt von Gerhild Leljak

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