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Universität Graz Rechtswissenschaften Neuigkeiten 164 gegen 70.000
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Donnerstag, 16.03.2017

164 gegen 70.000

Fesselndes Thema, spannende Diskussion: Leitender Staatsanwalt Thomas Mühlbacher, Ethiker Leopold Neuhold, Rechtswissenschafterin Anita Ziegerhofer und Verfassungsrechtler Christoph Bezemek (v.l.) Foto: Uni Graz/Schweiger

Fesselndes Thema, spannende Diskussion: Leitender Staatsanwalt Thomas Mühlbacher, Ethiker Leopold Neuhold, Rechtswissenschafterin Anita Ziegerhofer und Verfassungsrechtler Christoph Bezemek (v.l.) Foto: Uni Graz/Schweiger

Dürfen Menschen geopfert werden? Justizdrama "Terror" im wissenschaftlichen Rampenlicht

Terroristen entführen ein Flugzeug mit 164 Personen an Bord. Es steuert auf ein vollbesetztes Fußballstadion zu. Soll das Flugzeug abgeschossen und dabei 164 Passagiere getötet werden, um 70.000 Menschen im Stadion zu retten? Das Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach rollt dieses Thema in Form einer Gerichtsverhandlung auf und lässt das Publikum über Schuld entscheiden. Und dieses spricht den angeklagten Kampfjetpiloten in den weltweiten Aufführungen - so auch beim aktuellen Gastspiel von „Terror“ am Landesgericht für Strafsachen Graz – meistens frei. Wo beginnt die Ethik, wo endet das Recht? Darauf versuchte eine ExpertInnnenrunde von WissenschafterInnnen der Uni Graz die Antworten zu finden: Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, der Leitende Staatsanwalt Univ.-Prof. Dr. Thomas Mühlbacher und Ethiker Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold diskutierten unter der Moderation von Rechtswissenschafterin Ao.Univ.-Prof. Dr. Anita Ziegerhofer, mehr als 150 BesucherInnen verfolgten die spannende Debatte am 15. März 2017.

Dürfen bzw. sollen 164 Menschen für 70.000 „geopfert“ werden?, lautete eine zentrale Frage. „Eine Quantifizierung ist nicht zulässig. Das Recht auf Leben ist umfassend“, hielt Verfassungsjurist Bezemek fest. „Gewisse Dinge sind nicht machbar. Da ist das Ziehen eines Loses gerechter“, stieß Ethiker Neuhold ins selbe Horn. Mühlbacher, Praxisprofessor für Strafrecht, unterstrich: „Unbeteiligte Dritte in Sinne der Notwehr zu töten, ist nicht erlaubt.“ Wenngleich Bezemek konterte, dass es rechtlich gesehen in dieser Thematik keine Absolutheit gäbe. Im Sinne des entschuldigten Notstandes sei es grundrechtlich nicht eindeutig geregelt, ob unschuldige Opfer nicht doch in Kauf genommen werden könnten.

Die Podiumsdiskussion war eine Kooperationsveranstaltung von Rechtswissenschaftlicher Fakultät, 7. fakultät, theater@work und JUS-Club.

Einen Fotorückblick auf die Veranstaltung finden Sie hier.

Erstellt von Andreas Schweiger

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