Das (auslaufende) Diplomstudium JUS 18W
Das Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften 18W ist eine auslaufende Studienplanversion. Waren Sie vor dem 01.10.2022 in dieser Version inskribiert, können Sie im alten Studium bleiben, müssen es aber nicht. Sie haben bis zum 30.09.2027 Zeit, das Studium in der Fassung 18W abzuschließen. Bei einer Studienunterbrechung steigen Sie bei Wiederaufnahme des Studiums jedenfalls in die dann aktuelle Studienplanversion um.
Ein freiwilliger Übertritt in die Studienplanversion 22W ist jederzeit während der Inskriptionsfrist in der Studienabteilung möglich. Vorteilhaft ist ein Umstieg nach Absolvierung der neuen STEOP bzw. allenfalls des alten 1. Abschnittes, sofern Sie diesen schon fast fertig haben. Bei der Gestaltung der sogenannten „Äquivalenzliste“ haben wir Wert darauf gelegt, den Umstieg so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

Was hat sich geändert?
- Nur noch zwei Studienabschnitte
- Keine Gesamtprüfung der "Ausgewählten Kapitel", sondern einzelne Einführungsprüfungen
- Erweiterung der STEOP um 2 Prüfungen
- Keine Fachprüfungen mehr, sondern einzelne LV-Prüfungen
- Absolvierung einer Diplomprüfung (am Ende des Studiums)
- Die Antrittszählung beginnt für LVs, deren LV-Typ, Prüfungstyp, ECTS-Anzahl oder SSt-Anzahl geändert hat, einmalig bei Null (z. B. Fachprüfung auf VO-Prüfung). Diese Regelung gilt auch für alle die im Studienplan 18W verbleiben. Für gleiche Prüfungen werden Antritte unabhängig von der Studienplanversion weitergezählt!
Beispiel: Ab Jänner 2023 tritt man in 18W zu den neuen VO-Prüfungen in den Modulen an, tritt aber erst im Mai in den neuen Studienplan über. Negative Antritte bei dieser LV-Prüfung werden dann auch bei einem Übertritt weitergezählt!
Wie funktioniert der Übertritt?
- Füllen Sie das Übertrittsformular aus. Bei Fragen steht Ihnen die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
- Haben Sie sich für den freiwilligen Übertritt entschieden, müssen Sie diesen in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragen. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. !!!ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein!!!
- Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermitteln Sie das Übertrittsformular sowie offene Fragen an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
- Sollten bei Ihnen bereits vor Ihrem Übertritt ein genehmigtes Diplomarbeitsthema in UNIGRAZonline eingetragen worden sein, dann geben Sie uns diese Information bitte bei der Übermittlung des Übertrittsformulars bekannt.
- Abschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Erledigung auf Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse.
Wie geht es sonst mit mir weiter? Welche LVs und Prüfungen muss ich noch absolvieren?
Ab Jänner 2023 wird nur noch das neue LV-Angebot der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich noch in der Version 18W befinden, die neuen Lehrveranstaltungen lt. Äquivalenzliste absolvieren müssen. Die Zählung Ihrer Prüfungsantritte beginnt für die äquivalenten Leistungen wieder von vorne.*
Nach der Absolvierung aller (!) äquivalenten Leistungen für die Studienplanversion 18W müssen Sie diese noch auf die Prüfungen lt. Curriculum 18W umschreiben lassen. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von äquivalenten Leistungen. Bitte stellen Sie diesen Antrag nur, wenn die äquivalente Leistung aus mehreren Teilprüfungen/Lehrveranstaltungen besteht. Ansonsten ist die absolvierte Äquivalenz ohnehin automatisch in Ihrem SPO-Baum.
*Ausnahme ist der KS "Falllösung Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 22W. Dieser ist weiterhin ident mit dem bisher angebotenen KS "Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 18W.
Seit Dezember 2022 werden keine Fachprüfungen mehr angeboten.
Findet sich in der Äquivalenzliste zu einer bereits absolvierten Leistung kein Äquivalent, kann für diese eine individuelle Überprüfung der Anrechenbarkeit über den Anerkennungsweg beantragt werden.
Das BMBWF hat mitgeteilt, dass die Semester nach dem Übertritt weitergezählt werden, da es sich nach wie vor um dieselbe Studienrichtung handelt.
Die Übergangsbestimmungen im Curriculum 22W unter § 8 Z 3 regeln, dass Studierende, welche vor dem Übertritt bereits zumindest fünf Fachprüfungen des Curriculum 18W erfolgreich absolviert haben, die Diplomprüfung in Form einer Defensio absolvieren können. Alle Studierenden, auf die dies nicht zutrifft, müssen die Diplomprüfung absolvieren.
Ja, für Personen, die im auslaufenden Curriculum verbleiben, wird es im 3. Studienabschnitt ein entsprechendes LV-Angebot geben. Dieses kann wie gewohnt in UNIGRAZonline abgerufen werden.
Für die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag einzureichen.
Hier kommt es auf den jeweiligen Studienfortschritt an. Haben Sie den ersten Studienabschnitt vor dem Übertritt in die neue Studienplanversion 22W abgeschlossen, könnten lt. Äquivalenzliste für die Version 22W mehr Leistungen angerechnet werden, als wenn der erste Studienabschnitt nicht abgeschlossen wurde. Die Entscheidung, solche LVen noch zu besuchen, liegt daher bei den Studierenden selbst.
Ja, dies geschieht automatisch.