Anerkennung von Prüfungen aus einem anderen Studium an der Universität Graz
Wenn du Prüfungen in einem anderen Studium an der Universität Graz absolviert hast, musst du diese anerkennen lassen, wenn sie auch für ein anderes Studium zählen sollen. Achtung: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen. Andernfalls ist keine Anerkennung mehr möglich!
Abhängig davon, ob die Prüfungen und deren Beschreibungen in UNIGRAZonline aufscheinen oder nicht, variieren Prozedere und Unterlagen.
In UNIGRAZonline ersichtliche Leistungen
Bei Prüfungen/Leistungen, die in UNIGRAZonline aufscheinen, sind mit dem Antrag per E-Mail einzureichen:
- Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
- grundsätzlich: LV-Beschreibung (= vollständige/vollständig aufgeklappte Beschreibung aus UNIGRAZonline)
- Keine LV-Beschreibung ist einzureichen bei:
- Anerkennung als freies Wahlfach
- Anerkennung gemäß einer Anerkennungsinformation
- aktuelle LV, deren Beschreibungen in UNIGRAZonline abrufbar sind
Anleitungen für die Eingaben in UNIGRAZonline und weitere Anerkennungsinformationen (z.B. für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe) findest du hier.
andere Leistungen
(Nur) für Leistungen, die nicht in UNIGRAZonline sind, ist einzureichen:
Bitte kontaktiere uns in diesem Fall im Vorfeld per E-Mail, wie der Antrag über UNIGRAZonline erstellt werden kann.
- Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
- Zeugnis
- offzielle LV-Beschreibung (keine eigenen Zusammenfassungen, Mitschriften, etc.)
- u.U. ausgelaufene/alte Curricula
- auf Ersuchen weitere Unterlagen
Anleitungen für die Eingaben in UNIGRAZonline und weitere Anerkennungsinformationen (z.B. für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe) findest du hier.
REWI Anerkennungsteam
Telefon:+43 316 380 - 3072
Ort:Universitätstrasse 15/AE
8010 Graz
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz