Das (auslaufende) Diplomstudium JUS 18W
Das Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften 18W ist eine auslaufende Studienplanversion. Warst du vor dem 01.10.2022 in dieser Version inskribiert, kannst du im alten Studium bleiben, musst es aber nicht. Du hast bis zum 30.09.2027 Zeit, das Studium in der Fassung 18W abzuschließen. Bei einer Studienunterbrechung steigst du bei Wiederaufnahme des Studiums jedenfalls in die dann aktuelle Studienplanversion um.
Ein freiwilliger Übertritt in die Studienplanversion 22W ist jederzeit während der Inskriptionsfrist in der Studienabteilung möglich. Vorteilhaft ist ein Umstieg nach Absolvierung der neuen STEOP bzw. allenfalls des alten 1. Abschnittes, sofern du diesen schon fast fertig hast. Bei der Gestaltung der sogenannten „Äquivalenzliste“ haben wir Wert darauf gelegt, den Umstieg so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.
Was hat sich geändert?
- Nur noch zwei Studienabschnitte
- Keine Gesamtprüfung der "Ausgewählten Kapitel", sondern einzelne Einführungsprüfungen
- Erweiterung der STEOP um 2 Prüfungen
- Keine Fachprüfungen mehr, sondern einzelne LV-Prüfungen
- Absolvierung einer Diplomprüfung (am Ende des Studiums)
- Die Antrittszählung beginnt für LVs, deren LV-Typ, Prüfungstyp, ECTS-Anzahl oder SSt-Anzahl geändert hat, einmalig bei Null (z. B. Fachprüfung auf VO-Prüfung). Diese Regelung gilt auch für alle die im Studienplan 18W verbleiben. Für gleiche Prüfungen werden Antritte unabhängig von der Studienplanversion weitergezählt!
Beispiel: Ab Jänner 2023 tritt man in 18W zu den neuen VO-Prüfungen in den Modulen an, tritt aber erst im Mai in den neuen Studienplan über. Negative Antritte bei dieser LV-Prüfung werden dann auch bei einem Übertritt weitergezählt!
Wie funktioniert der Übertritt?
- Fülle das Übertrittsformular aus. Bei Fragen steht dir die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
- Hast du dich für den freiwilligen Übertritt entschieden, musst du diesen in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragen. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. !!!ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein!!!
- Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermittle das Übertrittsformular sowie offene Fragen an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
- Solltest du bereits vor deinem Übertritt ein genehmigtes Diplomarbeitsthema in UNIGRAZonline eingetragen haben, dann gib uns diese Information bitte bei der Übermittlung des Übertrittsformulars bekannt.
- Abschließend erhältst du eine Benachrichtigung über die Erledigung auf deine Studierenden-E-Mail-Adresse.
Wie geht es sonst mit mir weiter? Welche LVs und Prüfungen muss ich noch absolvieren?
Ab Jänner 2023 wird nur noch das neue LV-Angebot der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass du, wenn du dich noch in der Version 18W befindest, die neuen Lehrveranstaltungen lt. Äquivalenzliste absolvieren musst. Die Zählung deiner Prüfungsantritte beginnt für die äquivalenten Leistungen wieder von vorne.*
Nach der Absolvierung aller (!) äquivalenten Leistungen für die Studienplanversion 18W musst du diese noch auf die Prüfungen lt. Curriculum 18W umschreiben lassen. Hierzu stellst du einen Antrag auf Anerkennung von äquivalenten Leistungen. Bitte stelle diesen Antrag nur, wenn die äquivalente Leistung aus mehreren Teilprüfungen/Lehrveranstaltungen besteht. Ansonsten ist die absolvierte Äquivalenz ohnehin automatisch in deinem SPO-Baum.
*Ausnahme ist der KS "Falllösung Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 22W. Dieser ist weiterhin ident mit dem bisher angebotenen KS "Strafrecht und Strafprozessrecht" der Version 18W.
Wie lange werden Fachprüfungen nach 18W noch angeboten?
Seit Dezember 2022 werden keine Fachprüfungen mehr angeboten.
Was passiert mit meinen Leistungen, die nicht in der Äquivalenzliste 22W angeführt sind?
Findet sich in der Äquivalenzliste zu einer bereits absolvierten Leistung kein Äquivalent, kann für diese eine individuelle Überprüfung der Anrechenbarkeit über den Anerkennungsweg beantragt werden.
Beginnt die Semesterzählung für die Anspruchsdauer der Abschnitte bei Null?
Das BMBWF hat mitgeteilt, dass die Semester nach dem Übertritt weitergezählt werden, da es sich nach wie vor um dieselbe Studienrichtung handelt.
Muss man nach dem Übertritt die Diplomprüfung absolvieren?
Die Übergangsbestimmungen im Curriculum 22W unter § 8 Z 3 regeln, dass Studierende, welche vor dem Übertritt bereits zumindest fünf Fachprüfungen des Curriculum 18W erfolgreich absolviert haben, die Diplomprüfung in Form einer Defensio absolvieren können. Alle Studierenden, auf die dies nicht zutrifft, müssen die Diplomprüfung absolvieren.
Werden Lehrveranstaltungen für den 3. Studienabschnitt noch angeboten?
Ja, für Personen, die im auslaufenden Curriculum verbleiben, wird es im 3. Studienabschnitt ein entsprechendes LV-Angebot geben. Dieses kann wie gewohnt in UNIGRAZonline abgerufen werden.
Inwiefern werden absolvierte Lehrveranstaltungen von anderen Universitäten anerkannt?
Für die Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag einzureichen.
Muss ich die verpflichtenden LVen nach 18W absolvieren, wenn sie in 22W nicht mehr verpflichtend sind?
Hier kommt es auf den jeweiligen Studienfortschritt an. Hast du den ersten Studienabschnitt vor dem Übertritt in die neue Studienplanversion 22W abgeschlossen, könnten lt. Äquivalenzliste für die Version 22W mehr Leistungen angerechnet werden, als wenn der erste Studienabschnitt nicht abgeschlossen wurde. Die Entscheidung, solche LVen noch zu besuchen, liegt daher bei den Studierenden selbst.
Werden die Prüfungsantritte nach dem Übertritt automatisch wieder auf Null gesetzt?
Ja, dies geschieht automatisch.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für StudierendeRechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz