Studienplanwechsel (= Übertritt in einen neuen Studienplan)
Es besteht die Möglichkeit, vom auslaufenden in den aktuellen Studienplan des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht für technische Berufe" oder des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften zu wechseln. Hier erklären wir dir, wie und was du noch im Auge behalten musst.
Diplomstudium Jus: Studienplanwechsel 18W auf 22W
Studierende, welche mit 01.10.2022 ins Diplomstudium in der Fassung 18W inskribiert sind, haben die Möglichkeit dieses bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.09.2027 in der Studienplanversion 18W abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die durchgehende Inskription (Beurlaubung auch möglich).
Studierende, welche das Diplomstudium Rechtswissenschaften unterbrochen hatten, werden bei erneuter Inskription automatisch in die gültige Studienplanversion unterstellt.
Ein freiwilliger Übertritt in die Studienplanversion 22W ist jederzeit während der Inskriptionsfrist in der Studienabteilung möglich.
Wie geht es?
- Fülle das Übertrittsformular aus. Bei Fragen steht die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
- Erkundige dich auch beim Finanzamt / bei der Studenbeihilfenbehörde, ob sich bei einem Übertritt finanzielle Auswirkungen ergeben könnten.
- Hast du dich für den freiwilligen Übertritt entschieden, muss dieser in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragt werden. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein.
- Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermittle das Übertrittsformular sowie offene Fragen an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
- Abschließend erhältst du eine Benachrichtigung über die Erledigung auf deine Studierenden-E-Mail-Adresse.
Unsere Tipps
- Um einen Überblick über alle erforderlichen Leistungen zu erhalten und welche davon nach dem Übertritt noch absolviert werden müssen, verwende parallel zum Übertrittformular auch das Prüfungsverzeichnis.
- Beachte, dass auch wir für deinen Übertrittsantrag ein paar Werktage an Bearbeitungszeit benötigen.
- Zahle den vorgeschriebenen Semesterbeitrag so früh als möglich ein.
FAQ
Was passiert mit Leistungen bei einem Übetritt, welche nicht in die Äquivalenzliste für 22W angeführt sind?
Findet sich in der Äquivalenzliste zu einer bereits absolvierten Leistung kein Äquivalent, kann für diese eine individuelle Überprüfung der Anrechenbarkeit über den Anerkennungsweg beantragt werden.
Ist es notwendig/sinnvoll noch LV nach 18W zu absolvieren, die in 22W kein Pflichtfach mehr sind (v.a. Römisches Recht)?
Hier kommt es auf den jeweiligen Studienfortschritt an. Hat man den ersten Studienabschnitt vor den Übertritt in die neue Studienplanversion 22W abgeschlossen, könnten lt. Äquivalenzliste für Version 22W mehr Leistungen angerechnet werden, als wenn der erste Studienabschnitt nicht abgeschlossen wurde. Die Entscheidung solche LVen noch zu besuchen liegt daher bei den Studierenden selbst.
Beginnt die Semesterzählung für die Anspruchsdauer der Abschnitte wieder bei 'null'?
Das BMBWF hat mitgeteilt, dass die Semester nach dem Übertritt weitergezählt werden, da es sich nach wie vor um dieselbe Studienrichtung handelt.
Werden die Antritte nach dem Übetritt automatisch auf 'null' gesetzt?
Ja, dies geschieht automatisch.
Muss man nach dem Übetritt die Diplomprüfung absolvieren?
Die Übergangsbestimmungen im Curriculum 22W unter § 8 Z 3 regeln, dass Studierende, welche vor dem Übertritt bereits zumindest fünf Fachprüfungen des Curriculum 18W erfolgreich absolviert haben, die Diplomprüfung in Form einer Defensio absolvieren können. Alle Studierenden, auf die dies nicht zutrifft, müssen die Diplomprüfung absolvieren.
Wirtschaftsrecht für technische Berufe: Studienplanwechsel von 19W auf 22W
Alle Studierenden, die sich mit 01.10.2026 in der Studienplanversion 19W befinden, werden mit Beginn des Wintersemesters 2026 automatisch der Version 22W unterstellt.
Zuvor ist ein freiwilliger Übertritt während der Inskriptionsfristen möglich, dieser muss bei der Studienabteilung fristgerecht bekannt gegeben werden.
Achtung: ein Übertritt ist final und kann nicht rückgängig gemacht werden!
Sobald die Studienplanversion 22W in deiner Visitenkarte aufscheint, fülle bitte das Übertrittsformular aus, alle im Studienplan 19W absolvierten Lehrveranstaltungen werden danach durch das Dekanat zugeordnet.
Abschließend erhaltest du eine E-Mail mit der Information, dass die Leistungen zugeordnet wurden. Bitte überprüfe die Richtigkeit der Zuordnung und melde dich, sollte was nicht stimmen!
FAQ
Bis wann kann das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe in der Version 19W abgeschlossen werden?
Die Übergangsfrist beträgt 8 Semester. Du hast somit die Möglichkeit, das Bachelorstudium bis 30.09.2026 in der Version 19W abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist eine durchgehende Inskription!
Muss ich meine bereits erbrachte Leistungen nach dem Übertritt anerkennen lassen?
Nein, bei dieser Umstellung der Studienplanversion ist dies nicht notwendig. Jedoch gibt es laut Äquivalenzliste einige Wahlmöglichkeiten, daher bitten wir darum das Übertrittsformular auszufüllen. Alle weiteren Leistungen werden im Zuge der Bearbeitung vom Dekanat (rewi.studium(at)uni-graz.at) entsprechend ihrer Zuordnungen übernommen.
Beginnt die Antrittszählung bei einem Übertritt wieder neu?
Die Antrittszählung beginnt einmalig bei Null für LV deren LV-Typ sich geändert hat (zB von KS auf VU). Für gleiche Prüfungen (dh gleicher LV-Typ, gleiche ECTS, gleiche Prüfung) werden Antritte unabhängig der Studienplanversion weitergezählt!
Im Prüfungsverzeichnis für das Bachelorstudium 22W findest du einen genauen Überblick in der letzten Spalte.
REWI Anerkennungsteam
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz