Anerkennung innerhalb der Universität Graz

Hier finden Sie Anleitungen für die Eingaben in UNIGRAZonline. Nach der Antragserstellung ist der Antrag samt den erforderlichen Unterlagen per E-Mail zu übermitteln.
1. Bei Prüfungen/Leistungen, die in UNIGRAZonline aufscheinen, sind mit dem Antrag per E-Mail einzureichen:
- Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
- grundsätzlich: LV-Beschreibung (= vollständige/vollständig aufgeklappte Beschreibung aus UNIGRAZonline)
- Keine LV-Beschreibung ist einzureichen bei:
- Anerkennung als freies Wahlfach
- Anerkennung gemäß einer Anerkennungsinformation
- aktuelle LV, deren Beschreibungen in UNIGRAZonline abrufbar sind
2. (Nur) für Leistungen, die nicht in UNIGRAZonline sind, ist einzureichen:
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall im Vorfeld, wie der Antrag über UNIGRAZonline erstellt werden kann.
- Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
- Zeugnis
- offzielle LV-Beschreibung (keine eigenen Zusammenfassungen)
- u.U. ausgelaufene/alte Curricula
- auf Ersuchen weitere Unterlagen
Bitte reichen Sie den in UNIGRAZonline erstellten und bestätigten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen als PDFs per E-Mail ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse.
Die bloße Erstellung eines Antrages in UNIGRAZonline führt zu keiner Bearbeitung, er muss danach noch per E-Mail eingereicht werden!
REWI-Anerkennung
REWI-Anerkennung
RESOWI-Zentrum
Bauteil A
Universitätsstraße 15
8010 Graz
Persönliche Termine sind im Voraus unter https://rewi.uni-graz.at/de/terminbuchungen/ zu buchen.
So geht's:
1. Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: Praktikum, Studienplanwechsel, Nostrifizierung, freie Wahlfächer (nur, sofern sie direkt über das jeweilige Studium absolviert wurden).
2. Antrag aus UNIGRAZonline und alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail einreichen (von der Studierenden-E-Mail-Adresse).
3. Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.
Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine gleichwertige Leistung vorliegt (§ 78 UG) und auch sonstige studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.