So geht's im Prinzip:
- Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahmen: Nostrifizierung, berufsorientierte Praxis, Studienplanwechsel, Lateinnachweis, Fremdsprachennachweis, Anerkennung von Leistungen gemäß einer Äquivalenzliste. Hierfür gibt es Formulare.
- Antrag aus UNIGRAZonline sowie alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at übermitteln (von der Studierenden-E-Mail-Adresse). Die bloße Erstellung eines Antrags in UNIGRAZonline führt zu keiner Bearbeitung!
- Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Detaillierte Informationen zu Unterlagen und Anleitungen sind auf den entsprechenden Unterseiten zu finden. Je nachdem, wo die Prüfungen, die anerkannt werden sollen, absolviert wurden, ist unterschiedlich vorzugehen.
Bearbeitungsdauer: Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und anderen organisatorischen Gründen kann dies mehrere Wochen dauern. Im eigenen Interesse sind die Anträge bitte vollständig, korrekt und rechtzeitig einzureichen. Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt.
Eine Anerkennung (§ 78 UG) kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn eine vergleichbare Leistung (Inhalt, ECTS) nachgewiesen wird und auch alle übrigen studienrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Anerkennung genehmigt wird, wird ein Bescheid per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt.