“Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun und ich werde es können.” Konfuzius
Zweieinhalbtausend Jahre sind vergangen, seit der chinesische Gelehrte Konfuzius diesen bemerkenswerten Satz in die Welt gebracht hat. Und es scheint ein kluger Satz zu sein – wie sonst hätte er durch all die Jahrhunderte seine Gültigkeit bewahrt?
Wenn Sie sich überlegen, ein Praktikum zu machen, dann haben Sie einen ersten klugen Schritt gemacht: Sie wollen etwas tun – um es dann richtig gut zu können. Eine gute Entscheidung, die sich sehr mit dem Anspruch des Studiums an unserer Universität trifft: Ja, wir wollen Wissen vermitteln. Aber wir wissen auch, dass es nur potentielles Wissen ist. Wissen entfaltet seine Macht nur, wenn es angewandt wird.
In diesem Sinne: Bewerben Sie sich – und gehen dann mit Respekt vor der Aufgabe, aber mit Optimismus und Energie in die Praxis! Viel Erfolg dabei!
Gabriele Schmölzer, Dekanin
Ganz einfach.. wir unterstützen Sie auf der Suche durch:
- unsere REWI Praktikumsbörse,
- viele Praktika im Ausland, zusammengestellt und finanziell unterstützt vom Büro für Internationale Beziehungen
- das Job- und Praktikaportal der Universität Gaz,
- oder Sie finden ein Praktikum selbst und wir unterstützen Sie bei der Anerkennung.
- Einige Praktikumsstellen bieten ein Gehalt bzw. eine Entschädigung für Ihre Arbeit an: Sehen Sie sich die Anbieter:innen-Profile in unserer REWI Praktikumsbörse an.
- Das Erasmus+ Programm bietet Praktikumszuschüsse für Studienaufenthalte in- oder außerhalb Europas an. Auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen finden Sie die Voraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
- Nach Möglichkeit unterstützen wir Sie mit einem Praktikumszuschuss für Ihr Praktikum im Ausland. Das Formular finden Sie hier! Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular nach Ihrem Praktikum an rewi.studium(at)uni-graz.at - die Auszahlung erfolgt ebenso im Nachhinein.
- Innerhalb Europas (geografisch): einmalig € 400,-
- Außerhalb Europsa (geografisch): einmalig € 700,-
Berufsorientierte Praktika Ihrer Wahl können grundsätzlich als freies Wahlfach (im Umfang bis zu 12 ECTS) anerkannt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung? Vor Beginn des Praktikums muss zumindest die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) erfolgreich absolviert sein und das Praktikum muss einen juristischen Bezug haben.
Wie viele ECTS bekommen Sie für Ihr Praktikum? Das hängt von der Dauer und dem Beschäftigungsausmaß des Praktikums ab: Eine Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von acht Wochen (circa 320 Stunden) entspricht 12 ECTS. ECTS für kürzere Praktika und Praktika mit einem geringeren Beschäftigungsausmaß werden gemäß diesem Schlüssel berechnet.
Wie läuft die Anrechnung ab? Wir empfehlen, uns noch vor dem Praktikum zu kontaktieren, um eine Vorabprüfung durchzuführen. Dafür muss vor Beginn des Praktikums das ausgefüllte Formular auf Anerkennung bei uns via E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at einlangen. Bitte besonders auf die Beschreibung der Tätigkeit achten (hier muss ein klarer juristischer Bezug bestehen). Nach dem Ende des Praktikums ist eine Praktikumsbestätigung (Seite 3, 4 des Formulars) einzureichen. Wichtig ist, dass Dauer, Tätigkeitsausmaß (Stunden) und ein ausreichender juristischer Inhalt der Tätigkeit vom Praktikumsgeber (firmenmäßige Zeichnung = mit Stempel und Unterschrift) bestätigt werden.
Das Formular ist hier zu finden.
Im Rahmen des Moduls J besteht die Möglichkeit, zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis im Ausmaß von 30 ECTS zu absolvieren.
Voraussetzungen für die Verwendbarkeit:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die STEOP abgeschlossen sein.
- Es kann ausschließlich eine Praxis berücksichtigt werden, die ab dem erfolgreichen Abschluss der STEOP absolviert wurde.
- Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung (2.000–3.000 Zeichen), in der die voraussichtlichen Aufgaben dargelegt werden, ist im Formular (siehe Punkt „Einreichung des Antrags“) zu erfassen. Die beschriebenen Tätigkeiten müssen der Erprobung sowie der praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Einreichung des Antrags:
- Für die Beantragung ist das Formular „Genehmigung zur Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis im Rahmen des Moduls J im Bachelorstudium Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“ zu verwenden.
- Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at zu übermitteln.
- Um ausreichend Bearbeitungszeit zu gewährleisten und Zeitdruck zu vermeiden, wird empfohlen, den Antrag mindestens einen Monat vor Beginn des Praktikums einzureichen.
Vorab-Genehmigung:
- Es wird empfohlen, das Praktikum bereits vor Beginn genehmigen zu lassen, um sicherzustellen, dass es nach Abschluss auch verwendet werden kann.
- Im Anschluss erfolgt eine individuelle inhaltliche Prüfung des Antrags.
Finale Genehmigung und Eintragung in UNIGRAZonline
- Nach erfolgreichem Abschluss der Praxis ist im vorgesehenen Formular ein Praktikumsbericht im Umfang von 4.000 bis 5.000 Zeichen zu verfassen. In diesem muss jedenfalls auch dargelegt werden, ob sich die tatsächliche Tätigkeit von jener zu Beginn im Antrag beschriebenen Tätigkeit unterschieden hat. Der Bericht muss von der Praktikumsstelle bestätigt werden.
- Im Anschluss ist das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at zu übermitteln.
- Daraufhin erfolgt eine abschließende Prüfung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten. Auf Basis dieser Prüfung wird die Absolvierung des Praktikums im Rahmen von Modul J endgültig genehmigt und die Eintragung in UNIGRAZonline vorgenommen.
- Hinsichtlich der ECTS-Punkte (maximal 30) gilt, dass eine Woche inhaltlich einschlägiger Vollzeitbeschäftigung 1,5 ECTS-Punkten entspricht.
Wollen Sie Uni + Praxis vereinen? Dann runden Sie Ihr Praktikum (egal ob selbst-organisiert, oder über die Praktikumsbörse) mit einer LV ab, bereiten sich somit optimal auf das Praktikum vor und sorgen dafür, dass auch Ihre Studienkolleg:innen von Ihren Praxiserfahrungen profitieren. Die Lehrveranstaltung “Universität und Praxis” gibt es in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht.
REWI Praxis- und Anerkennungsteam
Universitätsstraße 15 Bauteil AE, 8010 Graz
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 9:00-12:00
Mi 14:00-16:00 (ausgen. LV- & prüfungsfreie Zeit)