Auch in diesem Jahr hatte die REWI Uni Graz im Rahmen des Seminars „Der EuGH und seine Vorabentscheidungen im Datenschutzrecht“ die besondere Gelegenheit, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu besuchen. Unter der Leitung von Christian Bergauer, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Nicole Gosch, Institut für Europarecht, und Andreas Kumin, Richter am Europäischen Gerichtshof, bot die Exkursion für eine Studierendengruppe weit mehr als einen Blick hinter die Kulissen: Im direkten Austausch mit Richter:innen des EuGH und des Gerichts der Europäischen Union (EuG) sowie den Mitarbeitenden vor Ort blieb keine Frage offen und es eröffnete sich uns ein lebendiger, ausgesprochen greifbarer Einblick in die Praxis der europäischen Rechtsprechung.
Ein besonderes Highlight war die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-320/25 (Lertimene). Im Zentrum stand ein Tattoo-Verbot bei der italienischen Polizei und die spannende Frage, ob darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegen könnte - ein Fall, der weit über die konkrete Situation hinaus Denkanstöße liefert.
Das Seminar selbst stand wiederum im Zeichen aktueller EuGH-Rechtsprechung im Datenschutzrecht. In der besonderen Atmosphäre des Gerichtshofs präsentierten und diskutierten die Studierenden wegweisende Entscheidungen wie Lindenapotheke, Russmedia, Deldits, Amt der Tiroler Landesregierung und KISA.
Wir nehmen wieder viele neue Eindrücke, spannende Perspektiven und jede Menge Motivation mit zurück nach Graz. Ein herzliches Dankeschön an das Team des Europäischen Gerichtshofs und an REWI-Honorarprofessor Andreas Kumin für die außerordentliche Gastfreundschaft und großartige gemeinsame Durchführung dieser Lehrveranstaltung!