"Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun und ich werde es können."
Konfuzius
Zweieinhalbtausend Jahre sind vergangen, seit der chinesische Gelehrte Konfuzius diesen bemerkenswerten Satz in die Welt gebracht hat. Und es scheint ein kluger Satz zu sein – wie sonst hätte er durch all die Jahrhunderte seine Gültigkeit bewahrt?
Wenn du dir überlegst, ein Praktikum zu machen, dann hast du einen ersten klugen Schritt gemacht: Du willst etwas tun – um es dann richtig gut zu können. Eine gute Entscheidung, die sich sehr mit dem Anspruch des Studiums an unserer Universität trifft: Ja, wir wollen Wissen vermitteln. Aber wir wissen auch, dass es nur potentielles Wissen ist. Wissen entfaltet seine Macht nur, wenn es angewandt wird.
In diesem Sinne: Bewirb dich – und gehen dann mit Respekt vor der Aufgabe, aber mit Optimismus und Energie in die Praxis! Viel Erfolg dabei!
Gabriele Schmölzer, Dekanin
Wie finde ich ein geeignetes Praktikum?
Ganz einfach.. wir unterstützen dich auf der Suche durch:
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unsere REWI Praktikumsbörse,
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vielen Praktika im Ausland, zusammengestellt und finanziell unterstützt vom Büro für Internationale Beziehungen
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oder du findest ein Praktikum selbst und wir unterstützen dich bei der Anerkennung.
Werde ich während des Praktikums bezahlt oder bekomme ich eine Unterstützung?
- Einige Praktikumsstellen bieten ein Gehalt bzw. eine Entschädigung für deine Arbeit an: Sieh dir die Anbieter:innen-Profile in unserer REWI Praktikumsbörse an.
- Das Erasmus+ Programm bietet Praktikumszuschüsse für Studienaufenthalte in- oder außerhalb Europas an. Auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen findest du die Voraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
- Nach Möglichkeit unterstützen wir dich mit einem Praktikumszuschuss für dein Praktikum im Ausland. Mehr dazu hier!
Kann ich mein Praktikum für das Studium anrechnen lassen?
Berufsorientierte Praktika deiner Wahl können grundsätzlich als freies Wahlfach (grundsätzlich bis zu 12 ECTS) anerkannt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung? Vor Beginn des Praktikums musst du zumindest die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) erfolgreich absolviert haben. Und, klar, das Praktikum muss einen juristischen Bezug haben, wenn es im Rahmen eines rechtswissenschaftichen Studiums anerkannt werden soll!
Wie viele ECTS bekommst du für dein Praktikum? Das hängt von der Dauer und dem Beschäftigungsausmaß des Praktikums ab: Eine Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von acht Wochen (circa 320 Stunden) entspricht 12 ECTS. ECTS für kürzere Praktika und Praktika mit einem geringeren Beschäftigungsausmaß werden gemäß diesem Schlüssel berechnet.
Wie läuft die Anrechnung ab? Wir empfehlen, uns noch vor dem Praktikum zu kontaktieren, um eine Vorabprüfung durchzuführen. Dafür musst du uns vor Beginn des Praktikums ein ausgefülltes Formular schicken. Egal ob vorab oder danach, lade das Anerkennungsformular herunter, fülle es aus (achte hier besonders auf die Beschreibung deiner Tätigkeit: hier muss ein klarer juristischer Bezug bestehen) und sende es an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at. Nach dem Ende des Praktikums ist eine Praktikumsbestätigung (Seite 3, 4 des Formulars) einzureichen (und gegebenenfalls die Vorabgenehmigung). Wichtig ist, dass Dauer, Tätigkeitsausmaß (Stunden) und ein ausreichender juristischer Inhalt der Tätigkeit vom Praktikumsgeber (firmenmäßige Zeichnung = mit Stempel und Unterschrift) bestätigt werden.
Das Formular ist hier zu finden.
LV Universität und Praxis
Wir bieten dir zusätzlich zu deinen Praktika die Möglichkeit, diese mit einer LV abzurunden, um dich besser auf dein Praktikum vorzubereiten. Die Lehrveranstaltung gibt es in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht.
REWI Praxis- und Anerkennungsteam
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz