Das auslaufende Bachelorstudium
Die Curricula für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe 22W und 19W sind auslaufende Studienppläne. Studierende, die für eine diese Versionen inskribiert sind, können bis längstens 30.09.2026 (19W) bzw. XX.XX.XXXX (22W) nach der auslaufenden Studienplanversion abschließen. Davor ist ein “freiwilliger” Übertritt das Bachelorstudium “Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel” während der Inskriptionsfristen möglich.
Wichtig: Bei einer Studienunterbrechung ist nach Wiederaufnahme des Studiums immer nur die Inskription in die aktuelle Studienplanversion “Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel” möglich.

Infos für Übertreter:innen aus dem Studienplan 19W
Seit dem Wintersemester 2022 werden nur noch Lehrveranstaltungen in der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass auch Studierende der Version 19W die neuen LVen absolvieren müssen. Diese sind direkt den jeweiligen Studienplanpunkten zugeordnet, d.h. die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die SPO-Ansicht.
Sollte sich der LV-Typ oder die ECTS-Anzahl der neuen LV von der im Curriculum 19W genannten Lehrveranstaltung unterscheiden, so ist in der LV-Beschreibung ersichtlich, dass Studierende des Curriculums 19W auch die vorgesehenen ECTS erhalten. Außerdem beginnt die Antrittszählung bei diesen Lehrveranstaltungen einmal von neuem, also bei null.
Sonderfälle:
- die LV Geistiges Eigentum kann als K.2 Erwerb und Sicherung des geistigen Eigentums oder K.3 Verwertung des geistigen Eigentums absolviert werden
- die verbleibende LV (K.2 oder K.3) kann als Wettbewerbs- und Kartellrecht absolviert werden
Ausnahme:
Die LV Verwaltungsrecht, Grundrechte und Rechtsschutz kann für eines der drei folgenden Pakete absolviert werden; die Anmeldung hierfür erfolgt über den Punkt "Spezielle Äquivalenzen aus REWI Bachelor 2022W, die nach Absolvierung lt. Äquivalenzliste bescheidlos anerkannt werden müssen" und muss durch das Referat für Studium und Lehre (E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at, kein Anerkennungsantrag notwendig) anerkannt werden:
- C.1 Gewerberecht und C.4 Baurecht
- C.1 Gewerberecht und E.3 Verwaltungsverfahren
- C.4 Baurecht" und E.3 Verwaltungsverfahren
- die verbleibende LV (C.1, C.4 oder E.3) kann als Öffentliches Wirtschaftsrecht absolviert werden, hierfür ist die Anmeldung über den normalen Studienplanpunkt möglich
Infos für Übertreter:innen aus dem Studienplan 22W
Seit dem Wintersemester 2022 werden nur noch Lehrveranstaltungen in der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass auch Studierende der Version 19W die neuen LVen absolvieren müssen. Diese sind direkt den jeweiligen Studienplanpunkten zugeordnet, d.h. die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die SPO-Ansicht.
Sollte sich der LV-Typ oder die ECTS-Anzahl der neuen LV von der im Curriculum 19W genannten Lehrveranstaltung unterscheiden, so ist in der LV-Beschreibung ersichtlich, dass Studierende des Curriculums 19W auch die vorgesehenen ECTS erhalten. Außerdem beginnt die Antrittszählung bei diesen Lehrveranstaltungen einmal von neuem, also bei null.
Sonderfälle:
- die LV Geistiges Eigentum kann als K.2 Erwerb und Sicherung des geistigen Eigentums oder K.3 Verwertung des geistigen Eigentums absolviert werden
- die verbleibende LV (K.2 oder K.3) kann als Wettbewerbs- und Kartellrecht absolviert werden
Ausnahme:
Die LV Verwaltungsrecht, Grundrechte und Rechtsschutz kann für eines der drei folgenden Pakete absolviert werden; die Anmeldung hierfür erfolgt über den Punkt "Spezielle Äquivalenzen aus REWI Bachelor 2022W, die nach Absolvierung lt. Äquivalenzliste bescheidlos anerkannt werden müssen" und muss durch das Referat für Studium und Lehre (E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at, kein Anerkennungsantrag notwendig) anerkannt werden:
- C.1 Gewerberecht und C.4 Baurecht
- C.1 Gewerberecht und E.3 Verwaltungsverfahren
- C.4 Baurecht" und E.3 Verwaltungsverfahren
- die verbleibende LV (C.1, C.4 oder E.3) kann als Öffentliches Wirtschaftsrecht absolviert werden, hierfür ist die Anmeldung über den normalen Studienplanpunkt möglich
- Das Übertrittsformular ist auszufüllen. Bei Fragen steht Ihnen die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
- Haben Sie sich für den freiwilligen Übertritt entschieden, ist dieser in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist zu beantragen. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. !!!ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein!!!
- Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermittlen Sie das Übertrittsformular sowie offene Fragen bitte an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
- Abschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Erledigung auf Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse.
Die Antrittszählung beginnt einmalig bei Null für LVen, deren LV-Typ sich geändert hat (z.B. von KS auf VU). Für gleiche Prüfungen (d.h. gleicher LV-Typ, gleiche ECTS, gleiche Prüfung) werden Antritte unabhängig von der Studienplanversion weitergezählt.
Im Prüfungsverzeichnis für das Bachelorstudium 22W findest du einen genauen Überblick in der letzten Spalte.
Nein, bei dieser Umstellung der Studienplanversion ist das nicht notwendig, jedoch gibt es laut Äquivalenzliste einige Wahlmöglichkeiten, daher bitten wir darum, das Übertrittsformular auszufüllen. Alle weiteren Leistungen werden im Zuge der Bearbeitung vom Referat für Studium und Lehre (rewi.studium(at)uni-graz.at) entsprechend der Zuordnungen übernommen.

