Freie Wahlfächer
Positiv beurteilte Leistungen (= zumindest “mit Erfolg teilgenommen”), die in einem anderen Studium an der Universität Graz, an einer in- bzw. ausländischen Universität sowie inländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden, können grundsätzlich als freies Wahlfach anerkannt werden - bis zu dem Ausmaß, das im Studienplan an freien Wahlfächern vorgesehen ist.
Detaillierte Informationen dazu je nachdem, wo die Leistung absolviert wurde, sind hier zu finden. Nur für Leistungen, die über ein anderes Studium absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag mit Unterlagen einzureichen.
Für Leistungen, die direkt im betreffenden Studium absolviert wurden, ist grundsätzlich kein Anerkennungsantrag zu stellen. Diese Leistungen sind beim Abschluss des Studiums (bzw. Diplomstudium JUS 22W: des betreffenden Studienabschnitts, dem die freien Wahlfächer zugeordnet werden sollen) im Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses anzugeben. Dann werden sie an die betreffende Stelle im Curriculums-Support verschoben.
Grundsätzlich kann auch eine "Berufsorientierte Praxis" als freies Wahlfach anerkannt werden.
