Freie Wahlfächer
Du kannst Leistungen, die du an einer in- bzw. ausländischen Universität sowie inländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert hast, für dein Studium anerkennen lassen. Allerdings nur in dem Ausmaß, welches dein Studienplan vorsieht. Vorsausetzung für die Verwertung der Leistung für dein Studium ist eine positive Beurteilung (mindestens „mit Erflog teilgenommen“).
Für Leistungen, die direkt im betreffendem Studium absolviert wurden, ist grundsätzlich kein Anerkennungsantrag zu stellen. Diese Leistungen sind beim Abschluss des Studiums (bzw. Diplomstudium JUS 22W: des betreffenden Studienabschnitts, dem die freien Wahlfächer zugeordnet werden sollen) im Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses anzugeben.
Für Leistungen, die über ein anderes Studium absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag mit Unterlagen einzureichen. Informationen dazu findest du hier, je nachdem, wo die Leistung absolviert wurde.
Grundsätzlich kann auch eine "Berufsorientierte Praxis" als freies Wahlfach anerkannt werden.
Diplomstudium der Rechtswissenschaften idF 22W | 1. Abschnitt: 12 ECTS 2. Abschnitt: 2,5 ECTS |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 22W | 11,5 ECTS |
Masterstudium Recht, Wirtschaft und Gesellschaft idF 22W | 8 ECTS |
Diplomstudium der Rechtswissenschaften idF 18W (auslaufend) | 12,5 ECTS |
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 19W | 9 ECTS |
Doktoratsstudien, PhD-Studien | 0 ECTS (keine freien Wahlfächer vorgesehen) |
REWI Anerkennungsteam
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz