Freie Wahlfächer
Du kannst Leistungen, die du in einem anderen Studium an der Universität Graz, an einer in- bzw. ausländischen Universität sowie inländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert hast, für dein Studium anerkennen lassen. Allerdings nur in dem Ausmaß, welches dein Studienplan vorsieht. Voraussetzung für die Verwertung der Leistung für dein Studium ist eine positive Beurteilung (mindestens „mit Erfolg teilgenommen“). Detaillierte Informationen dazu findest du hier, je nachdem, wo die Leistung absolviert wurde. Nur für Leistungen, die über ein anderes Studium absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag mit Unterlagen einzureichen.
Für Leistungen, die direkt im betreffenden Studium absolviert wurden, ist grundsätzlich kein Anerkennungsantrag zu stellen. Diese Leistungen sind beim Abschluss des Studiums (bzw. Diplomstudium JUS 22W: des betreffenden Studienabschnitts, dem die freien Wahlfächer zugeordnet werden sollen) im Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses anzugeben. Dann werden sie an die betreffende Stelle im Curriculums-Support verschoben.
Grundsätzlich kann auch eine "Berufsorientierte Praxis" als freies Wahlfach anerkannt werden.
