Anerkennung innerhalb der Universität Graz
Für Prüfungen, die in einem anderen Studium an der Universität Graz absolviert wurden, ist eine Anerkennung zu beantragen, wenn sie auch für ein anderes Studium zählen sollen. Details zu Antrag und Unterlagen sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.
Kein Anerkennungsantrag ist daher einzureichen bei:
- Studienplanwechsel (grundsätzlich), Lateinnachweis, Fremdsprachennachweis (sofern die LV direkt im Diplomstudium Jus absolviert wurden), absolvierten Leistungen für eine auslaufenden Studienplan gemäß einer Äquivalenzliste. Hierfür gibt es Formulare.
- Leistungen, die direkt im betreffenden Studium/Studienplan absolviert wurden. Sie werden grundsätzlich erst bei Abschluss des Studiums bzw. des Studienabschnitts an die richtige Stelle “im Bäumchen” in UNIGRAZonline verschoben. Das gilt auch für freie Wahlfächer.

Bei Prüfungen/Leistungen, die in UNIGRAZonline aufscheinen, ist von der Studierenden-E-Mail-Adresse per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at zu schicken:
Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
Die bloße Erstellung eines Antrags in UNIGRAZonline führt zu keiner Bearbeitung, sondern der Antrag muss per E-Mail eingereicht werden!
Ausnahmen: Wenn eine Leistung direkt im selben Studium absolviert wurde, Studienplanwechsel, Lateinnachweis, Juristischer Leistungsnachweis in einer Fremdsprache, absolvierte Leistungen für eine auslaufenden Studienplan gemäß einer Äquivalenzliste. Hierfür gibt es Formulare.
- grundsätzlich: offizielle, authentische LV-Beschreibung
- Keine LV-Beschreibung ist einzureichen bei:
- Anerkennung als freies Wahlfach
- Anerkennung gemäß einer Anerkennungsinformation
- aktuelle LV, deren Beschreibung in UNIGRAZonline abrufbar ist
Anleitungen für die Eingaben in UNIGRAZonline und weitere Anerkennungsinformationen sind hier zu finden.
Für Leistungen, die nicht in UNIGRAZonline aufscheinen, ist einzureichen:
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall im Vorfeld per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at, wie der Antrag über UNIGRAZonline zu erstellen ist.
Von der Studierenden-E-Mail-Adresse der Universität Graz an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at sind folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Antrag (= "Anerkennungsdruckliste" als PDF aus UNIGRAZonline)
- offizielles Zeugnis/Leistungsnachweis über die absolvierte Prüfung (mit Stempel, Unterschrift, Note, SSt/ECTS).
- offzielle LV-Beschreibung (keine eigenen Zusammenfassungen, Mitschriften, etc.) der absolvierten LV. Bei freien Wahlfächern ist keine Beschreibung einzureichen.
- u.U. (ausgelaufene) Curricula
- auf Ersuchen weitere Unterlagen
Anleitungen für die Eingaben in UNIGRAZonline sind hier zu finden.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anerkennungsanträgen und anderen organisatorischen Gründen kann die Bearbeitung von Anträgen mehrere Wochen dauern. Reichen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse Anträge vollständig, korrekt und rechtzeitig ein. Vor Semesterbeginn, rund um den Beginn der Anmeldefristen zu LV und nach dem Semesterende werden erfahrungsgemäß viele Anträge eingereicht.
Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn eine vergleichbare Leistung nachgewiesen wird (§ 78 UG) und auch alle übrigen studienrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Anerkennung genehmigt wird, wird ein Bescheid per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt.
REWI Anerkennungsteam
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