Anleitungen und Anerkennungsinformationen
Hier sind Anerkennungsinformationen und Anleitungen für die Eingaben von Anerkennungsanträgen in UNIGRAZonline zu finden. Außerdem gibt es auf unserer Anerkennungsseite viele wichtige Informationen zu Anerkennungen (einzureichende Unterlagen, Bearbeitungsdauer, Tipps, etc.) - je nachdem, welche Art von Leistung anerkannt werden soll und wo sie absolviert wurde.
Für Leistungen, die direkt im betreffenden Studium/Studienplan absolviert wurden, ist grundsätzlich kein Anerkennungsantrag in UNIGRAZonline zu erstellen und einzureichen. In der Regel ist ein Formular zu übermitteln. Das gilt insbesondere für den “Juristischen Leistungsnachweis in einer Fremdsprache” und den Lateinnachweis im Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Leistungen, die direkt im betreffenden Studium absolviert wurden, werden grundsätzlich erst bei Abschluss des Studiums bzw. des Studienabschnitts an die richtige Stelle “im Bäumchen” in UNIGRAZonline verschoben.
Bei einem Studienplanwechsel gibt es ein eigenes Prozedere, auch für Praktika, und Nostrifizierungen sowie bei der Erfassung äquivalenter Leistungen gemäß Äquivalenzlisten bei Verbleib in einem auslaufenden Studienplan.
Bitte unbedingt auch die übrigen Informationen zum Anerkennungsprozess auf unser Homepage berücksichtigen!
1. Anleitung: Anerkennungsantrag Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 19W - Eingaben in UNIGRAZonline.
Sinngemäß kann diese Anleitung für alle Varianten von Anerkennunganträgen (außer Praktika, Nostrifizierung, Studienplanwechsel) verwendet werden. Bei Anerkennungen innerhalb der Universität Graz können die absolvierten Leistungen direkt ausgewählt werden (kein manuelles "Abschreiben" vom Zeugnis).
Beim Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe idF 22W ist in manchen Modulen bei den Anerkennungsfächern auch der LV-Typ (z.B. PS vs. VO, vgl. Zusatz im Titel) zu beachten, wenn der Studienplan eine bestimmte Kombination an LV-Typen vorschreibt.
Bitte darauf achten, dass immer das Anerkennungsfach (erkennbar an am "A" und der Modulbezeichnung im Titel) und nicht die gleichnamige Lehrveranstaltung ausgewählt wird.
2. Anerkennungsinformation: Diplomstudium Jus idF 18W für das Bachelorstudium Wirtschafstrecht für technische Berufe idF 19W
3. Anerkennungsinformation: Diplomstudium Jus idF 18W für das Bachelorstudium Wirtschafstrecht für technische Berufe idF 22W
Bitte unbedingt auch die übrigen Informationen zum Anerkennungsprozess auf unser Homepage berücksichtigen!
1. a) Anleitung: Anerkennungsantrag Diplomstudium Jus idF 18W - Eingaben in UNIGRAZonline
1. b) Anleitung: Anerkennungsantrag Diplomstudium Jus idF 22W - Eingaben in UNIGRAZonline
Die Anleitungen können auch für Anerkennungen innerhalb der Universität Graz sinngemäß herangezogen werden.
2. a) Anleitung: Vorausbescheid Diplomstudium Jus idF 18W - Eingaben in UNIGRAZonline
2. b) Anleitung: Vorausbescheid Diplomstudium Jus idF 22W - Eingaben in UNIGRAZonline
3. a) Vorausbescheid Diplomstudium Jus idF 18W: Erklärung zur Antragstellung für den 3. Abschnitt
3. b) Vorausbescheid Diplomstudium Jus idF 18W: Beispielantrag (3. Abschnitt, freie Wahlfächer)
4. Vorausbescheid Diplomstudium Jus idF 22W: Beispielantrag (2. Abschnitt, freie Wahlfächer)
5. Anerkennungsinformation bei Universitätswechsel (= Wechsel im Diplomstudium Jus innerhalb Österreichs)
6. Studienplanwechsel
7. Bekanntgabe "Juristischer Leistungsnachweis in einer Fremdsprache" ("Fremdsprachennachweis"), sofern die Lehrveranstaltungen direkt im Diplomstudium absolviert wurden.
Nur, wenn die Lehrveranstaltungen nicht direkt im Diplomstudium absolviert wurden, ist ein Anerkennungsantrag einzureichen. Bitte im E-Mail darauf hinweisen, für welche Lehrveranstaltungen auch der "Fremdsprachennachweis" mitgeprüft werden soll (keine Eingabe in UNIGRAZonline).
8. Bekanntgabe Latein - es ist kein Anerkennungsantrag zu stellen!
Bitte auch unbedingt die übrigen Informationen zum Anerkennungsprozess auf unser Homepage berücksichtigen!
Für die Eingaben in UNIGRAZonline können sinngemäß die Anleitungen für das Diplomstudium Jus und das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe herangezogen werden.
Im Rahmen des Moduls A.2 "Vertiefung/Major Recht" - "Lehrveranstaltungen aus § 4 Abs 1 Z 2 des Studienplanes des Diplomstudiums Rechtswissenschaften" sind konkrete Fächer und nicht pauschal nur die Überschrift "zusätzliches Lehrangebot der Universität Graz außerhalb des Angebots für die Spezialisierungsmodule" auszuwählen! Bitte darauf achten, jedenfalls Anerkennungsfächer (erkennbar am "A" und der Modulbezeichnung im Titel) auszuwählen.