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Montag, 30.03.2020

Was tut sich im Osten?

 ©Uni Graz

Osteuropaexperte Prof. Bernd Wieser zu Putins aufgeschobenem Machtzuwachs, der Situation in Ungarn und verschobenen Klassikern

(Interview geführt am 30.3.2020)

 

REWI: Sie beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit osteuropäischem Recht und kennen alle diese Länder recht gut. Wie sind Sie durch die aktuellen Restriktionen infolge der Corona-Krise in Ihren wissenschaftlichen Kontakten betroffen?

Bernd Wieser: Ich erlebe eine starke Einschränkung. Nur ein Beispiel: Seit 1998 halte ich gemeinsam mit Kollegen unser traditionelles Verfassungsvergleichungsseminar in Olomouc. Jährlich, ohne Unterbrechung. Das ist in unseren schnelllebigen Zeiten, glaube ich, doch recht beachtlich. Wenn das Bonmot stimmt, wonach eine Veranstaltung, die zum zweiten Mal abgehalten wird, bereits ein Klassiker ist, dann sind wir wohl ein Jahrhundertklassiker. Jetzt mussten wir das Seminar, das in der Woche nach Ostern hätte stattfinden sollen, aufgrund der Lage erstmals absagen. Hoffentlich können wir 2021 wieder an die Tradition anknüpfen.

 

REWI: Das ist wohl nur eines von vielen Beispielen?

Bernd Wieser: Sie sagen es. Die Deutsch-Russische Juristenvereinigung, die bei uns an der Fakultät eine Zweigstelle am Zentrum für osteuropäisches Recht hat, hatte ein großes Symposion zur Verfassungsreform in Russland für den 27. März 2020 in Berlin geplant. Da wären wohl auch manche Entscheidungsträger der Bundesrepublik gekommen. Fünf Vorträge waren geplant, einer von mir, Herr Luchterhandt, der Doyen des Fachs, wäre ebenso dabei gewesen, und auch spannende russische Forscherkollegen, die nicht einfach blind die Linie des Kreml nachbeten. Die Verfassungsreform ist in den letzten Tagen in Russland „durch die Gremien gegangen“, für den 22. April 2020 wäre die Volksabstimmung angesetzt gewesen. Perfekter kann man eine Tagung nicht timen. Wir haben bis zuletzt gekämpft, der Kampf war nicht zu gewinnen.

 

REWI: Die von Ihnen angesprochene Verfassungsreform hat international viel Staub aufgewirbelt. Warum?

Bernd Wieser: Das Ganze ist, wie wir jetzt wissen, in hohem Maße inszeniert worden. Im Kern ging es immer um die Macht Putins. 2024 wäre seine jetzige Amtszeit ausgelaufen, nach der russischen Verfassung hätte er nicht wiederkandidieren dürfen. Putin hat Mitte Jänner einen Verfassungsreformentwurf vorgelegt, bei dem alle gerätselt haben, was der bezweckt. Wir Ostrechtler haben uns die Köpfe zerbrochen, inwiefern sich die Kräfteparallelogramme zwischen Präsident, Ministerpräsident, Regierung, Staatsrat und Sicherheitsrat verschieben werden. Ein Bluff: In der entscheidenden Parlamentssitzung ist plötzlich eine Abgeordnete, eine 83jährige Ex-Kosmonautin, unter Tränen mit dem Vorschlag aufgetreten, doch für den derzeit amtierenden Präsidenten – und nur für ihn – die geltende Amtszeitenbegrenzung aufzuheben. Putin wurde scheinbar ad hoc in die Duma geholt. Naja, wer Moskau kennt, weiß, dass das nur ein paar Meter sind. Zu Fuß bräuchte man von Tür zu Tür nicht mehr als fünf Minuten. Der Präsident kam natürlich im Dienstwagen und hat huldvoll dem Vorschlag zugestimmt.

 

REWI: Das sind aber wohl nicht die einzigen Ungereimtheiten?

Bernd Wieser: Keineswegs: 41 von 137 Artikeln wurden geändert, 5 neue eingefügt. Vieles ist kryptisch. Das Verfassungsänderungsverfahren – Artikel 136 russische Verfassung – sieht zwar eine parlamentarische Zustimmung beider Kammern mit erhöhten Quoren und die Ratifikation der Verfassungsänderung durch mindestens zwei Drittel der Parlamente der Gliedstaaten vor, aber weder eine vorgängige Kontrolle durch das Verfassungsgericht noch eine Volksabstimmung. Beides hat sich aber für die aktuelle Verfassungsänderung Präsident Putin gewünscht, daher wurde es in das Verfassungsänderungsgesetz hineingeschrieben. Beides ist klar verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht wollte das freilich nicht so sehen. Es hat an einem Samstagnachmittag die beschlossene Verfassungsänderung übermittelt bekommen und bereits am darauf folgenden Montagvormittag die Verfassungsreform abgesegnet. Das „Gutachten“ bewegt sich auf juristisch extrem trüben Niveau; alle meine Ostrechtskollegen sind entsetzt. Aber die Pointe kommt noch. Die Krönung der ganzen Tragikomödie sollte die Volksabstimmung am 22.4. sein. Die musste Putin jetzt absagen. Das kleine, unsichtbare Virus war stärker als der mächtige Mann. Da auch unter russischen Verhältnissen das Referendum kaum vor Herbst 2020 stattfinden kann, hängt nunmehr die Verfassungsreform in der Schwebe. Hätte sich Putin an die Verfassung gehalten, wäre sie hingegen jetzt schon „durch“. Irgendwie ist das wohl ausgleichende Gerechtigkeit.

 

REWI: Russland ist aber wohl nicht Ihr einziger Grund zur Sorge?

Bernd Wieser: Leider nein: Ungarn ist auch ein „verlässlicher Kunde“. Zum Zeitpunkt dieses Interviews wissen wir noch nicht, ob Orban mit seiner Initiative eines zeitlich unbeschränkten Notstandsgesetzes mit drastischen Durchgriffsmöglichkeiten zur Bewältigung der Corona-Krise durchkommt. Das Perfide an den nach der ungarischen Verfassung zahlreichen Zweidrittelgesetzen (man nennt sie auch „Kardinalgesetze“) ist, dass man sie auch nach einem Regierungswechsel, an den man derzeit ohnehin nicht denken kann, kaum mehr wegbekommt. Und rund um die Verfassung hat sich ein ganzer Kranz an Kardinalgesetzen angelagert, das ist langfristige Strategie. Insgesamt bleibt Osteuropa mit und ohne Corona „spannend“. Unserem kleinen Team am „Zentrum für osteuropäisches Recht“ (vormals: REEES) wird die Arbeit ganz gewiss nicht ausgehen!

Erstellt von Rechtswissenschaftliche Fakultät

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