„La mort de nos amis commence notre mort“, liest man auf einer Grabplatte in der Eggenberger Schlosskirche. Der Tod eines Freundes führt uns unser eigenes Sterben vor Augen.
Mit diesem Zitat will ich andeuten, dass dieser Nachruf keinen offiziellen Charakter hat; weder der Rechtswissenschaftlichen Fakultät noch der Karl-Franzens-Universität Graz. Es ist der Abschied von einem Freund und Weggenossen über 50 Jahre hinweg, der bezeugen soll, wie stolz und dankbar ich auf/für diese Freundschaft bin.
Gemeinsam begannen Manfred Proske und ich 1964 unsere Universitätskarriere als Assistenten; er im Strafrecht, ich im Öffentlichen Recht. Erst nach meiner Zeit als Assistent in Salzburg fanden wir uns in Graz am Institut für Strafrecht gemeinsam wieder. Neben der Alltagsroutine in Lehre und Institutsverwaltung versuchten wir uns in der Wissenschaft; publizierten Aufsätze, Entscheidungs- und Buchbesprechungen. Manfred war mir an Sachkenntnis und Routine im Wissenschaftsbetrieb immer voraus.
Gemeinsam durften wir schon damals zu Beginn der 70er-Jahre als Berater des damaligen Obmanns des Justizausschusses Zeilinger an der Gesetzwerdung des StGB 1974/75 bescheiden mitwirken.
Schon bald begannen wir mit der Abfassung einer Habilitationsschrift, die ich mit einigem Glück fertigstellen konnte und an der Manfred scheiterte. Nach 100 Seiten Manuskript über den „Betrug“, das Experten des Strafrechts über alles lobten, ereilte ihn eine uns allen unerklärliche Schreibhemmung. Er hat keine Zeile mehr daran geschrieben.
Manfred war jedoch damals schon eine unentbehrliche Stütze des Strafrechtsinstitutes: ein begnadeter Lehrer, der die Studierenden einlässlich mit dem Stoff des Strafrechts vertraut machte und der immer ein offenes Ohr für deren Anliegen hatte. Seine Einführungsvorlesung galt für die Studieren als das „Tor zum Strafrecht“; der Besuch seiner Repetitorien war die Gewähr für ein positives Abschneiden bei den Prüfungen.
Er war ein verlässliches Bindeglied der Lehre zur Praxis des Strafrechts: In fast alle legistischen Vorhaben der Jahre 1980 – 2000 war er beratend involviert. Sogar an der Abfassung der Referentenentwürfe des kroatischen StGB und der StPO war er beteiligt, da die Verfasser dieser Entwürfe, zwei Zagreber Professoren (Horvatic und Krapac), bei uns am Grazer Institut als Gastprofessoren tätig waren.
Seine Nahebeziehung zur Strafrechtspraxis war befruchtend für beide Seiten: Lehre und Forschung – Rechtsprechung und Strafverteidigung. Seine sonore Stimme im legendären „Richterseminar“ von Professor Seiler war unüberhörbar. Seine Hilfestellung für wenig strafrechtsaffine Rechtsanwälte in Strafrechtscausen war äußerst begehrt.
Manfred war auch auf hochschulpolitischem Terrain erfolgreich tätig. Engagiert und sachkundig vertrat er den akademischen Mittelbau in vielen Fakultäts- und Universitätsgremien. Diese Facette seiner Aktivitäten war wohl auch ausschlaggebend für seine politische Karriere, vor allem als Kommunalpolitiker. Niemals hat aber die politische Tätigkeit seinen Einsatz in universitären Belangen geschmälert.
Wir – und ich darf nun doch noch im Namen der Karl-Franzens-Universität Graz und deren Rechtswissenschaftlichen Fakultät sprechen – danken Manfred Proske für viele Jahre seines Einsatzes auf den Gebieten der Lehre, der Beziehungen zur Strafrechtspraxis sowie der Hochschulpolitik.
Seinem kriminalpolitischen Leitsatz werden wir weiterhin verbunden bleiben: Der Staat muss vor dem Verbrecher und der Verbrecher vor dem Staat geschützt werden.
Peter J. Schick