Am 28. April 2025 fand das 5. Grazer Insolvenzrechtspraxis-Symposium (GRIPS V) unter der Organisation von Bettina Nunner-Krautgasser und Insolvenzrichterin Kathrin Poltsch statt. Eröffnet wurde die Tagung durch Dekanin Gabriele Schmölzer, die Insolvenzrichterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz Kathrin Poltsch und die Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht Bettina Nunner-Krautgasser, die darüber hinaus die Vorträge des Vormittags moderierte.
Mit 18 Vortragenden aus allen Bereichen des Insolvenzrechts (Insolvenzrichter:innen, Rechtspfleger:innen, Rechtsanwält:innen, Wissenschafter:innen) bot das Symposium einen dichten Überblick über aktuelle Fragen zum Sanierungsplan, Abgaben-, Beitrags- und Steuerrecht, zu europäischen Harmonisierungsbestrebungen und zur Insolvenzverschleppungshaftung. Wissenschaft und Praxis standen dabei bewusst nicht nur nebeneinander, sondern traten auch harmonisch in gemeinsamen Vorträgen auf – mit klarer Ausrichtung auf praktische Relevanz.
Den Auftakt machten Bettina Nunner-Krautgasser und Julian Schnur mit ihrem Eröffnungsvortrag zu den Gestaltungsmöglichkeiten beim Sanierungsplan, inklusive einem vertieften Blick auf aktuelle Fragen zur Barquote und einer eingehenden Diskussion zur (Umsetzungs-)Möglichkeit eines insolvenzrechtlichen Debt-Equity-Swaps in Österreich. Im Anschluss setzten sich RA Ulla Reisch und RA Georg Hampel mit der EU-Insolvenzrechtsharmonisierungs-Richtlinie auseinander, die erst kürzlich in Kraft trat. Einen steuerrechtlichen Praxisfokus brachte Sabine Kanduth-Kristen mit ihrem Vortrag zu Steuern bei Insolvenz und Sanierung, in dem sie insbesondere aktuelle Rechtsfragen zu Steuern im Insolvenzverfahren auf Basis des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 (BBKG 2025 – Teil Steuern) erörterte. Den Abschluss der Vormittagsvortragsreihe bildeten Hans Haarmeyer und Alisa Schäfer, die jeweils unter dem Motto „Ein Blick über den Tellerrand“ jenseits der Grenzen Österreichs einen wertvollen Einblick in das deutsche Insolvenzrecht bzw die deutsche Insolvenzpraxis gaben.
Nach einer geselligen Mittagspause eröffnete – nun unter der Moderation von Kathrin Poltsch und Mario Leistentritt die Nachmittagsvortragsreihe durch Aufschlüsselung der mathematischen Dimensionen der Insolvenzverschleppungshaftung unter Rückgriff auf jüngste OGH-Entscheidungen und deren Folgen für die Praxis. Daran anschließend beleuchtete Christian Koller kritisch die Privilegierung öffentlicher Gläubiger in der Insolvenzanfechtung, die ebenfalls durch das BBKG 2025 eingeführt wurde, und bezog das Publikum dabei in seine Darstellung der verfassungsrechtlichen sowie unionsrechtlichen Grenzen ein. Danach zeigten Michael Pinczolits und Georg Wielinger unter dem Titel „Was bleibt, wenn nichts bleibt?“ die Rolle des Zerschlagungs- bzw Liquidationswerts in der Fortbestehensprognose und Überschuldungsprüfung mit anschaulichen Beispielen auf. In einem letzten Vortrag gab Kathrin Poltsch den Insolvenzverwalter:innen wertvolle Tipps zur Insolvenzverwalterentlohnung mit auf den Weg.
Das traditionelle Richter:innenpodium mit Christine Kieber-Trattner, Kathrin Poltsch, Gudrun Slamanig, Eugenie Übertsroider und Reinhard Rebernig, moderiert von Ulrike Ruß, bot zum Abschluss eine kompakte und praxisnahe Diskussion aktueller OLG-Judikatur.
Beim anschließenden Buffet – das seinem guten Ruf alle Ehre machte – blieb ausreichend Zeit für Networking und vertiefende Gespräche in entspannter Atmosphäre.
Für alle, die beim GRIPS V nicht dabei sein konnten, gibt es zwei gute Nachrichten:
Die Vorträge und die referierte OLG-Judikatur werden wieder in der Grazer Schriftenreihe zum Insolvenzrecht in einem eigenen Tagungsband im facultas Verlag publiziert.
Und: Im April des kommenden Jahres geht das Format mit dem 6. GRIPS natürlich in die nächste Runde!
Autor:innen: Wolfgang Braza / Daniela Radauer