Am 9. März 2017 ist Karl Korinek verstorben. Mit ihm verliert das österreichische Staatsrecht einen seiner profiliertesten Vertreter und die Fakultät einen ihrer prominentesten vormaligen Lehrstuhlinhaber.
Korinek, der in Wien Rechtswissenschaften studiert und sich in Salzburg mit einer Schrift zur „Wirtschaftlichen Selbstverwaltung“ habilitiert hatte, war von 1973 bis 1976 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Dieser Professur folgten Berufungen an die WU und die Universität Wien. 1978 war Korinek zum Mitglied des VfGH ernannt worden. Von 1999 bis 2002 war er Vizepräsident, schließlich von 2003 bis 2008 Präsident des Gerichtshofs.
Als Wissenschaftler beeinflusste Karl Korinek wie wenige andere das Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Zweiten Republik. Insbesondere die Grundrechtsdogmatik, das Staatsorganisations- und das Wirtschaftsverwaltungsrecht verdanken seiner Arbeit entscheidende Impulse. Als Richter war er einer breiten Öffentlichkeit die Verkörperung des Idealbildes rechtsstaatlicher Unabhängigkeit. Als Lehrer und Mentor prägte er mehrere Juristengenerationen. Als Mensch war er einer der glaubwürdigsten Vertreter eines ganzheitlich humanistischen Bildungsideals.
Karl Korineks große Verdienste um Wissenschaft und Gemeinwesen wurden zu seinen Lebzeiten mit zahlreichen hohen Auszeichnungen, darunter einem Ehrendoktorat der Karl-Franzens Universität, gewürdigt. Sein Tod hinterlässt eine fachliche, vor allem aber eine menschliche Lücke.
Christoph Bezemek – Georg Eisenberger – Meinrad Handstanger – Joseph Marko – Karl Stöger –
Stefan Storr – Eva Schulev-Steindl – Bernd Wieser