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Freitag, 01.07.2016

Bündelung und Signal

Neues Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen

Eine organisatorische Änderung findet ab 1. Juli 2016 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät statt. Auf Vorschlag von Dekan Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko wird auf Beschluss des Rektorats das neue Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen eingerichtet. Dieses führt damit die drei Institute für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Neuere Privatrechtsgeschichte, für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik sowie für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung und das Spezialforschungsfeld Alternative Dispute Resolution (ADR) und Mediation zusammen.
„Rechtsgeschichte, Römisches Recht und Rechtsphilosophie gehören zu den Kerngebieten“, erklärt Dekan Marko. „Denn ein Verständnis des geltenden Rechts ist ohne Reflexion seiner Ursprünge nicht möglich – ich denke etwa an das Staatsbürgerschaftsrecht, vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation eine ganz aktuelle Frage.“ Mit der organisatorischen Abänderung wolle die Fakultät auch ein deutliches Signal nach außen setzen. „Wir wollen Recht noch stärker in seinem philosophischen und historischen Kontext berücksichtigen“ begründet Marko.
Zudem setzt Marko auf eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb der Fakultät: „Wir möchten einen zusätzlichen Anstoß für die Weiterentwicklung des fakultären Schwerpunkts "Globalisierung, Transnationalisierung und Recht" geben, für den das neue Grundlagen-Institut auch die organisatorische Basis bilden kann.“

Erstellt von Andreas Schweiger

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