Sebastian Gölly und Nina Kaiser widmeten sich den Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz im Zuge der Entscheidungsfindung in Strafverfahren, wobei sie sowohl auf Chancen als auch auf rechtliche wie faktische Grenzen des KI-Einsatzes in diesem Bereich eingingen. Neben einer Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen rund um die Integration von „smarten“ Assistenz- und Entscheidungssystemen lag ein besonderer Fokus auf dem potenziellen Einsatz von KI in der Strafzumessung und Prognose. Die dahingehenden theoretischen Überlegungen ergänzte die Präsentation von Daten aus einer aktuellen empirischen Forschung zum Konzept der Spezialprävention in der österreichischen strafverfahrensrechtlichen Praxis, die am Hans Gross Zentrum für interdisziplinären Kriminalwissenschaften am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Graz durchgeführt wurde.
Christian Aschauer und Stefan Königshofer vom Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht beleuchteten in ihrem Vortrag Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz im Zivil- und im Schiedsverfahren. Neben aktuellen Entwicklungen am Markt für KI-Assistenzsysteme in der Schiedsgerichtsbarkeit und Studien zur Prognose von Gerichtsentscheidungen waren dabei vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen Thema, die einem Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Entscheidungsfindung oder -prognose in diesen sensiblen Bereichen entgegenstehen. Ein Ausblick am Ende – aufgrund der Ungewissheit treffend als „Blick in die Glaskugel“ betitelt – stellte einmal mehr klar, wie wichtig die Beschäftigung mit den zahlreichen rechtlichen Implikationen, die der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Zukunft unvermeidlich mit sich bringen wird, schon heute ist.
Bei der Eröffnungsfeier der Richter:innenwoche im Space04 des Kunsthauses Graz steuerte Vizerektor und REWI-Professor Markus Fallenböck in seinem Festvortrag „KI Governance: Wie steuert man eine disruptive Technologie“ zudem grundsätzliche Überlegungen zur Normierung von KI bei.