Am Dienstag, dem 17. März, fand die 14. Aus- und Weiterbildungsveranstaltung des Forschungszentrums für Berufsrecht (ZBR) im Meerscheinschlössl statt – mit vollem Haus und großem Interesse aus Wissenschaft und Praxis.
In ihren Begrüßungsworten wies die Co-Leiterin des ZBR, Bettina Nunner-Krautgasser, darauf hin, dass es sich um die letzte Veranstaltung der ersten Förderperiode handelt, die mit Mai dieses Jahres ausläuft. Wissenschaft und Praxis sollen im Rahmen des ZBR freilich weiterhin miteinander verbunden werden. Daher dankte die Co-Leiterin zunächst in besonderem Maß den Kooperationspartnern des ZBR, deren großzügige Unterstützung eine Fortsetzung der Arbeit jedenfalls für weitere vier Jahre ermöglicht. Großer Dank galt überdies dem Co-Leiter Gernot Murko (der im Anschluss die Vortragenden vorstellte), Notarin Astrid Leopold und Rechtsanwalt Helmut Schmid (die die Begrüßung seitens der Kammern übernommen hatten), sowie insbesondere den beiden hochkarätigen Vortragenden des Abends, Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs i.R., sowie Senatspräsident des OGH Gottfried Musger.
Den Auftakt machte Elisabeth Lovrek mit ihrem Vortrag zum Thema „Die überschuldete Verlassenschaft“. Dabei erläuterte sie, wann eine Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen wird (§ 154 AußStrG) und wann über sie ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Zusammenhang war insbesondere die Entscheidung 17 Ob 9/24h von Interesse: In dieser hatte sich der OGH gegen eine Insolvenzantragspflicht des Verlassenschaftskurators ausgesprochen. Dieser Auffassung schloss sich die Vortragende an, zumal die Überlassung an Zahlungs statt bei Bejahung einer solchen Antragspflicht weitgehend ihren Anwendungsbereich verliere. Nach einem Überblick über den Gegenstand der Überlassung und zentrale Verfahrensfragen resümierte sie, dass die Überlassung an Zahlungs statt durch sehr schlanke – möglicherweise bereits zu schlanke – Verfahrensregeln geprägt ist, was zahlreiche weitere Fragen aufwirft, etwa im Hinblick auf die Gehörproblematik, die Rechtsstellung von Absonderungsberechtigten oder den Umgang mit strittigen Forderungen.
Im Anschluss nahm Senatspräsident Musger die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit auf einen – wie er es selbst bezeichnete – „Streifzug“ durch das Erbrecht: Anhand ausgewählter Rechtsprechung zeichnete er den Weg vom Erbfall bis zur Einantwortung nach und erläuterte dabei zentrale Fragestellungen. Besonderes Interesse fand der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB iVm Art XLII EGZPO, insbesondere im Zusammenhang mit der Hinzurechnung bestimmter Schenkungen. Inhalt, Erfüllung und Durchsetzung dieses Anspruchs wurden näher beleuchtet. Der kurzweilige Vortrag wurde durch zahlreiche praxisnahe Fragen aus dem Publikum bereichert.
Den Ausklang bildete ein kollegialer Austausch bei einem Buffet. Die nächste Veranstaltung des ZBR – in Kooperation mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer – ist bereits in Vorbereitung und wird sich wieder (wie bereits im vergangenen Herbst) dem Zivilprozess widmen. Wir würden uns sehr freuen, Sie dort (wieder) begrüßen zu dürfen!