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University of Graz Faculty of Law News Ein "Ausflug" nach Luxemburg: Praxis des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH
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Monday, 27 October 2025

Ein "Ausflug" nach Luxemburg: Praxis des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH

Bettina Nunner-Krautgasser begrüßt Bernd-Roland Killmann vom juristischen Dienst der europäischen Kommission zu einem Gastvortrag über das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. ©Uni Graz/Koenigshofer

Foto: Uni Graz/Koenigshofer

Bernd-Roland Killmann vom juristischen Dienst der europäischen Kommission gab in seinem spannenden Gastvortrag im Rahmen der VO Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht wertvolle Einblicke in die unmittelbare Praxis des Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.

Bernd-Roland Killmann studierte an der Universität Graz, war als Vertragsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht tätig und ist seit 1997 Beamter bei der europäischen Kommission. Seit 2008 ist er Mitglied des juristischen Dienstes und vertritt in dieser Funktion unter anderem die europäische Kommission in den Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. In seinem äußerst kurzweiligen Gastvortrag in der VO Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht ließ Killmann die Zuhörerinnen und Zuhörer an seine praktischen Erfahrungen zum Vorabentscheidungsverfahren teilhaben: Am Beispiel eines rezenten Falls zur Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärter:innen (EuGH C‑807/23, Jones Day, ECLI:EU:C:2025:234), an dem er als Vertreter der europäischen Kommission beteiligt war, erläuterte er den interessierten Studierenden und zahlreichen weiteren Gästen die einzelnen Schritte von der Vorlage durch ein Gericht eines Mitgliedsstaats bis hin zum Urteil des EuGH.

Jedes nationale Gericht hat die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften anzuwenden; ist es sich dabei über deren Auslegung unsicher, so kann es dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorlegen. Die Höchstgerichte der Mitgliedstaaten sind zur Vorlage verpflichtet; diese Verpflichtung kann im äußersten Fall mit Vertragsverletzungsverfahren durchgesetzt werden, wobei die Androhung oder Einleitung eines solchen meist ausreicht, um die Gerichte zur Vorlage zu „motivieren“. Killmann veranschaulichte den großen Aufwand, der aus dem Recht jedes Mitgliedstaats resultiert, im laufenden Verfahren seine eigene Amtssprache zu verwenden: Die verfahrensrelevanten Dokumente müssen – zumindest auszugsweise – übersetzt werden; in den mündlichen Verhandlungen ist teilweise eine Simultanübersetzung in eine Vielzahl von Sprachen erforderlich. Das führt in Kombination mit der in der Regel auf 15 Minuten beschränkten Redezeit auch dazu, dass im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden muss, welche Argumente man unbedingt in der mündlichen Verhandlung vorbringen möchte. Denn mehr als zwei inhaltliche Punkte in der kurzen Zeit für alle Beteiligten verständlich darzustellen, ist laut Killmann nahezu unmöglich.

Im Anschluss an den lebhaften Vortrag, der bei den Zuhörer:innen sichtlich auf großes Interesse stieß, beantwortete Killmann Fragen zu seinem persönlichen Werdegang, gab Auskunft über erste Schritte zu einer Karriere beim EuGH bzw bei der europäischen Kommission und erzählte einige Anekdoten aus seiner beruflichen Tätigkeit. Wer sich nun ärgert, den Vortrag verpasst zu haben, sollte im nächsten Studienjahr ein Auge auf das Lehrveranstaltungsangebot des Instituts werfen: Ein Seminar mit einem tatsächlichen „Ausflug“ nach Brüssel und Luxemburg ist bereits in Planung!

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