Die Masterarbeit
Thema und Betreuer:in
Mit der Masterarbeit wird nachgewiesen, dass ein wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeitet werden kann. Ein sinnvoller Zeitpunkt für den Beginn liegt grundsätzlich gegen Ende des Studiums, ist jedoch frei wählbar. Das Thema wird gemeinsam mit der betreuenden Person festgelegt und sollte aus einem der Module des Majors Recht stammen.
Thema und Betreuer:in müssen dem Studiendekan vor Beginn der Bearbeitung mittels Formular per E-Mail bekanntgegeben werden. Das Thema der Masterarbeit und die Betreuungszusage gelten erst dann als fixiert, wenn eine Übereinkunft über die Betreuungsübernahme getroffen wurde. Erst danach wird die Themenbekanntgabe der Masterarbeit in UNIGRAZonline eingetragen.
Form der Masterarbeit
- Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit enthalten sein: Sie ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen.
- Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt enthalten sein: Titel der Masterarbeit, Vor- und Nachname, das Institut und der/die Betreuer:in, Ort und Jahr.
- Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
- Schriftart, Layout, Zitierregeln und Ähnliches sind mit dem/der Betreuer:in zu besprechen.
Einreichen der Masterarbeit
Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (siehe Guidelines)
- Füllen Sie alle Pflichtfelder und laden Sie die .pdf Abstracts (max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) in UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hoch und füllen Sie alle Pflichtfelder aus;
- Laden Sie dann in der Erfassungsmaske die finale Version der Abschlussarbeit als PDF hoch;
- Klicken Sie nach sorgfältiger Kontrolle auf "Jetzt einreichen": Ihr/e Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Arbeit freizugeben ist;
- Plagiatsprüfung: Die Abschlussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch den/die Betreuer:in einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde. Im Plagiatsfall kann die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt oder auch ein Ausschluss aus dem Studium durch das Rektorat verhängt werden.
Es besteht die Möglichkeit, den Ausschluss der Benützung der am Dekanat/Bibliothek eingereichten Exemplare der Abschlussarbeit für längstens fünf Jahre zu beantragen. Senden Sie uns hierfür den von Ihnen und Ihrem/Ihrer Betreuer:in unterfertigten Antrag unbedingt zeitgleich mit der elektronischen Einreichung per E-Mail. Wird die Sperre genehmigt, werden die Sperrdaten in UNIGRAZonline hinterlegt und automatisch an die Universitätsbibliothek weitergeleitet. Die Abschlussarbeit ist innerhalb der genehmigten Sperrfrist nicht zugänglich.