Die Masterarbeit
Thema und Betreuer:in
Mit der Masterarbeit zeigst du, dass du ein wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeiten kannst. Wann solltest du sinnvollerweise damit anfangen? Grundsätzlich gegen Ende des Studiums, aber es liegt ganz bei dir. Das Thema wird zusammen mit deinem/deiner Betreuer:in festgelegt und sollte aus einem der Module des Majors Recht stammen.
Thema und Betreuer:in müssen dem Studiendekan vor Beginn der Bearbeitung mittels Formular per E-Mail bekanntgegeben werden. Das Thema der Masterarbeit und die Betreuungszusage gilt erst dann als fixiert, wenn eine Übereinkunft über die Betreuungsübernahme getroffen wurde. Erst danach wird die Themenbekanntgabe der Masterarbeit in UNIGRAZonline eingetragen.
Form der Masterarbeit
- Aus Datenschutzgründen darf keine eidesstattliche Erklärung in der Arbeit sein: es ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen.
- Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt enthalten sein: Titel der Masterarbeit, dein Vor- und Nachname, das Institut und der/die Betreuer:in, Ort und Jahr.
- Kurzfassung (Abstract) auf Deutsch und auf Englisch (je max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), sowie in der Originalsprache der Arbeit, sollte diese eine dritte sein.
- Schriftart, Layout, Zitierregeln und Ähnliches beprichst du am besten mit deinem/deiner Betreuer:in.
Einreichen der Masterarbeit
Folgende Schritte sind für die Einreichung in UNIGRAZonline notwendig (hier findest du genaue Guidelines)
- fülle alle Pflichtfelder und lade die .pdf Abstracts (max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) in UNIGRAZonline über die App "Meine Abschlussarbeiten" hoch und fülle alle Pflichtfelder;
- lade dann in der Erfassungsmaske die finale Version dein Abschlussarbeit in pdf hoch;
- Klicke (nachdem du alles gut kontrolliert hast) auf "Jetzt einreichen": deine Betreuer:in wird automatisch per E-Mail informiert, dass die Arbeit freizugeben ist;
- Plagiatprüfung: dein Ablussarbeit (PDF/A) wird nach der Freigabe durch deine Betreuer:in einer Plagiatsprüfung unterzogen. Du wirst per E-Mail informiert, sobald der Prüfbericht an den/die Gutachter:in übermittelt wurde. Im Plagiatsfall kann die Beurteilung der Arbeit für nichtig erklärt oder auch ein Ausschluss aus dem Studium durch das Rektorat verhängt werden.
Es besteht die Möglichkeit den Ausschluss der Benützung der am Dekanat/Bibliothek eingereichten Exemplare der Abschlussarbeit für längstens fünf Jahre zu beantragen. Sende uns den von dir und deiner/deinem Betreuer:in unterfertigten Antrag unbedingt zeitgleich mit der elektronischen Einreichung per E-Mail. Wird die Sperre genehmigt, werden die Sperrdaten in UNIGRAZonline hinterlegt und automatisch an die Universitätsbibliothek weitergeleitet. Dein Abschlussarbeit ist innerhalb der genehmigten Sperrfrist nicht zugänglich.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für StudierendeRechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz