Das Doktoratsstudium
Nach der Inskription im Doktoratsprogramm und der Suche nach geeigneten Betreuer:innen geht es richtig los. Um Ihr Doktoratsstudium abzuschließen, werden Sie:
- Ihr Dissertationsprojekt präsentieren und verteidigen (20 ECTS)
- Ihre Dissertation schreiben (125 ECTS)
- zwei Doktoratskolloquien in Ihrem Dissertationsfach absolvieren (10 ECTS)
- drei Seminare in einem Spezialisierungsfach absolvieren (15 ECTS)
Sie werden dann das Doktoratsstudium mit einem Rigorosum (10 ECTS) abschließen.

Die Verteidigung des Dissertationsprojekts

Die Anmeldung zur Verteidigung des Dissertationsprojektes muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin, der vorab auch mit den Betreuer:innen vereinbart wurde, im Referat für Studium und Lehre erfolgen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Anmeldung zum Studienprogramm mit allen erforderlichen Unterschriften,
- Betreuungsvereinbarung mit allen erforderlichen Unterschriften und
- Exposé
Die Verteidigung des Dissertationsprojektes erfolgt in einer mündlichen kommissionellen Prüfung, an der der/die Erst- und Zweitbetreuer:in, sowie der (Vize)Studiendek:in teilnehmen. Der/Die Dissertant:in hat das Dissertationsprojekt in circa 20 Minuten vorzustellen. Entscheidet die Kommission, dass das Dissertationsprojekt den Zielsetzungen des Doktoratsstudiums entspricht, erfolgt die positive Beurteilung und Erfassung in UNIGRAZonline.
Vereinbaren Sie bitte mit Ihren Betreuer:innen drei Terminvorschläge und senden Sie diese mit den gesamten unterfertigten Unterlagen an rewi.studium@uni-graz.at. Sbald ein Termin fixiert wurde, werden Sie verständigt.
Der Titel der Dissertation und das Thema werden als „in Bearbeitung“ in UNIGRAZonline erfasst.
Lehrveranstaltungen
Nach der positiven Verteidigung des Dissertationsprojektes können Sie sich zu den Lehrveranstaltungen in UNIGRAZonline anmelden:
- 2 Doktoratskolloquien aus dem Dissertationsfach (LV-Typ „DQ“)
- 3 Seminare aus dem Spezialisierungsfach (LV-Typ „SE“)
Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist das Online-Formular "Bekanntgabe der Lehrveranstaltungen" einzureichen.
Verfassen der Dissertation
Ab der positiven Verteidigung des Dissertationsprojektes geht es richtig los. Gleichzeitig werden Sie Ihren Fortschritt im Rahmen der Doktoratskolloquien vorstellen. Dies ist in der Betreuungsvereinbarung festzuhalten.
Die Dissertation einreichen
Öffnen Sie UNIGRAZonline und gehen Sie in Ihrerer Visitenkarte auf den Punkt "Meine Abschlussarbeiten"
- Ergänzen Sie die Pflicht-Attribute (siehe Anleitung)
- Beachten Sie bitte, dass die Länge der Abstracts 4.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschreiten darf.
- Ihr:e Betreuer:in erhält eine automatisierte Verständigung, dass die Arbeit eingereicht wurde und muss diese freigeben.
- Achtung: Die Arbeit gilt erst nach der Plagiatsprüfung als offiziell eingereicht!
Nach der Freigabe durch die/den Betreuer:in wird die Plagiatsprüfung automatisch duch die Servicestelle für Studierende gestartet.
Ist die Plagiatsprüfung abgeschlossen, wird die/der Betreuer:in über die offizielle Einreichung der Arbeit informiert und erhält Zugriff auf den Plagiatsbericht, der als eine der Grundlagen für die Erstellung des Gutachtens über die Arbeit dient.
Die Beurteilunsfrist beträgt 4 Monate ab dem Datum der durchgeführten Plagiatsprüfung. Dieses Datum gilt zugleich auch als Beurteilungsdatum.


Das Rigorosum
Sobald Sie die Beurteilung der Dissertation in UNIGRAZonline sehen können, vereinbaren Sie bitte mit Ihren Betreuer:innen drei Terminvorschläge (Achtung: frühestens zwei Wochen nach der Beurteilung der Dissertation) und übermitteln Sie uns diese via ausgefülltem Online-Formular "Anmeldung zum Rigorosum und Ausstellung des Rigorosenzeugnisses".
Das Rigorosum ist in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung abzulegen. Es besteht aus der Verteidigung der Dissertation (soll den Zeitrahmen von 20 Minuten nicht wesentlich überschreiten) und der Überprüfung der Kenntnisse im Dissertationsfach. Nachdem die Beurteilung in UNIGRAZonline ersichtlich ist, wird Ihr Studienabschluss automatisch vom Referat für Studium und Lehre bearbeitet. Hierfür ist kein separater Antrag vonnöten.
Die Beurteilungsfrist der Dissertation ist 4 Monate. Die Gutachten werden von den Betreuer:innen an das Referat für Studium und Lehre übermittelt. Sollten Sie Ihre Gutachten einsehen wollen, kontaktieren Sie bitte das jeweilige zuständige Institut.