DIPLOMPRÜFUNG
Voraussetzungen für die Absolvierung
Die Diplomprüfung kann erst absolviert werden, wenn der 1. Studienabschnitt (150 ECTS), die Diplomarbeit sowie weitere 40 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem 2. Studienabschnitt positiv absolviert wurden.
Prüfungskommission
Vorsitz: Univ.-Prof. Mag.iur. Mag.phil. Dr.iur. Dr.phil. Dr.h.c. Bernd Wieser
Prüferin: Univ.-Prof. Dr.iur. Bettina Nunner-Krautgasser
Prüfer: Univ.-Prof. Dr.iur. Hans-Peter Folz
Prüfungsgebiete: Europarecht sowie Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Terminanfragen richtest du bitte an rewi.studium@uni-graz.at
Es können auch andere Kommissionen gewählt werden. Wende dich dazu, nach Rücksprache mit deinem Betreuer bzw. deiner Betreuerin, an das Referat für Studium und Lehre.
Prüfungsmodalitäten
Die Diplomprüfung besteht im ersten Teil aus der Defensio der Diplomarbeit sowie im zweiten Teil aus der Diskussion über eine weitere von der Prüfungskommission vorgelegte fallorientierte und fächerübergreifende Fragestellung. Das Prüfungsgespräch soll ca. 30 Minuten dauern. Für die Diplomprüfung wird eine einheitliche Note unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks vergeben.
Referat für Studium und Lehre
Servicestelle für StudierendeRechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz