Die Diplomprüfung kann erst absolviert werden, wenn der 1. Studienabschnitt (150 ECTS), die Diplomarbeit sowie weitere 40 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem 2. Studienabschnitt positiv absolviert wurden.
Vorsitz: Univ.-Prof. Mag.iur. Mag.phil. Dr.iur. Dr.phil. Dr.h.c. Bernd Wieser
Prüferin: Univ.-Prof. Dr.iur. Bettina Nunner-Krautgasser
Prüfer: Univ.-Prof. Dr.iur. Hans-Peter Folz
Prüfungsgebiete: Europarecht sowie Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Es können abweichende Prüfer:innen und Prüfungsgebiete gewählt werden. Wir empfehlen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie die Wahl der beiden Prüfungsgebiete mit der/dem Diplomarbeitsbetreuer:in abzusprechen.
Füllen Sie das Formular - Anmeldung zur Diplomprüfung - in Abstimmung mit Ihrer/Ihrem Diplomarbeitsbetreuer:in bzw. deren/dessen Institut aus. Das Formular muss vor der Übermittlung an das Referat für Studium und Lehre (rewi.studium@uni-graz.at) von der/dem Betreuer:in unterschrieben worden sein.
Nach der Genehmigung durch den Studiendekan werden Sie vom Institut über den detaillierten Ablauf (Raum, Zeiteinteilung, etc.) informiert.
Die Diplomprüfung besteht im ersten Teil aus der Defensio der Diplomarbeit sowie im zweiten Teil aus einer Diskussion über eine weitere von der Prüfungskommission vorgelegte fallorientierte und fächerübergreifende Fragestellung. Das Prüfungsgespräch soll ca. 30 Minuten dauern. Für die Diplomprüfung wird eine einheitliche Note unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks vergeben.
Sie haben 20 Minuten Vorbereitungszeit. Die Verwendung der für den juristischen Beruf üblichen Hilfsmittel ist zulässig (z.B. Lehrbücher, Kommentare, Datenbanken), nicht zulässig ist jedoch die Kommunikation mit anderen Personen während der Vorbereitungszeit. Daher wird die Vorbereitung beaufsichtigt.