Voraussetzungen für die Absolvierung
Die Diplomprüfung kann erst absolviert werden, wenn der 1. Studienabschnitt (150 ECTS), die Diplomarbeit sowie weitere 40 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem 2. Studienabschnitt positiv absolviert wurden.
Prüfungskommission
Vorsitz: Univ.-Prof. Mag.iur. Mag.phil. Dr.iur. Dr.phil. Dr.h.c. Bernd Wieser
Prüferin: Univ.-Prof. Dr.iur. Bettina Nunner-Krautgasser
Prüfer: Univ.-Prof. Dr.iur. Hans-Peter Folz
Prüfungsgebiete: Europarecht sowie Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht
Es können abweichende Prüfer*innen und Prüfungsgebiete gewählt werden. Wir empfehlen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie die Wahl der beiden Prüfungsgebiete mit der/dem Betreuer*in abzusprechen.
Anmeldung zur Diplomprüfung
Füllen Sie das Formular - Anmeldung zur Diplomprüfung - in Abstimmung mit Ihrer/Ihrem Diplomarbeitsbetreuer*in bzw. dem Institut aus. Das Formular muss vor der Weitergabe an das Referat für Studium und Lehre (rewi.studium@uni-graz.at) von der/dem Betreuer*in unterschrieben werden.
Nach der Genehmigung durch den Studiendekan, werden Sie vom Institut über den Ablauf (Raum, Zeiteinteilung, etc.) informiert.
Prüfungsmodalitäten
Die Diplomprüfung besteht im ersten Teil aus der Defensio der Diplomarbeit sowie im zweiten Teil aus der Diskussion über eine weitere von der Prüfungskommission vorgelegte fallorientierte und fächerübergreifende Fragestellung. Das Prüfungsgespräch soll ca. 30 Minuten dauern. Für die Diplomprüfung wird eine einheitliche Note unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks vergeben.
Sie haben 20 Minuten Vorbereitungszeit. Die Verwendung der für den juristischen Beruf üblichen Hilfsmittel ist zulässig (z.B. Lehrbücher, Kommentare, Datenbanken). Die Kommunikation mit anderen Personen während der Vorbereitungszeit ist nicht zulässig, daher wird die Vorbereitung beaufsichtigt.