Das (auslaufende) Bachelorstudium 19W
Das Curriculum für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe 19W ist eine auslaufende Studienplanversion. Wenn man für diese Version inskribiert ist, kann man bis längstens 30.09.2026 nach der auslaufenden Studienplanversion abschließen. Davor ist ein “freiwilliger” Übertritt in die aktuelle Studienplanversion während der Inskriptionsfristen möglich. Dafür muss man sich während der Inskriptionsfrist an die Studienabteilung wenden.
Wichtig: Bei einer Studienunterbrechung kann man nach Wiederaufnahme des Studiums immer nur die dann aktuelle Studienplanversion inskribieren.

Wie geht es sonst mir dir weiter? Welche LVen und Prüfungen musst du noch absolvieren?
Ab dem Wintersemester 2022 werden nur noch Lehrveranstaltungen in der Studienplanversion 22W angeboten. Das bedeutet, dass auch Studierende der Version 19W die neuen LVen absolvieren müssen. Diese sind direkt den jeweiligen Studienplanpunkten zugeordnet, d.h. die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die SPO-Ansicht.
Sollte sich der LV-Typ oder die ECTS-Anzahl der neuen LV von der im Curriculum 19W genannten Lehrveranstaltung unterscheiden, so ist in der LV-Beschreibung ersichtlich, dass Studierende des Curriculums 19W auch die vorgesehenen ECTS erhalten. Außerdem beginnt die Antrittszählung bei diesen Lehrveranstaltungen einmal von neuem, also bei null.
- die LV Geistiges Eigentum kann als K.2 Erwerb und Sicherung des geistigen Eigentums oder K.3 Verwertung des geistigen Eigentums absolviert werden
- die verbleibende LV (K.2 oder K.3) kann als Wettbewerbs- und Kartellrecht absolviert werden
Die LV Verwaltungsrecht, Grundrechte und Rechtsschutz kann für eines der drei folgenden Pakete absolviert werden; die Anmeldung hierfür erfolgt über den Punkt "Spezielle Äquivalenzen aus REWI Bachelor 2022W, die nach Absolvierung lt. Äquivalenzliste bescheidlos anerkannt werden müssen" und muss durch das Referat für Studium und Lehre (E-Mail an rewi.studium(at)uni-graz.at, kein Anerkennungsantrag notwendig) anerkannt werden:
- C.1 Gewerberecht und C.4 Baurecht
- C.1 Gewerberecht und E.3 Verwaltungsverfahren
- C.4 Baurecht" und E.3 Verwaltungsverfahren
- die verbleibende LV (C.1, C.4 oder E.3) kann als Öffentliches Wirtschaftsrecht absolviert werden, hierfür ist die Anmeldung über den normalen Studienplanpunkt möglich
Wie funktioniert der Übertritt?
- Fülle das Übertrittsformular aus. Bei Fragen steht dir die FV JUS für eine Erstberatung gerne zur Verfügung.
- Hast du dich für den freiwilligen Übertritt entschieden, musst du diesen in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist beantragen. Hierfür ist eine E-Mail mit diesem Textvorschlag an studienabteilung(at)uni-graz.at zu senden. !!!ACHTUNG: Alle bis zum Übertritt erbrachten Leistungen müssen in UNIGRAZonline gültig gesetzt sein!!!
- Nach dem Übertritt und der Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages übermittle das Übertrittsformular sowie offene Fragen an rewi.studienplanwechsel(at)uni-graz.at.
- Abschließend erhältst du eine Benachrichtigung über die Erledigung auf deine Studierenden-E-Mail-Adresse.
Die Übergangsfrist beträgt 8 Semester. Du hast somit die Möglichkeit, das Bachelorstudium bis 30.09.2026 in der Version 19W abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist eine durchgehende Inskription!
Nein, bei dieser Umstellung der Studienplanversion ist das nicht notwendig, jedoch gibt es laut Äquivalenzliste einige Wahlmöglichkeiten, daher bitten wir darum, das Übertrittsformular auszufüllen. Alle weiteren Leistungen werden im Zuge der Bearbeitung vom Referat für Studium und Lehre (rewi.studium(at)uni-graz.at) entsprechend der Zuordnungen übernommen.
Die Antrittszählung beginnt einmalig bei Null für LVen, deren LV-Typ sich geändert hat (z.B. von KS auf VU). Für gleiche Prüfungen (d.h. gleicher LV-Typ, gleiche ECTS, gleiche Prüfung) werden Antritte unabhängig von der Studienplanversion weitergezählt.
Im Prüfungsverzeichnis für das Bachelorstudium 22W findest du einen genauen Überblick in der letzten Spalte.

