Anerkennungen von Prüfungen von anderen österreichischen Universitäten
Wenn Sie Prüfungen an einer anderen inländischen Universität abgelegt haben und diese für Ihr Studium an der Universität Graz gelten sollen, ist eine Anerkennung erforderlich.
Auskünfte/Prognosen über die Anrechenbarkeit von Prüfungen, die an einer anderen österreichischen Universität absolviert wurden oder werden sollen, sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit der Anerkennung kann immer erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Anerkennung nach Maßgabe aller dann geltenden studienrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Ein Anerkennungsantrag kann erst nach Inskription des betreffenden Studiums (und nachdem die Prüfung absolviert wurde) eingereicht werden.
Bei einem Wechsel des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften innerhalb Österreichs gibt es eine unverbindliche Anerkennungsinformation, welche Leistungen aus den Diplomstudien der Rechtswissenschaften an anderen österreichischen Universitäten inhaltlich grundsätzlich anerkannt werden könnten, wenn auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Detaillierte Informationen dazu findest du unter “Universitätswechsel innerhalb Österreichs”.
- Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: berufsorientierte Praxis.
- Antrag aus UNIGRAZonline sowie alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at übermitteln (von der Studierenden-E-Mail-Adresse). Die bloße Erstellung eines Antrags in UNIGRAZonline führt zu keiner Bearbeitung!
- Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Bearbeitungsdauer: Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und anderen organisatorischen Gründen kann dies mehrere Wochen dauern. Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt. Im eigenen Interesse sind die Anträge bitte vollständig, korrekt und rechtzeitig einzureichen.
Eine Anerkennung (§ 78 UG) kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn eine vergleichbare Leistung (Inhalt, ECTS) nachgewiesen wird und auch alle übrigen studienrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Anerkennung genehmigt wird, wird ein Bescheid per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt.
Für die Anerkennung von an anderen österreichischen Universitäten erbrachten Leistungen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Antrag auf Anerkennung als PDF (= „Anerkennungsdruck“ aus UNIGRAZonline)
Studienerfolgsnachweis / Zeugnis mit amtlicher digitaler Signatur oder im Original (= mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Institution)
Vollständige offizielle Lehrveranstaltungsbeschreibung aus jenem Semester, in dem die Lehrveranstaltung/Prüfung absolviert wurde, als PDF. Bitte übermitteln Sie stets die vollständige Beschreibung (als PDF gespeichert) exakt so, wie sie im Vorlesungsverzeichnis der anderen Universität aufscheint (keine eigenen Zusammenfassungen, kein Copy-and-paste in ein separates Dokument). Zusätzlich sind im E-Mail, mit dem der Antrag und die Unterlagen übermittelt werden, die entsprechenden Links als Quellen anzuführen.
Ausnahme: Lehrveranstaltungsbeschreibungen sind nicht erforderlich, wenn die Anerkennung ausschließlich gemäß einem Anerkennungsinformationsblatt oder für Freie Wahlfächer beantragt wird.
Weitere Unterlagen sind auf Anfrage vorzulegen (z. B. [außer Kraft getretene] Studienpläne etc.).
Der Antrag samt Unterlagen ist per E-Mail (von der Studierenden-E-Mail-Adresse) an rewi.anrechnung@uni-graz.at zu übermitteln, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.
Im Falle eines Universitätswechsels (Wechsel des Diplomstudiums innerhalb Österreichs) sind zusätzliche Unterlagen einzureichen (siehe unten).
Klicken Sie hier für eine Anleitung zur Erstellung des Antrags in UNIGRAZonline.
Diplomstudium der Rechtswissenschaften: Universitätswechsel innerhalb Österreichs
Bei einem Universitätswechsel ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld eingehend mit dem Studienplan sowie den vorgesehenen Prüfungen jener Universität vertraut machen, an die Sie wechseln möchten. Der Aufbau der Studienpläne im Diplomstudium der Rechtswissenschaften unterscheidet sich österreichweit erheblich.
Vor dem Wechsel
Bitte beachten Sie, dass bei jedem Universitätswechsel Fristen einzuhalten sind. Relevant können beispielsweise sein: Fristen im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren, Inskriptionsfristen, ...
Bitte klären Sie Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl des Aufnahmeverfahrens und der Inskription mit den zuständigen Stellen!
Ferner sind auch Anmeldefristen zu Lehrveranstaltungen einzukalkulieren (Beginn und Ende: in der Regel bereits deutlich vor Semesterbeginn). Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind nur bei aufrechter Inskription möglich.
Leistungen, die Sie an einer anderen Universität erbracht haben, werden erst berücksichtigt, wenn das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Daher: Kalkulieren Sie ausreichend Zeit (= jedenfalls mehrere Wochen Bearbeitungsdauer) für den Anerkennungsprozess ein, um nach Ausstellung des Anerkennungsbescheides die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen wahren zu können.
Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich. Die Anerkennungsinformation soll als Orientierungshilfe bei einem beabsichtigten Wechsel an die Universität Graz dienen und ist rechtlich unverbindlich. Die Anerkennungsinformation finden Sie hier.
Beachten Sie, dass jegliche Informationen immer nur nach Maßgabe der aktuell geltenden Regelungen gegeben werden können. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung obliegt jedenfalls dem 2. Vizestudiendekan auf Antrag der/des Studierenden. Ein Antrag kann erst nach Inskription im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gestellt werden.
Bitte nehmen Sie bei einem sich abzeichnenden Universitätswechsel rechtzeitig mit uns Kontakt bezüglich der Anerkennungen auf!
Nach dem Wechsel
Nach der Inskription ist ein Antrag auf Anerkennung (§ 78 Abs UG) in UNIGRAZonline zu erstellen und mitsamt den erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Der Anerkennungsantrag kann erst nach Inskription gestellt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
- Antrag auf Anerkennung als PDF (= "Anerkennungsdruckliste" aus UNIGRAZonline). Im Antrag ist anzugeben, für welches Fach die absolvierte Prüfung anerkannt werden soll. Orientieren Sie sich dabei an der Anerkennungsinformation. Wenn Sie (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen absolviert haben, die nicht auf der Anerkennungsinformation berücksichtigt sind, aber mit einem Fach des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz äquivalent sein könnten, können Sie den Antrag entsprechend stellen.
- Zeugnis mit Amtssignatur oder im Original (= mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Institution)
- Vollständige offizielle LV-Beschreibung aus jenem Semester, in dem die LV/Prüfung absolviert wurde (aus dem elektronischen Lehrveranstatungsverzeichnis der anderen Universität) als PDF. Ausnahme: Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn Anerkennungen genau gemäß einer Anerkennungsinformation oder von freien Wahlfächern beantragt werden.
- Abgangsbescheinigung (mit Amtssignatur),
- Studienzeitbestätigung (mit Amtssignatur),
- eigene Bestätigung über die absolvierte StEOP (nur, wenn eine funktionale Anerkennung der StEOP erfolgen soll - Details: siehe Seite Anerkennungsinformation).
Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen – z.B. (ausgelaufene) Curricula, etc.
Hier geht's zur Anerkennungsinformation und zu Anleitungen, wie Sie Ihren Antrag in UNIGRAZonline erstellen können.