Anerkennungen von Prüfungen von anderen österreichischen Universitäten

Wenn du Prüfungen an einer anderen inländischen Universität absolviert hast, musst du diese anerkennen lassen, wenn sie auch für dein Studium an der Universität Graz zählen sollen.
Prognosen...
Auskünfte/Prognosen über die Anrechenbarkeit von Prüfungen, die an einer anderen österreichischen Universität absolviert wurden oder werden sollen, sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit der Anerkennung kann immer erst bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Anerkennung nach Maßgabe aller dann geltenden studienrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Ein Anerkennungsantrag kann erst nach Inskription des betreffenden Studiums (und nachdem die Prüfung absolviert wurde) eingereicht werden.
Bei einem Wechsel des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften innerhalb Österreichs gibt es eine unverbindliche Anerkennungsinformation, welche Leistungen aus den Diplomstudien der Rechtswissenschaften an anderen österreichischen Universitäten inhaltlich grundsätzlich anerkannt werden könnten, wenn auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Detaillierte Informationen dazu findest du unter “Universitätswechsel innerhalb Österreichs”.
So geht's im Prinzip
- Antrag in UNIGRAZonline erstellen - Ausnahme: berufsorientierte Praxis.
- Antrag aus UNIGRAZonline sowie alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at übermitteln (von der Studierenden-E-Mail-Adresse). Die bloße Erstellung eines Antrags in UNIGRAZonline führt zu keiner Bearbeitung!
- Abwarten und Studierenden-E-Mail-Adresse regelmäßig checken.
Bearbeitungsdauer: Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und anderen organisatorischen Gründen kann dies mehrere Wochen dauern. Jeder Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und dem für Anerkennungen zuständigen 2. Vizestudiendekan zur Prüfung und Entscheidung übermittelt. Im eigenen Interesse sind die Anträge bitte vollständig, korrekt und rechtzeitig einzureichen.
Eine Anerkennung (§ 78 UG) kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn eine vergleichbare Leistung (Inhalt, ECTS) nachgewiesen wird und auch alle übrigen studienrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Anerkennung genehmigt wird, wird ein Bescheid per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse übermittelt.
Details zur Antragstellung
Für die Anerkennung von Leistungen erbracht an anderen österreichischen Universitäten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Anerkennung als PDF (= "Anerkennungsdruckliste" aus UNIGRAZonline)
- Zeugnis mit Amtssignatur oder im Original (= mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Institution)
- Vollständige offizielle LV-Beschreibung aus jenem Semester, in dem die LV/Prüfung absolviert wurde als PDF. Bitte immer die gesamte Beschreibung (abgespeichert als PDF) und genau so, wie sie im Lehrveranstaltungsverzeichnis der anderen Universität zu finden ist (keine eigenen Zusammenfassungen, kein copy and paste in ein eigenes Dokument). Zusätzlich sind im E-Mail, mit dem Antrag und Unterlagen übermittelt werden, die Links als Quelle aufzulisten. Ausnahme: Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn Anerkennungen genau gemäß einer Anerkennungsinformation oder von freien Wahlfächern beantragt werden.
- Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen – z.B. (ausgelaufene) Curricula, ect.
- Antrag und Unterlagen sind per E-Mail (von der Studierenden-E-Mail-Adresse) an rewi.anrechnung(at)uni-graz.at zu schicken, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.
Bei einem Universitätswechsel (Wechsel des Diplomstudiums innerhalb Österreichs) sind zusätzliche Unterlagen einzureichen (siehe unten).
Hier geht's zur Anleitung, wie der Antrag in UNIGRAZonline zu erstellen ist.
Diplomstudium der Rechtswissenschaften: Universitätswechsel innerhalb Österreichs

Bei einem Wechsel der Universität ist es essentiell, dass du dich vorab mit dem Studienplan und damit den Prüfungen der Universität, an die du wechseln möchtest, vertraut machst. Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich.
Vor dem Wechsel
Was gibt es zu bedenken?
Bitte beachte, dass bei jedem Universitätswechsel Fristen einzuhalten sind. Relevant können beispielsweise sein: Fristen im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren, Inskriptionsfristen, ...
Bitte kläre Voraussetzungen und Fristen insbesondere bzgl des Aufnahmeverfahrens und der Inskription mit den zuständigen Stellen!
Ferner sind auch Anmeldefristen zu Lehrveranstaltungen einzukalkulieren (Beginn und Ende: in der Regel bereits deutlich vor Semesterbeginn). Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind nur bei aufrechter Inskription möglich.
Leistungen, die du an einer anderen Universität erbracht hast, werden erst berücksichtigt, wenn das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Daher: Kalkuliere ausreichend Zeit (= jedenfalls mehrere Wochen Bearbeitungsdauer) für den Anerkennungsprozess ein, um nach Ausstellung des Anerkennungsbescheides die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen wahren zu können.
Weitere wichtige Informationen
Der Aufbau der Studienpläne unterscheidet sich im Diplomstudium der Rechtswissenschaften österreichweit beträchtlich. Die Anerkennungsinformation soll als Orientierungshilfe bei einem beabsichtigten Wechsel an die Universität Graz dienen und ist rechtlich unverbindlich. Die Anerkennungsinformation findest du hier.
Beachte, dass jegliche Informationen immer nur nach Maßgabe der aktuell geltenden Regelungen gegeben werden können. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung obliegt jedenfalls dem 2. Vizestudiendekan auf Antrag der/des Studierenden. Ein Antrag kann erst nach Inskription im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz gestellt werden.
Bitte nimm bei einem sich abzeichnenden Universitätswechsel rechtzeitig mit uns Kontakt bezüglich der Anerkennungen auf!
Nach dem Wechsel
Anerkennungsantrag
Nach der Inskription ist ein Antrag auf Anerkennung (§ 78 Abs UG) in UNIGRAZonline zu erstellen und mitsamt den erforderlichen Unterlagen per E-Mail einzureichen. Der Anerkennungsantrag kann erst nach Inskription gestellt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
- Antrag auf Anerkennung als PDF (= "Anerkennungsdruckliste" aus UNIGRAZonline). Im Antrag ist anzugeben, für welches Fach die absolvierte Prüfung anerkannt werden soll. Orientieren Sie sich dabei an der Anerkennungsinformation. Wenn Sie (Lehrveranstaltungs-)Prüfungen absolviert haben, die nicht auf der Anerkennungsinformation berücksichtigt sind, aber mit einem Fach des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz äquivalent sein könnten, können Sie den Antrag entsprechend stellen.
- Zeugnis mit Amtssignatur oder im Original (= mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Institution)
- Vollständige offizielle LV-Beschreibung aus jenem Semester, in dem die LV/Prüfung absolviert wurde (aus dem elektronischen Lehrveranstatungsverzeichnis der anderen Universität) als PDF. Ausnahme: Beschreibungen sind nicht erforderlich, wenn Anerkennungen genau gemäß einer Anerkennungsinformation oder von freien Wahlfächern beantragt werden.
- Abgangsbescheinigung (mit Amtssignatur),
- Studienzeitbestätigung (mit Amtssignatur),
- eigene Bestätigung über die absolvierte StEOP (nur, wenn eine funktionale Anerkennung der StEOP erfolgen soll - Details: siehe Seite Anerkennungsinformation).
Auf Ersuchen sind weitere Unterlagen vorzulegen – z.B. (ausgelaufene) Curricula, ect.
Hier geht's zur Anerkennungsinformation und zu Anleitungen, wie die du deinen Antrag in UNIGRAZonline erstellen kannst.