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Dienstag, 25.03.2025

The First Thing We Do, Alexander Wilfinger...

Prof. Wilfinger im Innenhof der Uni Graz

(c) Uni Graz/Nedovic

...let's meet the new colleagues (at the carnival)! Alexander Wilfinger hat am 1. März 2025 seine Stelle als Professor für Zivilverfahrensrecht gem. § 99 Abs 1 UG an unserem Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht angetreten. Wir konnten im Word-Rap mit ihm einiges Interessantes in Erfahrung bringen - aber lesen Sie selbst:

Von Wien nach Graz zu wechseln, heißt, gleich am ersten Arbeitstag in einen Kostümwettbewerb auf der Fakultäts-Faschingsfeier zu stolpern.

Ausgezeichnete Lehre bedeutet für mich, im Gespräch mit den Studierenden zu sein und anspruchsvolle Gedankengänge Schritt für Schritt gemeinsam zu erarbeiten. 

Mein wichtigstes Ziel für dieses Sommersemester ist es, in Graz Fuß zu fassen.

Mein liebstes literarisches Zitat mit Jus-Bezug ist: „The first thing we do, let's kill all the lawyers” (Anm.: William Shakespeare, Henry VI, Part 2, Act IV, Scene 2). Es geht darin ja nicht um die angeblich beschränkte Liebenswürdigkeit des Standes, sondern um seine zentrale Bedeutung für den Rechtsstaat, und diese Sicherheit um die eigene Wichtigkeit führt gleich wieder zur Liebenswürdigkeit zurück.

Das Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der REWI Uni Graz war mir bereits bekannt, weil schon während meines Studiums in Wien kein Weg an den Lehrbuchklassikern vorbeigeführt hat, die hier entstehen.

Die Anti-SLAPP-Richtlinie ist rechtspolitisch und gesellschaftlich wichtig, weil man derzeit an verschiedenen Schauplätzen live mitverfolgen kann, wie fragil Demokratie und wie wichtig kritische Berichterstattung ist. Gleichzeitig zeigt etwa die aktuelle OGH-Entscheidung im Fall FPÖ/Tagespresse, dass der Zivilprozess ein durchaus heikler Ansatzpunkt ist: Bestehende Ansprüche müssen natürlich uneingeschränkt durchsetzbar bleiben.

Herzlich willkommen, Herr Professor, und alles Gute für Ihre Tätigkeit an der REWI Uni Graz!

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