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Mittwoch, 26.06.2019

Strafrecht – wirklich LIVE!

 ©Uni Graz/Gölly
 ©Uni Graz/Gölly
 ©Uni Graz/Gölly

REWI in Deutschlands „Residenz des Rechts“

Auch in diesem Sommersemester führte das Seminar „Strafrechts- und Kriminalitätsvergleich LIVE“ Grazer Studierende und Lehrende in die deutsche „Residenz des Rechts“ – nach Karlsruhe. Das bereits zum siebten Mal von Univ.‑Prof. Dr. Gabriele Schmölzer und Dr. Barbara Hoinkes‑Wilflingseder (beide Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie) gemeinsam mit dem langjährigen Richter des Bundesgerichtshofs und nunmehrigen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Henning Radtke, angebotene Seminar ist geprägt von einer engen Verflechtung von Universität und Praxis: Rechtsvergleichende Seminarvorträge der Studierenden zum materiellen wie formellen Strafrecht, in denen ein Thema (dieses Mal lag der Schwerpunkt auf strafrechtsbezogenen Grundrechten) aus Sicht des österreichischen und des deutschen Rechts ausführlich untersucht und diskutiert wird, werden mit eindrucksvollen Einblicken in die tägliche Praxis deutscher Höchstgerichte bzw. hochrangigster Justizbehörden kombiniert. Dazu wurden der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof besucht. Seit zwei Jahren findet die Lehrveranstaltung außerdem in Kooperation mit Univ.‑Prof. Dr. Christian Grafl vom Institut für Strafecht und Kriminologie der Universität Wien statt, der mit seinen Studierenden aus Wien den Bereich des Kriminalitätsvergleichs zwischen Österreich und Deutschland abdeckt und so das Bild vervollständigt.

Am Bundesgerichtshof konnte nicht nur das Gelände des Bundesgerichtshofs besichtigt und einiges über das Gericht und seine Tätigkeit in Erfahrung gebracht werden, sondern die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer durften auch eine interessante Revisionshauptverhandlung am Bundesgerichtshof live miterleben.

Daran anschließend hatten die Studierenden Dank langjähriger Kontakte zu einigen deutschen Justizangehörigen die einzigartige Möglichkeit, auch jene Behörde zu besuchen, deren Vertreter in der Revisionshauptverhandlung die Revision der Staatsanwaltschaft vertreten hat: den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof. Dort konnten die Studierenden „hinter die Kulissen“ dieser Behörde blicken. Besonders ins Auge stachen dabei die beeindruckenden Sicherheitsvorkehrungen, deren Notwendigkeit infolge mehrerer terroristischer Angriffe der RAF auf die Behörde vor einigen Jahrzehnten erkannt wurde. Die Studierenden erhielten exklusive Einblicke in die spannende tägliche Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dieser Behörde, die insbesondere auch zur Ermittlung bzw. Verfolgung in den Bereichen des nationalen wie internationalen Terrorismus, der Spionage und des Völkerstrafrechts zuständig sind.

Zum diesjährigen Generalthema des Seminars – „Grundrechtsschutz in Strafsachen“ – passend, fand am folgenden Tag eine spannende Führung durch das deutsche Bundesverfassungsgericht statt, bei der der seit etwa einem Jahr als Richter an das Bundesverfassungsgericht berufene Prof. Radtke und eine seiner Mitarbeiterinnen exklusive Einblicke in das Gericht und seine Tätigkeit gewährten.

Abgerundet wurde diese Exkursion in die „Residenz des Rechts“ mit einer Stadtführung durch Karlsruhe, bei der ebenfalls das Recht – und dessen Einfluss auf die die Stadt – im Mittelpunkt stand, sowie durch gemeinsame Abendessen mit deutschen Justizangehörigen, die zur Diskussion zur Verfügung standen, auf Fragen der Studierenden antworteten und von ihrer Arbeit berichteten.

Um die Lehrveranstaltung mit den Worten eines der Teilnehmenden zusammenzufassen: Es war wiederum „eine gelungene Veranstaltung mit einem abwechslungsreichen Programm, die eine perfekte Möglichkeit bietet, fernab der Hörsäle Wissen zu generieren und eindrucksvolle Einblicke zu erhalten“.

Erstellt von Gabriele Schmölzer, Sebastian Gölly und Raphael Trkmic

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