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Mittwoch, 25.04.2018

Selbstbestimmt

ForscherInnen sowie ExpertInnen aus der Praxis diskutierten an der Uni Graz das neue Erwachsenenschutzrecht. Foto: Uni Graz

ForscherInnen sowie ExpertInnen aus der Praxis diskutierten an der Uni Graz das neue Erwachsenenschutzrecht. Foto: Uni Graz

Tagung zum neuen Erwachsenenschutzrecht an der Uni Graz

Am 1. Juli 2018 tritt das im Vorfeld schon heftig diskutierte zweite Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft. Es regelt das Sachwalterrecht neu und stellt die Stärkung der Privatautonomie betroffener Personen in den Mittelpunkt. JuristInnen der Uni Graz und des BMVRDJ, sowie ExpertInnen aus dem Gerichts- und Sozialwesen beleuchteten die einzelnen Aspekte des Gesetzes im Rahmen einer Tagung im RESOWI-Zentrum. „Der Erwachsenenschutz erfährt eine Ausweitung auf vier Vertretungsarten: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung“, fasst Tagungsleiterin Susanne Ferrari zusammen. Die Handlungsfähigkeit wird nicht mehr pauschal eingeschränkt. Betroffene können auch verschiedene Vertretungsarten kombinieren: Es besteht etwa die Möglichkeit, eine Person durch eine Vorsorgevollmacht mit der Einwilligung in medizinische Behandlungen und – wenn die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr in vollem Ausmaß vorhanden ist – eine andere Person mittels gewählter Erwachsenenvertretung mit der Vertretung in bestimmten Vermögensangelegenheiten zu betrauen. „Damit werden Autonomie und Selbstbestimmung gefördert“, ergänzt die Juristin. 

Erstellt von Dagmar Eklaude

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Sebastian Schwamberger ist seit Oktober 2025 Inhaber der Tenure-Track-Professur für Privatrecht und Digitalisierung am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht. Wir begrüßen unseren neuen Kollegen mit einem „Wordrap":

Hello, Fellow: Ranchun Wang

Ranchun Wang, University of Groningen, joins us as Ernst Mosing Junior Fellow in November. She is currently researching ESG disclosure regimes for her PhD thesis. In Graz, she will compare European, US and Chinese rules in this area.

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