Vielleicht ist es noch aus dem Jus-Studium in Erinnerung. Die Rechtsquellen des Völkerrechts sind eigentlich ganz schnell aufgezählt: völkerrechtliche Verträge, Gewohnheitsrecht sowie bestimmte Prinzipien wie Treu und Glauben, die sich in allgemeinen Rechtsgrundsätzen manifestieren. Aktuell kontrovers diskutiert wird, ob diese Aufzählung der drei klassischen Völkerrechtsquellen nicht unvollständig sei. Eine Erweiterung des Verständnisses könnte Entscheidungen von (inter-)nationalen Gerichten und Lehrmeinungen anerkannter Völkerrechtswissenschafter_innen umfassen – zwei bisweilen subsidiäre Auslegungsbehelfe, die in Fachkreisen als Rechtserkenntnisquellen bezeichnet werden.
Auch die Völkerrechtskommission (International Law Commission, ILC) der Vereinten Nationen, deren Aufgabe u.a. die fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts ist, nahm sich kürzlich des Themas der Rechtserkenntnisquellen an. „Während sich die ILC bisher intensiv mit den klassischen Völkerrechtsquellen des Art 38 (1) lit a-c des IGH Statuts (Völkervertragsrecht, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze) befasste, blieben die Rechtserkenntnisquellen trotz ihrer besonderen praktischen Relevanz weitgehend unberücksichtigt. Durch die Aufnahme der Thematik in das Arbeitsprogramm der ILC sollen in den nächsten Jahren viele offene Fragestellungen in Bezug auf Rechtsnatur, Bindungswirkung und Funktionen der Rechtserkenntnisquellen sowie deren Zusammenspiel mit den klassischen Völkerrechtsquellen geklärt werden“, erläutert Anna Hörzer vom Institut für Völkerrecht.
Für dieses neue Thema im Arbeitsprogramm der Völkerrechtskommission wurde Prof. Charles Jalloh (Florida International University und Mitglied der Völkerrechtskommission) als Sonderberichterstatter eingesetzt. Vor Kurzem hatte Prof. Erika de Wet (Institut für Völkerrecht) die große Ehre, Charles Jalloh bei einem von ihr an der REWI Uni Graz organisierten Workshop zum Thema „Are Subsidiary Means ‚Sources‘ of International Law?“ willkommen heißen zu dürfen. Er gab spannende Einblicke rund um die Fragen, ob gerichtliche Entscheidungen und Lehren der anerkanntesten völkerrechtlichen Autor_innen ebenfalls als Quellen des Völkerrechts angesehen werden könnten, ob der Internationale Gerichtshof folglich in seiner Entscheidungsfindung an Urteile von anderen (inter-)nationalen Gerichten gebunden ist oder welche Bedeutung den Lehrmeinungen von Völkerrechtler_innen bei der Fortentwicklung des Völkerrechts zukommt. Diese und eine Reihe weiterer Fragestellungen wurden in Prof. Jallohs Impulsvortrag beim Workshop eingehend diskutiert und anschließend von Prof. Harmen van der Wilt (University of Amsterdam) unter dem Gesichtspunkt des Völkerstrafrechts kommentiert. Im Anschluss konnten die Teilnehmer_innen im Rahmen einer ausführlichen Round Table Discussion Fragen an die Vortragenden stellen und weitere Diskussionspunkte anregen.
Anna Hörzer zum Workshop: „Der Workshop bot die einzigartige Gelegenheit, ‚aus nächster Nähe‘ mehr über das künftige Arbeitsprogramm der ILC zu erfahren und mit zwei renommierten Experten über grundlegende, jedoch zum Teil ungeklärte Fragestellungen des allgemeinen Völkerrechts zu diskutieren. Unser Institut wird die Arbeit von Prof. Jalloh und den restlichen ILC-Mitgliedern rund um das Thema ‚Subsidiary means for the determination of rules of international law‘ mit großem Interesse weiterverfolgen.“