Erben und Vererben ist weit mehr als die Weitergabe von Vermögen. Es berührt Fragen von Gerechtigkeit, Verantwortung und sozialem Zusammenhalt. In einer Gesellschaft mit komplexen und nicht-traditionellen Lebensformen wie Stieffamilien, Pflegefamilien, gleichgeschlechtlichen oder queeren Beziehungen, unverheirateten Paaren, Singles, Kinderlosen und Menschen mit transnationalen Lebenswegen stoßen traditionelle Regeln des Erbrechts immer wieder an ihre Grenzen. Bis heute ist unklar, wie in komplexen und rechtlich marginalisierten Familien Praktiken des Vererbens umgesetzt und ausgehandelt werden.
Die Forschungsgruppe „(Ver-)Erben im gesellschaftlichen Wandel“ untersucht, wie Menschen angesichts dieser veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erben und vererben. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie persönliche Wünsche, familiale Erwartungen und rechtliche Vorgaben zusammenwirken. Es wird analysiert, wie Menschen ihre Vorstellungen in Testamenten festhalten, wie Gerichte mit komplexen oder konfliktträchtigen Erbfällen umgehen und welche Rolle soziale Werte, moralische Verpflichtungen und familiale Bindungen dabei spielen. Die Studie berücksichtigt sowohl materielle Güter (wie Geld oder Immobilien) als auch immaterielle Güter mit symbolischer Bedeutung (wie persönliche Erinnerungsstücke oder digitales Erbe).
In der Forschungsarbeit werden unterschiedliche Methoden und Perspektiven kombiniert. Die Analyse rechtlicher Regelungen wird mit qualitativen Interviews, Bevölkerungsumfragen und der Auswertung von Gerichtsakten, Fallstudien und Testamenten verbunden. Dieser Zugang ermöglicht es, sowohl formale rechtliche Strukturen als auch informelle soziale Praktiken sichtbar zu machen. So wird deutlich, wie Erbschaften in der Praxis ausgehandelt werden und wo Spannungen zwischen etabliertem Recht und veränderten Lebensrealitäten entstehen. So zeigen sich die Herausforderungen, die mit Erbschaftsangelegenheiten unter komplexen Bedingungen verbunden sind, sowie deren Auswirkungen auf Einzelpersonen, Familien und die Gesellschaft insgesamt.
Ziel der Forschungsgruppe ist es, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, wie Erbschaften in einer vielfältigen und mobilen Gesellschaft verteilt und ausgehandelt werden. Die Ergebnisse zeigen, wo bestehende Regelungen funktionieren und wo Anpassungen des Erbrechts sinnvoll sein könnten. Die Forschung liefert damit wertvolle Grundlagen für politische Entscheidungen, für die rechtliche Praxis und für die öffentliche Diskussion über Fairness, Verantwortung und Zusammenhalt zwischen den Generationen.
Das interdisziplinäre Forschungsteam der Universitäten Graz und Wien verbindet Rechtswissenschaften mit Familien- und Wirtschaftssoziologie, um die Praxis des Erbens und Vererbens in der Gegenwartsgesellschaft zu untersuchen. Die Forschungsgruppe wird von Gregor Christandl (Teilprojekt Recht), Klaus Kraemer (Teilprojekt Wirtschaftssoziologie) und Ulrike Zartler (Teilprojekt Familiensoziologie) geleitet, der Förderumfang seitens des FWF (mehr dazu unter diesem Link) beträgt 1,49 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2031. Wir wünschen gutes Gelingen!