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Donnerstag, 19.03.2026

Nachhaltigkeits-Omnibus auf Geisterfahrt?

Diskussion bei ESG-Update, Rametsteiner spricht

(c) Uni Graz/Nedovic

Was ist von der EU-(De-)Regulierung im Nachhaltigkeitsbereich zu halten? | Administrative Vereinfachung, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, intelligentere Erreichung der Ziele des EU Green Deals – das sind die erklärten Ziele des Omnibus-Pakets I zur Nachhaltigkeit der Europäischen Union. Ist deren Erreichung realistisch, und was folgt daraus für Unternehmen?

Tina Rametsteiner, Expertin für Umweltrecht und Menschenrechte am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, und Bastian Prugger, Compliance Officer & Sustainability Manager, ELSTA-Mosdorfer GmbH, beleuchteten bei „Recht und Wirtschaft im Dialog“ am 17. März, was die Deregulierung auf EU-Ebene für die Zukunft von ESG – Environmental, Social, und Corporate Governance – bedeutet. Nach einer Einleitung durch Dekanin Gabriele Schmölzer und Ewald Verhounig, Leiter des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung der WKO Steiermark, ging es in medias res:

Tina Rametsteiner behandelte zunächst die Genese und die Inhalte des Omnibus – u. a. sind das ein nach hinten verschobener Beginn von Berichtspflichten, die Nichtanwendbarkeit der Nachhaltigkeitsregeln für 80% der vorher mitumfassten Unternehmen, die Vereinfachung von Berichtsstandards und eine weitgehende Entschärfung der Lieferketten-Richtlinie. Insbesondere ging sie in ihrem Vortrag darauf ein, dass vonseiten der Wissenschaft, aber auch von (großen) Unternehmen selbst, Kritik dahingehend aufkäme, dass kurzfristigen positiven Effekten wie Zeitgewinn und Kostenersparnis weit gewichtigere Nachteile auf lange Sicht gegenüberstünden. Durch eine überhastete Umsetzung käme es nicht nur zu legistischen Fehlern, sondern auch zu neuen Rechts- und Planungsunsicherheiten, negativen Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte und einen Verstoß gegen das EU-Kohärenzprinzip. Die Europäische Union wie auch ihre Mitgliedsstaaten seien zudem auch primär- und völkerrechtlich zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen verpflichtet, was auch durch höchstgerichtliche Entscheidungen, u. a. von EuGH und EGMR, bestätigt sei. Rametsteiner schlussfolgerte daraus, dass trotz des eingeschlagenen Wegs der Deregulierung weiterhin auf eine Balance zwischen Menschenrechtsschutz und Wirtschaftswachstum hinzuwirken sei.

Bastian Prugger schilderte aus Sicht des ESG-Verantwortlichen, wie Unternehmen trotz neuer Unsicherheiten weiterhin erfolgreich im Sinne der Nachhaltigkeit planen könnten. Einleitend nahm er Bezug auf Tina Rametsteiners Input und unterstrich die Bedeutung von Menschenrechten als Leitschranken unternehmerischen Handelns, die ja eigentlich auch europarechtlich zentral seien. Die EU-Deregulierung sei daher für viele Unternehmen überraschend gekommen, denn die Kommission sei nicht dafür bekannt gewesen, von erklärten Vorhaben wie dem EU Green Deal kurzfristig abzuweichen. Doch ob ein Unternehmen nun weiterhin den Verpflichtungen unterliege oder nicht: stabile Kenngrößen zur Nachhaltigkeit zu erheben liege im Eigeninteresse des Unternehmens, wenn diese eine wirtschaftliche Eigenrelevanz haben, taxonomiekonform und damit brancheninternational belastbar sowie auditierbar seien. Es ginge schlussendlich um die Etablierung eines Systems für die Speicherung von Kennzahlen, das ein datenbasiertes Reporting zu Fakten erlaubt, die unabhängig von der Gesetzgebung einen Mehrwert für das Unternehmen brächten. Prugger illustrierte diesen Prozess anhand verschiedener Größen, etwa zu Recycling und Schadstoffgehalt von Produkten. ELSTA-Mosdorfer sei bereits weit fortgeschritten auf dem Weg, diese Daten systemimmanent vorrätig zu halten und somit unabhängig von Richtlinien und insbesondere auf Anfrage von (Groß-)Kundschaft in kürzester Zeit zur Verfügung stellen zu können.

In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum waren die Umsetzbarkeit des Omnibuspakets und die Messbarkeit seines Erfolgs ebenso Thema wie die Grundsatzfrage der Qualität von (EU-)Nachhaltigkeitsgesetzgebung, schließlich sei immer noch unklar, weshalb die EU-Kommission derart drastische Schritte in solch kurzer Zeit forciert hätte. Anschließend konnten die Teilnehmer*innen am Buffet noch mit den Vortragenden und miteinander ins Gespräch kommen. Für eine Vernetzung der im Nachhaltigkeitsbereich Tätigen war also gesorgt – und diese kann jedenfalls dazu beitragen, den so dringend notwendigen Wissenstransfer zu dieser komplexen Thematik zu intensivieren.

Weitere Termine von „Recht und Wirtschaft im Dialog“, der Kooperationsreihe von REWI Uni Graz und WKO Steiermark, sind bereits geplant. Wenn Sie darüber informiert werden möchten, registrieren Sie sich für unsere Mailingliste, und folgen Sie uns auf LinkedIn und Instagram!

Alle Bilder: (c) Uni Graz/Nedovic

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