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Freitag, 19.04.2019

Machtfragen

Die illustrierte Wiener Herrenzeitschrift "Die Muskete" betrachtete die Zulassung der Frauen zu den Rechtswissenschaften mit männlichem Humor. Quelle: Ausgabe vom 19. Juni 1919, S. 93; anno.onb.ac.at

Die illustrierte Wiener Herrenzeitschrift "Die Muskete" betrachtete die Zulassung der Frauen zu den Rechtswissenschaften mit männlichem Humor. Quelle: Ausgabe vom 19. Juni 1919, S. 93; anno.onb.ac.at

Vor 100 Jahren bekamen Frauen in Österreich Zugang zu den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien

Jus zählt heute zu den beliebtesten Studien der Universität Graz. Fast 60 Prozent der Studierenden sind weiblich. Das war lange Zeit unvorstellbar. Erst vor 100 Jahren bekamen Frauen in Österreich Zugang zu den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien. Warum ihnen diese Disziplinen so lange verwehrt blieben, welche Argumente aber schließlich doch die Grenzen jener Männerdomäne sprengten, weiß Anita Ziegerhofer, Rechtshistorikerin am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Universität Graz.

Am 22. April 1919 erließ das Unterrichtsministerium in Wien die Verordnung, dass auch Frauen zu den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien zugelassen werden. Die geistes- und naturwissenschaftlichen Fächer ebenso wie die Medizin standen ihnen bereits seit rund zwei Jahrzehnten offen. Nur auf das Studium der Theologie mussten die Frauen in Österreich noch länger warten: bis 1922 auf das der evangelischen und bis 1945 auf jenes der katholischen Theologie.
Die Zulassung von Frauen zu den Rechts- und Staatswissenschaften war ein heißes Eisen. Über Jahrzehnte wurde sie vor allem von den „Herren Professoren“ an der Grazer Universität vehement abgelehnt, wie Ziegerhofer berichtet. Kein Wunder: „Man konnte sich nicht vorstellen, dass eine Frau einen Mann vor Gericht vertrat, geschweige denn Recht über ihn sprach“, erklärt die Wissenschafterin den männlichen Widerstand.
Frauen seien zu gefühlsbetont und würden keine rationalen Entscheidungen treffen können, lautete eines der Argumente der Gegner, die sich lange Zeit erfolgreich durchsetzten, obwohl Gutachten zu einem anderen Schluss kamen: „1899 befand der Wiener Staatsrechtsprofessor Edmund Bernatzik und 1900 der in Graz lehrende Finanz- und Sozialwissenschafter Ernst Mischler, dass nichts gegen eine Zulassung von Frauen einzuwenden sei“, so Ziegerhofer. Im Jahr 1916 sprach sich auch der berühmte Ökonom Joseph Schumpeter, damals Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät in Graz, für die Öffnung aus und bezeichnete die Nicht-Zulassung von Frauen als „ein Stück Mittelalter“, zitiert die Rechtshistorikerin seine Äußerungen in der „Grazer Tagespost“. Mit der Verordnung vom 22. April 1919, mit der die Schranken fielen, wurde schließlich anerkannt, dass man sich der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht mehr verschließen könne und dass die Mitarbeit der Frauen zur Lösung der volkswirtschaftlichen Probleme notwendig sei.

Wer waren die über 100 Absolventinnen der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien, die bis zum Jahr 1945 an der Universität Graz promovierten, und welche Berufswege schlugen sie ein? Dazu forscht Anita Ziegerhofer gemeinsam mit Alois Kernbauer, Leiter des Universitätsarchivs. Die Arbeit der beiden HistorikerInnen lässt interessante Einblicke in die Biographien der ersten weiblichen Juristinnen und Ökonominnen Österreichs erwarten. Die Publikation des Buches ist für Herbst 2019 geplant.

Erstellt von Gudrun Pichler

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