Für das Diplomstudium Rechtswissenschaften endete am 15. Mai 2019 die Registrierungsfrist zum Aufnahmeverfahren.
Es haben sich für das Diplomstudium JUS weniger StudienwerberInnen registriert als Studienplätze zur Verfügung stehen, daher entfällt das weitere Aufnahmeverfahren. Es gibt keine Aufnahmeprüfung. Alle bis dato registrierten Personen erhalten einen Studienplatz und wurden darüber bereits persönlich informiert.
Für das Diplomstudium JUS wird vom 22. Mai 2019 bis einschließlich 31. August 2019 eine Nachanmeldung für die noch vorhandenen Plätze eingerichtet. Während dieses Zeitraums sind StudienwerberInnen zur Nachanmeldung berechtigt, die sich bisher noch an keiner Universität registriert haben. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Nachanmeldung vergeben. Für diese Nachanmeldung ist die Absolvierung des Online-Self-Assessments verpflichtend. Die Nachanmeldung schließt sobald das Kontingent von 600 Studienplätze erreicht ist.
Darüber hinaus gibt es ab 22. Mai 2019 bis einschließlich 31. August 2019 eine Nachregistrierung. Zu dieser sind nur Personen berechtigt, die sich innerhalb der regulären Registrierungsfrist an einer anderen Universität für dasselbe Studium für das Aufnahmeverfahren registriert haben. Zum Nachweis ist die Registrierungsbestätigung der anderen Universität im Bewerbungstool hochzuladen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: