Bereits im Vorfeld zeigte die Zahl der Anmeldungen, dass das Thema goldrichtig gewählt war: Mit 120 Personen war das Sitzungszimmer der REWI Uni Graz am 30. Jänner dann auch bis zum Anschlag gefüllt. Bei ihrer Begrüßung hoben Präsident Michael Kropiunig (Steiermärkische Rechtsanwaltskammer) und Bettina Nunner-Krautgasser (Forschungszentrum für Berufsrecht, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht) sowohl die praktische Bedeutung des Themas als auch die einschlägige Expertise des Vortragenden besonders hervor. RA Martin Gärtner (Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH) zählt zu den erfahrensten Vertragserrichtern in Graz und teilte seine Erfahrungen in einem kurzweiligen Vortrag mit dem interessierten Publikum.
Gleich zu Beginn wies er darauf hin, dass Verträge nur Mittel zum Zweck sind – beide Parteien sind vorwiegend daran interessiert, eine „unproblematische“ Abwicklung der Liegenschaftstransaktion zu erleben. Gärtner stellte vier Kriterien für einen „perfekten“ Vertrag auf: Dieser müsse 1) die Bedürfnisse der Vertragsteile erfüllen, 2) deren Lebensrealität entsprechen, 3) keine (wesentlichen) Fragen offenlassen und 4) gesetzeskonform sein. In weiterer Folge beschäftigte sich der Vortrag mit möglichen Fallstricken auf dem Weg zum perfekten Vertrag; dabei hob Gärtner insbesondere die Eigenschaften des Kaufgegenstands als zentralen Punkt hervor und illustrierte anhand eines Vertragsmusters, mit welchen Klauseln man für mehr Klarheit sorgen kann. Ein weiteres Thema, das angemessen ausführlich zur Sprache kam, war die Haftungsregelung im Vertrag – wobei Gärtner pointiert feststellte, dass es besser sei, vorher alles so klar zu regeln, dass man danach gar nicht erst streiten müsse. Wertvolle Praxishinweise erhielten die Teilnehmer:innen auch zur Geldwäscheprävention und zur PEP-Prüfung; insbesondere das aus der eigenen Tätigkeit des Vortragenden stammende Beispiel mit einer Liegenschaftstransaktion, an der die Kirche beteiligt war, sorgte hier auch für den einen oder anderen Lacher im Publikum: Ist der Papst der Letztbegünstigte eines solchen Geschäfts – und als ausländisches Staatsoberhaupt zusätzlich auch noch eine politisch exponierte Person?
Einen ähnlich bunten Strauß an Fragen bieten auch die nächsten Veranstaltungen des ZBR: Am 7. Mai nimmt „BERUFSRECHT aktuell“ das Fremdbeteiligungsverbot vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des EuGH unter die Lupe. Neben anderen Expert:innen konnte hierfür Christian Wolf (Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover), der die Rechtsanwaltskammer München im Vorabentscheidungsverfahren vertreten hat, als Vortragender gewonnen werden. Eine Woche später, am 15. Mai, referiert RA Stefan Schoeller im Rahmen von „BERUFSRECHT on demand“ zu den Basics des Immaterialgüterrechts. Wir würden uns freuen, Sie auch bei diesen Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen!