Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist an ca. 80 % aller Insolvenzverfahren beteiligt und dementsprechend ein entscheidender „Player“ in der Insolvenz- und Sanierungsszene. Daher war es nur folgerichtig, dass sich die zweite Veranstaltung der Vortragsreihe „Unternehmenssanierung: Strategien und Hindernisse“ der Plattform WIS mit der Rolle der ÖGK bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungen beschäftigte. Mit Mario Leistentritt (Jaufer Rechtsanwälte GmbH) und Stefan Preitler (Österreichische Gesundheitskasse) konnten die Veranstalter:innen Bettina Nunner-Krautgasser, Clemens Jaufer und Gerhard Schummer zwei ausgewiesene Experten gewinnen; das große Interesse am Thema spiegelte sich auch in der beeindruckenden Zahl von über 120 Teilnehmer:innen wider.
Mario Leistentritt legte im ersten Teil des Vortrags das insolvenzrechtliche Fundament und gab einen Einblick in die Praxis der außergerichtlichen Sanierung, wobei er auch näher auf die Zusammenarbeit mit der ÖGK einging. Beleuchtet wurden zudem auch die einschlägige Strafnorm § 153c StGB sowie die Geschäftsführerhaftung nach § 67 Abs 10 ASVG. Ausführungen zur gerichtlichen Sanierung rundeten diesen allgemeinen Teil ab; die Schwerpunkte lagen dabei auf den AGH-Zahlungen gemäß § 67a ASVG und dem Stimmverhalten der ÖGK in der Sanierungsplantagsatzung lag.
Die „Innenperspektive“ der ÖGK legte im Anschluss Stefan Preitler gleichermaßen anschaulich wie ausführlich dar: Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen der Beitragseinhebung und einer Einbringungsquote von 99,87 % erläuterte er die Abläufe bei einem Verzug mit der Beitragszahlung. Im Bereich der außergerichtlichen Sanierung liegt der Fokus der ÖGK auf der bestmöglichen Beratung von Beitragspflichtigen: Unter bestimmten Umständen können Zahlungserleichterungen in Form von (reinen) Stundungen bzw Ratenzahlungsvereinbarungen gewährt werden; hierfür spielt neben der Darstellbarkeit einer bloß kurzzeitigen, überwindbaren Krise auch die Mitwirkung des Beitragspflichtigen eine gewichtige Rolle. Bei der gerichtlichen Sanierung bemüht sich die ÖGK um eine effiziente Abwicklung der anfallenden Verfahren; eine Teilnahme an der Sanierungsplantagsatzung ist dabei aus organisatorischen Gründen in aller Regel nicht möglich. Eine aktive Ablehnung von Sanierungsplänen erfolgt jedoch jedenfalls dann, wenn der Schuldner mit dem Strafrecht in Konflikt gerät.
Den Vorträgen folgte eine besonders lebhafte Diskussion, die in bewährter Weise von Insolvenzrichterin Ulrike Ruß (Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) moderiert wurde. Stefan Preitler beantwortete dabei sachkundig die zahlreichen Fragen des Publikums und gab Einblicke in seine Tätigkeit bei der ÖGK. Im Anschluss klang die Veranstaltung in vertrauter Manier und angenehmer Atmosphäre bei einem Buffett aus. Die Plattform WIS verabschiedet sich damit in die Sommerpause; der nächste Termin steht jedoch bereits fest: Am 11. September werden Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur) und Clemens Jaufer zum Thema „Öffentliches und privates Interesse bei Sanierungen“ vortragen. Die Plattform WIS freut sich darauf, Sie auch bei dieser Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen!