Beginn des Seitenbereichs:
Seitenbereiche:

  • Zum Inhalt (Zugriffstaste 1)
  • Zur Positionsanzeige (Zugriffstaste 2)
  • Zur Hauptnavigation (Zugriffstaste 3)
  • Zur Unternavigation (Zugriffstaste 4)
  • Zu den Zusatzinformationen (Zugriffstaste 5)
  • Zu den Seiteneinstellungen (Benutzer/Sprache) (Zugriffstaste 8)
  • Zur Suche (Zugriffstaste 9)

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Seiteneinstellungen:

Deutsch de
English en
Suche
Anmelden

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Suche:

Suche nach Details rund um die Uni Graz
Schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche


Suchen

Beginn des Seitenbereichs:
Hauptnavigation:

Seitennavigation:

  • Universität

    Universität
    • Die Uni Graz im Portrait
    • Organisation
    • Strategie und Qualität
    • Fakultäten
    • Universitätsbibliothek
    • Jobs
    • Campus
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
  • Forschungsprofil

    Forschungsprofil
    • Unsere Expertise
    • Forschungsfragen
    • Forschungsportal
    • Forschung fördern
    • Forschungstransfer
    • Ethik in der Forschung
    • Kommission für wissenschaftliche Integrität
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
  • Studium

    Studium
    • Studieninteressierte
    • Infos für Studierende
    • Tag der offenen Tür am 09.04.2026
    • Aufnahmeverfahren
    • Lehramt Aufnahmeverfahren
  • Community

    Community
    • International
    • Am Standort
    • Forschung und Wirtschaft
    • Absolvent:innen
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
  • Spotlight
Jetzt aktuell
  • Aufnahmeverfahren 2026
  • Tag der offenen Tür 2026
  • Jetzt die "Youni"-App holen
  • Klimaneutrale Uni Graz
  • Forscher:innen gefragt
  • Arbeitgeberin Uni Graz
Menüband schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Sie befinden sich hier:

Universität Graz Rechtswissenschaften Neuigkeiten Urlaubsstornierung wegen Corona
  • Über die Fakultät
  • Unsere Forschung
  • Studienservice
  • Stay Connected

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Mittwoch, 15.04.2020

Urlaubsstornierung wegen Corona

 ©Uni Graz

REWI-Professor Thomas Schoditsch beleuchtet wichtige Fragen zur Stornierung von Urlauben aufgrund der Corona-Krise

(Interview geführt am 15. April 2020)

 

REWI: Man hat eine Reise gebucht, möchte diese aufgrund der derzeitigen Situation aber nicht mehr antreten: Kann man die Reise stornieren und sein Geld zurückbekommen?

Thomas Schoditsch: Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im ersten Schritt ist zu klären, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Individualreise handelt. Die Pauschalreise ist praktisch der häufigste Typ des Reisevertrags: Sie liegt im Wesentlichen dann vor, wenn von einem Unternehmen eine Kombination zweier verschiedener Arten von Reiseleistungen – etwa Flug plus Übernachtung – angeboten wird. Eine Individualreise liegt vor, wenn im Rahmen des Vertrags eine einzelne Leistung gebucht wurde; etwa ein Flug, ein Hotelaufenthalt oder eine Ferienwohnung.

 

REWI: Was muss man bei Pauschalreisen beachten?

Thomas Schoditsch: Bei Pauschalreisen besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag gem § 10 PRG (Pauschalreisegesetz). Voraussetzung eines Reiserücktritts ist, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und dadurch die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigt wird. Als ein solcher Umstand ist etwa der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel mit erheblichen Gefahren für die menschliche Gesundheit zu werten, sodass eine drohende Infektion mit dem Corona-Virus grundsätzlich zu einem Reiserücktritt berechtigt. Angesichts der Aggressivität dieses Virus im Hinblick auf seine Übertragung und der potentiell letalen Folgen einer COVID-19-Erkrankung wird man die Formulierung „unmittelbare Nähe“ auch großzügig verstehen müssen. Besteht ein solches Rücktrittsrecht, kann der Pauschalreisende seine Reise kostenfrei stornieren und erhält sämtliche Anzahlungen zurück.

 

REWI: Wie verhält es sich bei Individualreisen?

Thomas Schoditsch: Bei Individualreisen fehlt ein ausdrückliches gesetzliches Rücktrittsrecht, weshalb sich die Judikatur mit der Konstruktion des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ behilft. Liegt dieser Wegfall vor, kann der Vertrag aufgelöst werden und der Individualreisende erhält sein Geld zurück. Im Reiserecht sind dafür drei Kriterien maßgebend: 1.) Die Sphärenfremdheit des Ereignisses („höhere Gewalt“); 2.) seine Unvorhersehbarkeit und 3.) die Unzumutbarkeit des Reiseantritts. In der richterlichen Praxis hat die Frage der Unzumutbarkeit große Bedeutung: Liegt Unzumutbarkeit vor, so steht dem Reisenden in aller Regel ein Rücktrittsrecht zu. Für Auslandsreisen sind dabei insbesondere Reisewarnungen des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMEIA) maßgeblich; bei deren Vorliegen geht der OGH regelmäßig von der Unzumutbarkeit des Reiseantritts – und damit von einem Rücktrittsrecht des Reisenden – aus. Steht bis zum Reiseantritt allerdings noch ein erheblicher Zeitraum für die Beurteilung der Gefährdungslage zur Verfügung und können nachfolgende Ereignisse zu einer Verminderung des Risikos führen, muss der Reisende aber vorerst die weitere Entwicklung im Zielland abwarten.

 

REWI: Wenn man schon einen Sommerurlaub etwa in Italien gebucht hat, ist es möglich, diesen jetzt kostenlos zu stornieren?

Thomas Schoditsch: Im Hinblick auf die aktuelle Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz, wonach die Reisefreiheit der ÖsterreicherInnen im Sommer 2020 stark eingeschränkt sein wird, ist noch einiges im Fluss. Angesichts der dramatischen Situation in Italien, wo täglich beinahe 1000 Menschen sterben, scheint es aber völlig unrealistisch, davon auszugehen, dass sich die Lage im Mai 2020 wieder bereits völlig entspannt hat. Zur Sicherheit würde ich aber empfehlen, noch ein paar Wochen abzuwarten, bis die Sommerreisen storniert werden. Schließlich hat der Reisende eine Verpflichtung, weitere Entwicklungen einer Gefährdungslage abzuwarten – besonders wenn der Reiseantritt noch Monate entfernt ist. Bedenken Sie auch, dass Sie mit einem Rücktritt die Existenz eines Tourismusbetriebs sogar gefährden können. Mit meiner Familie habe ich den Urlaub bei unserem liebgewonnenen Agroturismo am Meer daher nicht storniert, sondern lediglich verschoben.

 

Siehe auch:

Assoz. Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch, Zum Reiserücktritt wegen COVID-19, Zak Heft 6/2020, Artikel-Nr. 2020/191 (Link)

Erstellt von Rechtswissenschaftliche Fakultät

Weitere Artikel

Forschungsforum REWI: Wie wir in den nächsten zehn Jahren forschen

Persönliche Sicherheiten im Fokus: Von der Patronatserklärung zur Bürgschaft

Die erste Veranstaltung der Plattform WIS im Jahr 2026 bildete zugleich den Auftakt der neuen Vortragsreihe „Personen- und Sachhaftung in Sanierung und Insolvenz“. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, WU Wien) legte mit seinem Vortrag zu Personalsicherheiten den ersten inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung; ergänzend dazu gaben die Rechtsanwälte Clemens Jaufer, Mario Leistentritt und Alexander Painsi (alle Jaufer Rechtsanwälte GmbH) mit ihren Impulsvorträgen praxisnahe Einblicke.

Nachhaltigkeits-Omnibus auf Geisterfahrt?

Was ist von der EU-(De-)Regulierung im Nachhaltigkeitsbereich zu halten? | Administrative Vereinfachung, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, intelligentere Erreichung der Ziele des EU Green Deals – das sind die erklärten Ziele des Omnibus-Pakets I zur Nachhaltigkeit der Europäischen Union. Ist deren Erreichung realistisch, und was folgt daraus für Unternehmen?

Vom Erbfall bis zur Einantwortung

14. Aus- und Weiterbildungsveranstaltung des ZBR bis auf den letzten Platz gefüllt

Beginn des Seitenbereichs:
Zusatzinformationen:

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
  • Anfahrt und Kontakt
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Moodle
  • UNIGRAZonline
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
  • Barrierefreiheitserklärung
Wetterstation
Uni Graz

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche