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Freitag, 01.03.2019

Studienzugang

Offener Brief der Studiendekanin

Liebe Studieninteressierte!

 

Es gibt zwei Zeitpunkte im universitären Leben der Studierenden, die man als Angehörige der Fakultät besonders gerne begleitet. Der eine ist die akademische Feier am Ende des Studiums, in deren Rahmen wir uns gemeinsam mit unseren Absolventinnen und Absolventen über ihren Erfolg freuen. Der andere ist der Beginn eines Studienjahres, wenn die Studienanfängerinnen und -anfänger die Fakultät mit neuem Leben erfüllen. Die angehenden Juristinnen und Juristen, die sich jeden Oktober aufs Neue in Graz einfinden, prägen mit ihrer Neugierde und ihrer Begeisterungsfähigkeit vom ersten Moment entscheidend die Atmosphäre unserer Fakultät.

Diese Atmosphäre ist uns wichtig! Sie hat wesentlichen Anteil daran, wie wir unsere Aufgaben als Lehrende begreifen und wahrnehmen. Sie aufrechtzuerhalten, ist untrennbar mit dem Anspruch verbunden, zu gewährleisten, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät ein Ort ist, an dem Studierende mit großer Offenheit und Freude willkommen geheißen werden. Das zu betonen, ist mit Blick auf die Änderungen im Rahmen des Studienzugangs von besonderer Bedeutung: Denn allzu leicht kann die vielfach kolportierte „Beschränkung“ des Zugangs zum Studium der Rechtswissenschaften Sorgen mit sich bringen.

Diese sind unbegründet! Die Regulierung des Zugangs zum Diplomstudium der Rechtwissenschaften dient einzig dem Zweck, die Studienbedingungen an der Fakultät weiter zu verbessern und schnelleres Studieren zu ermöglichen. Die Zugangsregelungen sind an jenen ausgerichtet, auf die es besonders ankommt: an den Studierenden. Im Rahmen des Online-Self-Assessments soll sichergestellt werden, dass Sie bereits vor dem Studium eine grundlegende Einschätzung dafür entwickeln können, welche Inhalte vermittelt werden, was ein Studium der Rechtswissenschaften ausmacht und welche Fähigkeiten es braucht, um dieses Studium erfolgreich zu absolvieren. Es handelt sich dabei um keine Prüfung im eigentlichen Sinn. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten. Ziel des Online-Self-Assessments ist ausschließlich Ihre Vergewisserung über die eigene Erwartungshaltung und die Orientierung über die Erwartungshaltung der Fakultät. Orientierung und Vergewisserung am Anfang des Studiums anzubieten, ist uns wichtig: Studierende, die wissen, was sie erwartet (und was von ihnen erwartet wird), können ihren Enthusiasmus und ihre Neugierde besser entfalten, und wir als Lehrende können sie besser dabei unterstützen, das zu tun.

600 Studienplätze stehen für das kommende Studienjahr zur Verfügung. Dies wird unserer Einschätzung nach dem Bedarf unserer künftigen Studierenden gerecht. Furcht vor überquellenden Sälen, in denen Zugangsprüfungen abgenommen würden, besteht aus diesem Grund nicht. Eine Aufnahmeprüfung findet überhaupt nur dann statt, wenn nach dem Online-Self-Assessment das Kontingent ausgeschöpft sein sollte. Zugegeben: Das ist möglich, aber es ist keineswegs zwingend.

Eine derartige Prüfung würde keineswegs vorab angelerntes Wissen abfragen, sondern nur die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf ihre kognitiven und sprachlichen Ressourcen und Kompetenzen näher bestimmen.

Vorerst zwingend, wenn man so will, ist – neben der Einzahlung eines Kostenbeitrages in Höhe von € 50,- und der Absolvierung des Online-Self-Assessments – nur die Registrierung bis zum 15. Mai.

Wichtige Information: Sollten Sie schon einmal für ein JUS-Studium in Graz eingeschrieben gewesen sein, dann müssen Sie am Aufnahmeverfahren nicht teilnehmen!

 

Versäumen Sie diese Frist nicht und

werden Sie Teil unserer Fakultät!

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihre

Gabriele Schmölzer

 

Die Studienzugangsseite, auf welcher Sie sich registrieren können, finden hier.

 

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