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Donnerstag, 09.12.2021

Neu im Bücherregal

Gründungsdokument des heutigen Österreich zum ersten Mal vollständig kommentiert, mitherausgegeben von Anita Ziegerhofer

Im September 1919 erfolgte die Unterzeichnung des Vertrags von St. Germain, mit dem ein Grundstein für das heutige Österreich gelegt wurde. Ganze 381 Artikel umfasset dieses Regelwerk, mit dem u.a. die Staatsgrenzen festgelegt wurden. Eine umfassende und insbesondere juristische Kommentierung des gesamten Vertrags fehlte bisher. Der von Anita Ziegerhofer mitherausgegebene Kommentar schließt diese Lücke, beleuchtet sowohl die damalige wie auch die heutige Bedeutung der einzelnen Bestimmungen und bringt spannende Einblicke ans Licht.

 

REWI: Eigentlich erstaunlich, dass verschiedene Bestimmungen im Vertrag von St. Germain bislang noch gar nicht kommentiert wurden. Zu welchen Bereichen gab es nichts, was war andererseits gut durchdrungen?

Anita Ziegerhofer: Die wissenschaftliche Aufbereitung des Vertrages von St. Germain erfolgte in erster Linie durch Historiker_innen. In der Wissenschaft wurde vor allem dem Art. 88 „Anschlussverbot“ große Beachtung geschenkt wie auch den Minderheitenbestimmungen (Art. 62ff), Grenzregelungen und Gebietsverluste oder Reparationszahlungen. Eine gesamtheitliche, vor allem auch juristische Auseinandersetzung des Staatsvertrages fehlte bis dato. Bisher einzigartig ist z.B., dass der Vertragstext von St. Germain mit den weiteren vier Friedensverträgen nach dem Ersten Weltkrieg – Versailles, Neuilly, Trianon und Sévres – verglichen wurde und man nun auf einen Blick die Kongruenzen, aber auch Differenzen erkennen kann.

 

REWI: Wie entstand die Idee zur Publikation und wie gestaltete sich die Arbeit an den Kommentierungen zu einem über 100 Jahre alten Dokument?

Anita Ziegerhofer: Die Idee ist im Zuge der gemeinsamen Tätigkeit in der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs an der Akademie der Wissenschaften, Wien, entstanden. Thomas Olechowski war die treibende Kraft, der sich Herbert Kalb von der Universität Linz und ich anschlossen. Gemeinsam mit Laura Rathmanner und Stefan Wedrac haben wir einen FWF-Antrag gestellt, der sofort bewilligt wurde, sodass wir ab Jänner 2017 mit den Forschungen beginnen konnten. Mir wurde die Projektleitung überantwortet. Der erste Schritt war, die Vertragstexte miteinander zu vergleichen und Expert_innen für die jeweiligen Artikel des Vertrages zu finden. Insgesamt haben 18 Wissenschafter_innen – Jurist_innen und Historiker_innen – in der Zeit von 2017 bis 2020 den Vertrag kommentiert. Archivreisen nach Washington, Paris und Rom wurden ebenfalls getätigt wie umfassende Quellenrecherchen im Österreichischen Staatsarchiv. Besonders betonen möchte ich die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, womit der Zugang zu Dokumenten im Staatsgrenzarchiv sowie Karten- und Katastralmappenarchiv gewährleistet war. So konnte erstmals eine akribisch genaue Beschreibung der Grenzen Österreichs und detaillierte Auseinandersetzung mit der Grenzziehung Österreichs, wie sie im Vertrag von St. Germain in Teil II. festgeschrieben ist, erfolgen.

 

REWI: Sind Sie bei den Recherchen auf Dinge gestoßen, die Sie überrascht haben?

Anita Ziegerhofer: Forschung ist immer spannend und fördert Überraschungen zutage. Dies gilt auch für die Forschungen rund um den Vertrag von St. Germain. So war ich persönlich überrascht, dass nicht nur die Satzung des Völkerbundes Inhalt des Vertrages ist, sondern auch jene der ILO. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse sind in der Forschung prominent vertreten, wiewohl es bereits nach dem Ersten Weltkrieg Bestrebungen gegeben hat, Kriegsverbrecher vor ein neutrales Militärgericht zu bringen – dies ist in Art. 173-176 des Vertrages geregelt. Man kann die Leipziger Prozesse von 1921 bis 1927 als Vorläufer sehen, sie sind wohl in Vergessenheit geraten. Dass die österreichische Bundesverfassung keine Präambel hat, hängt auch indirekt mit dem Vertrag von St. Germain zusammen und ein amüsantes Detail förderten Barbara Gunacker-Slawitsch und Thomas Bieber zutage: Das Verbot, „Cognac“ und „Champagner“ für ähnliche in Österreich produzierte Getränke verwenden zu dürfen, vielmehr müsse man diese Produkte Weinbrand und Sekt nennen (Art. 227, S. 600-602).

 

REWI: Was erwartet die Leser_innen in der Publikation?

Anita Ziegerhofer: Eine spannende Entdeckungsreise durch die Geschichte des Vertrages von St. Germain, der einen wesentlichen Grundstein der Republik Österreich darstellt. Jeder der 381 Artikel wird wissenschaftlich fundiert dargestellt. Darüber hinaus erhält man einen Überblick über alle Pariser Vororteverträge und über den aktuellen Forschungsstand.

 

REWI: Arbeiten Sie bereits an neuen Buchprojekten?

Anita Ziegerhofer: Wir, Thomas Olechowski, Herbert Kalb und ich, wollen die Texte aller fünf Vororteverträge, eingebettet in die Entstehungs- und Bedeutungsgeschichte jedes Vertrages, in je einem Buch publizieren.

Nähere Infos zur Publikation finden Sie hier.

Erstellt von Wolfgang Schleifer

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