Beginn des Seitenbereichs:
Seitenbereiche:

  • Zum Inhalt (Zugriffstaste 1)
  • Zur Positionsanzeige (Zugriffstaste 2)
  • Zur Hauptnavigation (Zugriffstaste 3)
  • Zu den Zusatzinformationen (Zugriffstaste 5)
  • Zu den Seiteneinstellungen (Benutzer/Sprache) (Zugriffstaste 8)
  • Zur Suche (Zugriffstaste 9)

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Seiteneinstellungen:

A-
A
A+
Deutsch de
English en
Suche
Anmelden

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Suche:

Suche nach Details rund um die Uni Graz
Schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche


Suchen

Beginn des Seitenbereichs:
Hauptnavigation:

Seitennavigation:

  • Universität

    Universität
    • Die Uni Graz im Portrait
    • Organisation
    • Strategie und Qualität
    • Fakultäten
    • Universitätsbibliothek
    • Jobs
    • Campus
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
  • Forschungsprofil

    Forschungsprofil
    • Unsere Expertise
    • Forschungsfragen
    • Forschungsportal
    • Forschung fördern
    • Forschungstransfer
    • Ethik in der Forschung
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
  • Studium

    Studium
    • Studieninteressierte
    • Aufnahmeverfahren
    • Lehramt Aufnahmeverfahren
    • Infos für Studierende
  • Community

    Community
    • International
    • Am Standort
    • Forschung und Wirtschaft
    • Absolvent:innen
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
  • Spotlight
Jetzt aktuell
  • 23. Mai: Uni Vibes
  • Infos zu Studienwahl & Anmeldung
  • Crowdfunding entdecken
  • Klimaneutrale Uni Graz
  • Gefragte Forscher:innen
  • Arbeitgeberin Uni Graz
Menüband schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Sie befinden sich hier:

Universität Graz Rechtswissenschaften Neuigkeiten Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz
  • Über die Fakultät
  • Unsere Forschung
  • Studienservice
  • Stay Connected

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Montag, 28.03.2022

Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz

Foto: privat

Über das schwierige Verhältnis von Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz bei Online-Bewertungsplattformen wie der Lernsieg-App im Gespräch mit dem Datenschutzjuristen David Bierbauer (Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen)

REWI Uni Graz: Warum werden Bewertungsplattformen so kontrovers diskutiert, wo liegt das Problem?

David Bierbauer: Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass hinsichtlich der auf Bewertungsplattformen abrufbaren Informationen zwei unterschiedliche (jeweils legitime) Interessen miteinander kollidieren: Die Privatsphäre von betroffenen Personen auf der einen Seite und die Meinungs- und Informationsfreiheit der Öffentlichkeit auf der anderen.

 

Die Frage, ob die Bewertungsplattform „Lernsieg“ datenschutzrechtlich in Ordnung ist, kam zuletzt bis hinauf zum OGH…

Der Oberste Gerichtshof (OGH), wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), bestätigten vor Kurzem, dass die Lehrer:innen-Bewertungsplattform „Lernsieg“ (datenschutz)rechtlich zulässig ist. Begründet wurden diese Entscheidungen unter anderem damit, dass Bewertungen auf dieser Plattform von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt seien.

 

Worum handelt es sich bei „Lernsieg“ und was kann auf dieser Plattform bewertet werden?

Bei dieser Plattform handelt es sich vereinfacht gesagt um eine App, mit der Schüler:innen nach einem vorgegebenen Punktesystem Lehrkräfte an der eigenen Schule bewerten können. Zu den bewertbaren Kriterien zählen etwa Unterricht, Geduld, Erklärungsstil, Vorbereitung und Fairness. Frei formulierte bzw. „offene“ Kommentare können nicht verfasst werden. Um Mehrfachbewertungen zu verhindern, müssen sich bewertende Nutzer:innen mit ihrer Handynummer registrieren; die abgegebenen Bewertungen selbst sind jedoch anonym.

 

Wie entstand der Rechtsstreit zur Lernsieg-App?

Der vorliegende Fall nahm seinen Ursprung in einem amtswegig eingeleiteten Prüfverfahren der Datenschutzbehörde (DSB), nachdem verschiedene Medien über die Bewertungsplattform berichtet hatten. Weil dieses Prüfverfahren – zugunsten von „Lernsieg“ – eingestellt wurde, machten betroffene Lehrkräfte von unterschiedlichen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch, die dann auch zu mehreren Verfahren führten. Die jüngst ergangenen Entscheidungen sind die Ergebnisse dieser Verfahren.

 

Wo lagen die rechtlichen Bedenken bei der Lernsieg-App?

Auf der angesprochenen Bewertungsplattform werden personenbezogene Daten von Lehrkräften verarbeitet, mit denen diese direkt identifizierbar sind (Vorname, Familienname und akademischer Titel). Damit greift die zugrundeliegende Datenverarbeitung in (datenschutzbezogene) Geheimhaltungsinteressen dieser Lehrer:innen ein. Zugleich sind die Bewertungen auf der Plattform jedoch auch durch die Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt und dienen einem Interesse der Allgemeinheit.

Diese unterschiedlichen Interessen stehen sich somit konträr gegenüber und können nicht gleichzeitig befriedigt werden; das erzeugt (nicht nur rechtlich) ein eklatantes Spannungsverhältnis.

 

Wie können diese widersprüchlichen Positionen – Datenschutz und Meinungsäußerungsfreiheit – miteinander in Einklang gebracht werden?

Die Rechtsordnung eröffnet im Datenschutzrecht an unterschiedlichen Stellen die Möglichkeit sog. „Interessenabwägungen“ vorzunehmen (z.B. in Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Das heißt, die unterschiedlich verteilten Interessen können in einem konkreten Fall gewichtet und gegenübergestellt werden. Bei „Lernsieg“ ist diese Abwägung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit ausgegangen, weswegen die Verarbeitung als rechtmäßig qualifiziert wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen damit völlig ausgehebelt wurden: So sind insbesondere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Absicherung der betroffenen Lehrer:innen sicherzustellen. Darunter fällt etwa, dass Maßnahmen zur Missbrauchsprävention der App getroffen werden müssen.

Einen weiteren Balanceversuch der Rechtsordnung finden wir bei Datenverarbeitungen zu „journalistischen Zwecken“. Diese werden nämlich besonders privilegiert und weitgehend von den Bestimmungen des Datenschutzrechts ausgenommen, man spricht auch vom sog. „Medienprivileg“ nach Art 85 DSGVO. Ohne eine Privilegierung dieser Zwecke wäre weder investigativer Journalismus möglich, noch könnten die Medien ihrer Funktion als quasi „vierte Gewalt“ im demokratischen Verfassungsstaat nachkommen. Wie weitreichend diese Privilegierung für journalistische Zwecke sein darf, um einen gerechten Ausgleich zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz herzustellen, wird in der Wissenschaft allerdings heftig diskutiert.

 

Was ist unter dem Begriff „journalistische Zwecke“ zu verstehen, der im Datenschutzrecht besondere Ausnahmen ermöglicht?

Der Begriff „journalistische Zwecke“ eröffnet grundsätzlich die Anwendung des Medienprivilegs und ist weit zu verstehen. Neben klassischen Printmedien umfasst er auch digitale Verarbeitungsformen im Internet, wenn diese geeignet sind, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte zu leisten. Allerdings kann nicht jegliches Veröffentlichen von Informationen im Internet als journalistische Tätigkeit angesehen werden. Es muss wenigstens ein Mindestmaß an journalistischer Bearbeitung stattfinden.

 

Fallen Bewertungsportale unter die Definition der „journalistischen Zwecke“?

In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, sich in (Datenschutz-)Verfahren auf „journalistische Zwecke“ zu berufen, um aus dem Regime des Datenschutzrechts herauszufallen. Auch im hier angesprochenen Fall zur Bewertungsplattform „Lernsieg“ wurde vorgebracht, dass die konkrete Verarbeitung eine journalistische Tätigkeit sei und somit unter das Medienprivileg falle. Allerdings ohne Erfolg: Das bloße Bereitstellen eines Bewertungsportals wird nicht als ausreichend für die Qualifikation als journalistischer Zweck angesehen.

Damit sind Bewertungsportale im Ergebnis zwar vom Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt, sie können sich aber nicht auf das Medienprivileg berufen und müssen sich innerhalb der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben bewegen. Das bedeutet unter anderem, dass sie eine Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung brauchen, Transparenzpflichten erfüllen müssen und – die schon angesprochenen – Schutzmaßnahmen zur Missbrauchsprävention zu treffen sind.

 

Kann sich eine private Bloggerin, die journalistisch arbeitet, auf das Medienprivileg berufen?

Auch dieser Punkt wird wissenschaftlich diskutiert: Unionsrechtlich sollte Bürger:innenjournalismus, der eine meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit bezweckt, privilegiert sein. Jedoch schränkt der österreichische Gesetzgeber die Anwendbarkeit des Medienprivilegs im Wesentlichen auf Medienunternehmen und Mediendienste ein. Es sprechen gute Argumente dafür, dass diese Einschränkung rechtswidrig ist. Ob sich diese Situation für private Journalist:innen künftig verbessern wird, bleibt mit Spannung abzuwarten. An diesem Beispiel zeigt sich wieder, wie schwer sich der Gesetzgeber dabei tut, Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz miteinander in Einklang zu bringen.

Hinweis: Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz ist am 4. April ein Thema bei den 10. Grazer Datenschutz-Gesprächen. Nähere Infos über die Veranstaltung finden Sie hier.

Erstellt von Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen & Wolfgang Schleifer

Weitere Artikel

Und jährlich grüßt der Schadenersatz
Mittwoch, 30.4.2025
Und jährlich grüßt der Schadenersatz
Friedensarbeit in Zeiten der Klimakrise
Mittwoch, 30.4.2025
Friedensarbeit in Zeiten der Klimakrise
4. Grazer Insolvenzrechtspraxis-Symposium: Tagung mit GRIPS
Donnerstag, 10.4.2025
4. Grazer Insolvenzrechtspraxis-Symposium: Tagung mit GRIPS
Hello, Fellow: Pablo Martínez Ramil
Montag, 7.4.2025
Hello, Fellow: Pablo Martínez Ramil

Beginn des Seitenbereichs:
Zusatzinformationen:

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
  • Anfahrt und Kontakt
  • Pressestelle
  • Moodle
  • UNIGRAZonline
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
  • Barrierefreiheitserklärung
Wetterstation
Uni Graz
12.05.2025,
Graz, 13.9 °C

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:

Cookie-Einstellungen

Im Rahmen des Besuchs der Webseiten der Universität Graz werden sog „technisch notwendige“ Cookies iSd § 165 Abs 3 TKG 2021 gesetzt, diese ermöglichen uns, den Nutzer:innen das Online-Angebot zur Verfügung zu stellen (zB barrierefreie Navigation auf der Webseite) bzw dienen der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der Webseiten (zB Speicherung von Accessibility-Einstellungen).

Name
unigraz-cmp-consent-*
Zweck
Cookie-Einstellungen
Laufzeit
1 Jahr
Name
accessibility-ct
Zweck
Barrierefreiheit Kontrast
Laufzeit
1 Jahr
Name
accessibility-fs
Zweck
Barrierefreiheit Schriftgröße
Laufzeit
1 Jahr
Name
fe_typo_user
Zweck
Benutzer-Login
Laufzeit
Session
Name
PHPSESSID
Zweck
Benutzer-Login
Laufzeit
Session

Das Setzen der Webstatistik-Cookies dient der Reichweiten- und Nutzungsmessung, insbesondere um Reports über die aggregierten Websiteaktivitäten (Reichweitenmessung, Abschätzung der Leistung der erforderlichen Server, Analyse der aufgerufenen Inhalte, Erkennung von Navigationsproblemen etc) zusammenzustellen und damit unseren Webauftritt zu verbessern. Dadurch erfüllen wir unsere universitären Aufgaben (insbes öffentlicher Bildungsauftrag; Weiterbildungsauftrag; Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit; Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste; Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten) unter Einhaltung der leitenden Grundsätze für die Universitäten (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung).

Matomo ist eine Open-Source-Webanalyseplattform, die an der Uni Graz als selbstgehostete Lösung betrieben wird. Matomo ermöglicht uns, Informationen über das Verhalten der Webseitebesucher:innen zu sammeln, um so Einblicke in das Nutzungsverhalten zu gewinnen und darauf aufbauend unsere Online-Präsenz zur Erfüllung der universitären Aufgaben zu verbessern.

Name
_pk_id*
Zweck
used to store a few details about the user such as the unique visitor ID
Laufzeit
13 Monate
Name
_pk_ses*
Zweck
used to temporarily store data for the visit
Laufzeit
30 Minuten

Google Analytics ist ein weit verbreitetes Webanalysetool des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. Google Analytics ermöglicht uns, Informationen über das Verhalten der Webseitebesucher:innen zu sammeln, um so Einblicke in das Nutzungsverhalten zu gewinnen und darauf aufbauend unsere Online-Präsenz zur Erfüllung der universitären Aufgaben zu verbessern. Insbesondere auch zur Verbesserung unserer Werbemaßnahmen werden Nutzerdaten mittels Cookies erhoben und mit dem Analysetool Google Analytics ausgewertet.

Zur Erfüllung unserer universitären Aufgaben ist es erforderlich insbesondere potenzielle Studierende („Studieninteressierte“) zu erreichen und anzusprechen. Dafür setzen wir Marketing-Cookies ein, um Informationen über die Interessen und das Mediennutzungsverhalten von Studieninteressierten zu erhalten, was uns in weiterer Folge die gezielte Bewerbung unseres Studienangebotes ermöglicht. Darüber hinaus erhalten wir dadurch Hinweise zur Wirksamkeit von gesetzten Online-Maßnahmen in der Orientierungs- und Entscheidungsphase von Studieninteressierten.

Google Analytics ist ein weit verbreitetes Webanalysetool des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. Google Analytics ermöglicht uns, Informationen über das Verhalten der Webseitebesucher:innen zu sammeln, um so Einblicke in das Nutzungsverhalten zu gewinnen und darauf aufbauend unsere Online-Präsenz zur Erfüllung der universitären Aufgaben zu verbessern. Insbesondere auch zur Verbesserung unserer Werbemaßnahmen werden Nutzerdaten mittels Cookies erhoben und mit dem Analysetool Google Analytics ausgewertet.

Wir verwenden Meta Pixel vom Anbieter Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Durch das Setzen der Cookies kann Meta unserer Zielgruppe, basierend auf den Informationen über die aufgerufenen Inhalte unserer Webseiten, gezielt interessensbezogene Informationen zu den Studien der Uni Graz auf Facebook oder Instagram anzeigen. Die Datenschutzerklärung von Meta findet sich unter https://www.facebook.com/policies/cookies/.

Wir verwenden Google Ads des Unternehmens Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View. CA 94043. Durch das Setzen dieser Cookies können interessensbezogene Informationen zu den Studien der Uni Graz als Anzeige eingeblendet werden, wenn eine Google-Webseite oder eine Webseite im Google-Werbenetzwerk von unserer Zielgruppe besucht wird. Die Datenschutzerklärung von Google findet sich unter https://policies.google.com/technologies/types?hl=de.

Unsere Website verwendet Cookies, um die grundlegende Funktionalität unserer Website zu gewährleisten sowie die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren bzw. um Funktionen für Soziale Medien und zielgerichtete Werbung anbieten zu können. Hierzu ist es nötig Informationen an die jeweiligen Dienstanbieter weiterzugeben. Mit dem Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ willigen Sie in diese Datenverarbeitungen ein. Individuelle Auswahlmöglichkeiten, weitere Informationen und die Widerrufsmöglichkeit finden Sie nachfolgend (sowie im Footer) unter „Cookie-Einstellungen“.

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche