REWI: In diesem Jahr wurde für das Diplomstudium Jus erstmals ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Wie stehen Sie grundsätzlich zu Aufnahmeverfahren?
Gabriele Schmölzer: Ein Aufnahmeverfahren ist grundsätzlich als sinnvolles Instrument zu bewerten. Es dient ja insbesondere dazu, die Studienbedingungen an der Fakultät weiter zu verbessern und schnelleres Studieren zu ermöglichen. Die Zugangsregelungen kommen so auch ganz besonders jenen zugute, auf die es ankommt: die Studierenden. Zudem beinhaltet das Aufnahmeverfahren ein sog. Online-Self-Assessment, das sicherstellt, dass Studieninteressierte bereits vor dem Studium eine grundlegende Einschätzung dafür entwickeln, welche Inhalte vermittelt werden, was ein Studium der Rechtswissenschaften ausmacht und welche Fähigkeiten es braucht, um dieses Studium erfolgreich zu absolvieren. Dadurch wird eine Vergewisserung über die eigene Erwartungshaltung an das Studium sowie eine Orientierung über die Erwartungshaltung der Fakultät erreicht, was sehr wichtig ist: Studierende, die wissen, was sie erwartet und was von ihnen erwartet wird, können ihren Enthusiasmus und ihre Neugierde besser entfalten. Und wir als Lehrende können sie besser dabei unterstützen.
REWI: Für das Studienjahr 2019/20 stehen insgesamt 600 Studienplätze zur Verfügung. Sind diese schon vergeben?
Gabriele Schmölzer: Bis Ende Mai haben sich rund 510 Interessierte für das Jus-Diplomstudium vollständig registriert. Es sind also noch einige Plätze verfügbar, aber zu lange sollte man mit der Registrierung nicht mehr zuwarten, weil maximal 600 Personen aufgenommen werden. Aus der Erfahrung bei anderen Studien, die schon länger ein Aufnahmeverfahren durchführen, wissen wir, dass nach Abschluss der Prüfungen zur Matura der Andrang noch einmal weiter steigt.
REWI: Wenn man sich jetzt noch für das Jus-Studium in Graz anmelden möchte, was muss man tun?
Gabriele Schmölzer: Für die noch vorhandenen Plätze ist seit dem 22. Mai eine sog. Nachanmeldung eingerichtet worden, die bis einschließlich 31. August 2019 offen ist. Während dieses Zeitraums sind Studienwerber_innen zur Nachanmeldung berechtigt, die sich bisher noch an keiner Universität registriert haben. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Nachanmeldung vergeben. Zu beachten ist, dass für auch für diese Nachanmeldung die Absolvierung des Online-Self-Assessments verpflichtend ist. Darüber hinaus gibt es seit 22. Mai 2019 bis einschließlich 31. August 2019 die sog. Nachregistrierung. Zu dieser sind nur Personen berechtigt, die sich bereits innerhalb der regulären Registrierungsfrist an einer anderen Universität für das Jus-Studium registriert hatten. Sobald das Gesamtkontingent von 600 Studienplätzen erreicht ist, wird die Nachanmeldung bzw. die Nachregistrierung geschlossen.
REWI: Wird es im Juli, wie ursprünglich angekündigt, eine Aufnahmeprüfung geben?
Gabriele Schmölzer: Nein, es wird keine Aufnahmeprüfung geben. Eine solche wäre nur durchgeführt worden, wenn sich bis zum 15. Mai mehr als 600 Personen für das Jus-Studium angemeldet und auch das Online-Self Assessment gemacht hätten. Das heißt nun, dass alle bis dato Registrierten einen Studienplatz erhalten und auch bereits darüber informiert wurden.
REWI: Wenn man erst ab dem Sommersemester 2020 Jus studieren möchte, muss man sich schon jetzt anmelden?
Gabriele Schmölzer: Für das gesamte Studienjahr 2019/20 stehen 600 Studienplätze zur Verfügung. Wenn man also erst ab März 2020 mit dem Jus-Studium beginnen möchte, muss man sich daher bereits jetzt dafür anmelden. Verabsäumt man das, muss man warten und kann sich erst wieder im nächsten Jahr für einen Studienplatz im Studienjahr 2020/21 bewerben.
REWI: Die Zahl der bislang Registrierten scheint etwas niedriger zu sein als die der Erstsemestrigen in den Vorjahren. Hat das Aufnahmeverfahren Studieninteressierte abgeschreckt?
Gabriele Schmölzer: Anfangs war wohl eine gewisse Verunsicherung bei den Studieninteressierten spürbar, hatte man doch bei „Aufnahmeverfahren“ und „Aufnahmeprüfung“ unweigerlich die Bilder der vollen Stadthalle von den Tests für das Medizinstudium vor Augen. Bei Jus ist das aber ganz und gar nicht so: Die Aufnahmeprüfung ist nichts, wovor man sich fürchten hätte müssen. Diese würde keineswegs vorab angelerntes Wissen abfragen, sondern nur die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf ihre kognitiven und sprachlichen Ressourcen und Kompetenzen näher bestimmen. Denn genau auf diese Kompetenzen kommt es bei Jus an. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist von Beginn an proaktiv mit diesen Infos an die Schulen gegangen und hat über Info-Folder und Videos, die Homepage oder ihre Social Media-Kanäle die Öffentlichkeit informiert und auf dem Laufenden gehalten. Auch am Tag der offenen Tür der Grazer Universitäten (25.4.) konnten wir ein umfassendes und vielseitiges Programm bieten (von „Recht: Ist mir das schon mal begegnet?“ bis zu einer nachgespielten Strafverhandlung), das erfreulicherweise von Studieninteressierten auch sehr gut angenommen wurde. Die nachfolgenden Registrierungszahlen haben auch gezeigt, dass sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät offensichtlich als interessant präsentieren und zeigen konnte, dass sie ein Ort ist, an dem Studierende mit großer Offenheit und Freude willkommen geheißen werden.
REWI: Und worauf freuen Sie sich in Bezug auf das kommende Studienjahr?
Gabriele Schmölzer: Ganz besonders auf die 600 Studienanfängerinnen und -anfänger des Studienjahres 2019/20, die die Fakultät mit neuem Leben erfüllen werden. Sie prägen mit ihrer Neugierde und ihrer Begeisterungsfähigkeit vom ersten Moment entscheidend die Atmosphäre an unserer Fakultät – und das ist uns allen, die wir hier an der REWI-Fakultät tätig sind, ganz besonders wichtig!