Beginn des Seitenbereichs:
Seitenbereiche:

  • Zum Inhalt (Zugriffstaste 1)
  • Zur Positionsanzeige (Zugriffstaste 2)
  • Zur Hauptnavigation (Zugriffstaste 3)
  • Zur Unternavigation (Zugriffstaste 4)
  • Zu den Zusatzinformationen (Zugriffstaste 5)
  • Zu den Seiteneinstellungen (Benutzer/Sprache) (Zugriffstaste 8)
  • Zur Suche (Zugriffstaste 9)

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Seiteneinstellungen:

Deutsch de
English en
Suche
Anmelden

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Suche:

Suche nach Details rund um die Uni Graz
Schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche


Suchen

Beginn des Seitenbereichs:
Hauptnavigation:

Seitennavigation:

  • Universität

    Universität
    • Die Uni Graz im Portrait
    • Organisation
    • Strategie und Qualität
    • Fakultäten
    • Universitätsbibliothek
    • Jobs
    • Campus
    Lösungen für die Welt von morgen entwickeln – das ist unsere Mission. Unsere Studierenden und unsere Forscher:innen stellen sich den großen Herausforderungen der Gesellschaft und tragen das Wissen hinaus.
  • Forschungsprofil

    Forschungsprofil
    • Unsere Expertise
    • Forschungsfragen
    • Forschungsportal
    • Forschung fördern
    • Forschungstransfer
    • Ethik in der Forschung
    • Kommission für wissenschaftliche Integrität
    Wissenschaftliche Exzellenz und Mut, neue Wege zu gehen. Forschung an der Universität Graz schafft die Grundlagen dafür, die Zukunft lebenswert zu gestalten.
  • Studium

    Studium
    • Studieninteressierte
    • Infos für Studierende
    • Tag der offenen Tür am 09.04.2026
    • Aufnahmeverfahren
    • Lehramt Aufnahmeverfahren
  • Community

    Community
    • International
    • Am Standort
    • Forschung und Wirtschaft
    • Absolvent:innen
    Die Universität Graz ist Drehscheibe für internationale Forschung, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Austausch und Kooperation in den Bereichen Studium und Lehre.
  • Spotlight
Jetzt aktuell
  • Aufnahmeverfahren 2026 – alle Infos
  • Crowdfunding entdecken
  • Jetzt die "Youni"-App holen
  • Klimaneutrale Uni Graz
  • Forscher:innen gefragt
  • Arbeitgeberin Uni Graz
Menüband schließen

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:
Sie befinden sich hier:

Universität Graz Rechtswissenschaften Neuigkeiten Das ist (fast) alles von der Kunstfreiheit gedeckt
  • Über die Fakultät
  • Unsere Forschung
  • Studienservice
  • Stay Connected

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Dienstag, 12.03.2024

Das ist (fast) alles von der Kunstfreiheit gedeckt

Antonia Bruneder (c) Uni Graz/Nedovic

(c) Uni Graz/Nedovic

Auf Einladung und unter Moderation von Antonia Bruneder und begrüßt von Dekanin Gabriele Schmölzer diskutierten Künstler und Expert*innen über Gangsta-Rap, sein Verhältnis zum (Verfassungs-)Recht und die Wirkungen, die er in der Gesellschaft entfaltet. Das Publikum im maximal ausgelasteten Sitzungszimmer unserer Fakultät lauschte gespannt.

Häng‘ grad im Ritz mit Karl Lagerfeld rum,
Wer mich disst, ist entartete Kunst

(K.I.Z, 2013)

Die Kunstfreiheit ist als besonders geschützte Ausprägung der Meinungsäußerungs- bzw. Kommunikationsfreiheit ein wesentlicher Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Eine Unterteilung in gute und schlechte, in wertvolle und wertlose Kunst steht dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht zu. Was aber, wenn die Kunstfreiheit solcherart gebraucht wird, dass in Schrift, Musik und/oder Videos Personen oder Gruppen abgewertet, (sexuelle) Gewalt angedroht oder detailliert beschrieben und Drogenkonsum verherrlicht werden? Was ist rechtlich, was ethisch, was journalistisch bzw. kuratorisch geboten, wenn künstlerische Inhalte mit anderen Werten in Konflikt geraten? All das besprachen Antonia Bruneder (REWI Uni Graz), Rapper Al Pone, Musiker Peter Jeidler/P.TAH, Rainer Springenschmid (FM4) und Theresa Zuegg (Frauenhäuser Steiermark) am 11. März 2024 in einer interdisziplinären Podiumsdiskussion.

Antonia Bruneder eröffnete mit einem rechtlichen Überblick über den Schutzbereich der Kunstfreiheit: Im weiten Rahmen des Art. 17a StGG habe seit nunmehr 40 Jahren Vieles, ja fast alles Platz. Das gelte auch für viele Inhalte im Hip-Hop, die dem deutschsprachigen Gangsta-Rap zugeschrieben werden, der in unseren Breiten seit Jahren die Hitlisten dominiert. Die während Bruneders Vortrag eingeblendeten Sujets der Kampagne #UNHATEWOMEN, die gewaltverherrlichende Textzeilen wiedergaben, und einige wörtlich vorgetragene Inhalte (die hier im Übrigen gerade nicht zitiert werden!) illustrierten die Problematik derart, dass sich ein körperlich spürbares Unwohlsein im Publikum einstellte – soll hier also der Staat mit Imperium einschreiten? Nein, meinte Bruneder, der Kunstbegriff müsse vielmehr auch auf die nichtmusikalische Performance von Gangsta-Rappern angewendet werden, sei es auf Social Media oder im Gerichtssaal. Nach ihren rechtlichen Ausführungen leitete sie in die Diskussion über, die neben Inputs aus der Künstlersicht auch solche aus dem Radiogeschäft und der Gewaltpräventionsarbeit bot.

Man war sich grundsätzlich einig: Die Kunstfreiheit ist weit auszulegen, und das ist gut so. Das bedeute aber noch lange nicht, dass frauenverachtende, gewaltverherrlichende oder sonst menschenfeindliche Texte auch im Radio gespielt werden müssten. Gehört werden sie jedenfalls, wie die einschlägigen Playlists und Charts belegen.

Es dreht sich alles ums Image wie bei Popmusik
Das ist so lange sweet bis irgendwer 'n Kopfschuss kriegt!

(Curse, 2005)

Für Core-Interpreten im österreichischen Rap wie Al Pone und P.TAH klingt das, was sich dort abspielt, jedoch eher wie „Schlager-Rap“, also wohl im Verständnis des Künstlers belanglos. Beide Rap-Interpreten konnten sich im Bezug auf sexuelle Gewalt in Raptexten qualitativ überhaupt nicht erklären, wie (O-Ton) „solch ein Schmutz überhaupt in die Charts kommt“. Die Musikindustrie habe aber erkannt, dass sich Brachialprovokation gut verkaufe, weshalb Interpreten auch maßgeschneiderte Gangsta-Images und dazu passende Texte verpasst bekämen. Das gewaltbereite lyrische Ich habe hier aber rein gar nichts mit den lieben, 17-jährigen Buben zu tun, die diese Texte wiedergeben, aber betreten auf den Boden schauten, wenn man sie anspräche. Überbordende Ermittlungsarbeit der Behörden gegen Rapper nur aufgrund von Textzeilen oder eines gepflegt zwielichtigen Rufs einer Kunstfigur seien jedoch kategorisch abzulehnen. Ein (echter) Polizeieinsatz im eigenen Musikvideo sei andererseits nicht zu verachten.

Theresa Zuegg wiederum gab einen Einblick in die Arbeit mit Jugendlichen im Projekt „Rap! Not Rape“, in dessen Rahmen Beziehungsgewalt mit Hilfe von Hip-Hop bearbeitet wird. Es ginge hier vor allem darum, nicht belehrend aufzutreten, sondern der Zielgruppe eine kritische Auseinandersetzung mit Gangsta-Rap und seinen Inhalten zu ermöglichen, und zwar auf Augenhöhe. Gerade die gemeinsame Arbeit mit Texten beliebter Interpreten sei hier ein vielversprechendes Mittel.

Rainer Springenschmid steuerte die Perspektive des Radiomachers bei. Eine Redaktion sei in ihrer Einschätzung, welche Musik zu welcher Uhrzeit und in welchem Umfang zu spielen sei, jedenfalls ebenso frei wie Rapper beim Verfassen ihrer Lyrics. Den Auftritt von RAF Camora auf der FM4-Bühne am Donauinselfest habe man – vor allem wegen seiner Verbindungen zu Bonez MC und damit zur 187 Strassenbande, die immer wieder einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt gerät – jedenfalls kontrovers diskutiert. Man habe sich letztendlich für einen Gig des Interpreten entschieden, jedoch eingebettet in eine Dokumentation über sein Leben und Schaffen. Solche Kontextualisierungen seien etwa auch im „HipHop Lesekreis“ Mittel der Wahl, weshalb hier auch Tracks gespielt würden, die aufgrund ihrer Lyrics im normalen Programm von FM4 nicht laufen.

Auch das Publikum beteiligte sich an der regen Diskussion, etwa mit der Frage, ob Interpreten beim Verfassen ihrer Lyrics eigentlich an die Zielgruppe – v. a. Kinder und Jugendliche – dächten, was aktuelle problematische Inhalte von früheren Skandalen wie Falcos „Jeanny“ unterscheide, und wieso neben Drogen und Straßenkriminalität gerade Gewalt gegen Frauen als Stilmittel vorkäme, denn das könne doch niemand ernsthaft cool finden.

Hip-Hop ist ein Spiegel der Gesellschaft
Und darin sieht man halt schei*e aus,
Wenn man das weibliche Geschlecht hat

(Edgar Wasser, 2014)

In der Schlussrunde war man sich im Bezug auf diese Fragen erneut einig: Hip-Hop sei eingebettet in soziale Phänomene und dementsprechend ein Spiegel der Gesellschaft – einer Gesellschaft nämlich, in der auch Gewalt gegen Frauen immer noch zu weit verbreitet ist, und das ganz sicher nicht nur aufgrund von Raptexten.

Einen Audiomitschnitt von Radio Helsinki finden Sie hier.
Antonia Bruneders Dissertation "Kunstfreiheit und Gangsta Rap" erschien im Verlag Österreich (Link).

Erstellt von Gregor Fischer-Lessiak

Weitere Artikel

Law from the Machine?

In ancient Greek, apò mēkhanês Theós (more well-known in Latin as "Deus ex machina") describes the way mythological figures appeared in theaters seemingly from thin air, instantly influencing the plot. Today, Artificial Intelligence might exert similar effects in legal proceedings. Students from our faculty are currently taking a deep dive into this matter in a human rights moot court competition, inter alia, in Greece - and they are doing so with great success.

Hello, Fellow: Andromachi Rina

Maritime Law doctoral researcher and EU-qualified lawyer Andromachi Rina joins us as Wirtschaftskammer Steiermark Junior Fellow this March - welcome!

Jetzt Studienplatz sichern!

Klimawandel, Künstliche Intelligenz, Krisen – geh‘ mit uns die richtig großen Themen an! Unsere Welt benötigt Ideen und Lösungen für ihre Herausforderungen – und dich als Jurist:in! Bei uns profitierst du im neuen „REWI Welcome Year“ von optimierten Strukturen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Und von unserem erprobten Mentoring-Angebot sowieso. So kannst du ohne Verzögerungen studieren und bist breit aufgestellt.

Navigating Standardisation: Human Factor in Digital Transformation PhD School

Research meets European standardisation: From 3–5 and 12–13 February 2026, the HFDT Stand-EUVI PhD School at the University of Graz brought together ten doctoral researchers and post docs from physics, law, human movement sciences, psychology, molecular biosciences, and education economics to reflect on standardisation in line with European values and interests (Stand-EUVI).

Beginn des Seitenbereichs:
Zusatzinformationen:

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
  • Anfahrt und Kontakt
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Moodle
  • UNIGRAZonline
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
  • Barrierefreiheitserklärung
Wetterstation
Uni Graz

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche

Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs. Zur Übersicht der Seitenbereiche