Am 24.10. luden die Grazer Juristische Gesellschaft und das Doktoratsprogramm Öffentliches Recht gemeinsam zu einem Gastvortrag von Prof. Kai von Lewinski (Universität Passau) zum Thema Algorithmenrecht. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Seminarraum des Instituts für Öffentliches Recht versuchte Prof. von Lewinski, aus den bisher im europäischen und österreichischen Recht bestehenden Regelungen zum Einsatz selbstlernender Algorithmen (DSGVO, autonomes Verfahren, Börsenhandel und „Sonstiges“) ein System des Algorithmenrechts herauszuarbeiten. Sein Fazit war, dass ein solches erst entwickelt werden muss, derzeit handelt es sich noch um nicht verbundene Einzelregelungen. In der durchaus kontroversiell geführten Diskussion wurde unter anderem die Frage erörtert, ob ein „Gesetzbuch für Künstliche Intelligenz“ wünschenswert wäre und ob ein solches Projekt überhaupt Chancen auf Verwirklichung hätte.
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